Beantragung einer Geschwindigkeitsbegrenzung => abgelehnt
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Beantragung einer Geschwindigkeitsbegrenzung => abgelehnt         

Group: de.soc.recht.strassenverkehr · Group Profile
Author: Martin Eckel
Date: Sep 7, 2011 13:02

Hallo,

ich wohne außerhalb des Dorfes an einer Kopfsteinpflasterstraße, welche
eigentlich nirgendwo hinführt (außer durch den Wald).
Außer Jägern und Land- bzw. Fortwirtschaft hat eigentlich keiner einen
Grund, hier entlangzufahren.

Jedoch rasen hier seit einiger Zeit am Wochenende Jugendliche auf ihren
Motorrädern umher.
Da das außerhalb des Dorfes ist, darf man prinzipiell 100 fahren.

Abgesehen von der Lärmbelästigung ist das auch eine potentielle Gefahr
für meine Kinder (auch wenn die normal natürlich nicht auf der Straße
spazieren gehen).

In 2km Entfernung gibt es auch zwei Häuser die außerhalb des Dorfes
stehen. Diese stehen sogar an einer Durchgangsstraße zur nächsten
Kleinststadt. Und dort hängt eine Geschwindigkeitsbegrenzung 50.

Wenn dort 50 sein kann, dann hier doch erst recht (hier würde es
wirklich keinerlei Verkehr beeinträchtigen - außer die rasende Jugend)...
Also habe ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt, welche jetzt
abgelehnt wurde.

Einige Passagen aus der Begründung der Ablehnung würde ich gerne mal zur
Diskussion stellen.

"Nach dieser Vorschrift (§ 45 Abs. 1 StVO) kann die
Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der
Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Sie braucht allerdings
nur insoweit Maßnahmen zu ergreifen, als dies objektiv erforderlich ist
und nach objektiven Maßstäben zumutbar ist. Die Straßenverkehrsbehörde
hat deshalb regelmäßig dann keine weiteren Pflichten, wenn die
Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Strasse und
Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden
können."

Geht es jetzt hier nur um die evtl. Schäden an Fahrzeugen? Was ist mit
dem Schutz von Anwohnern?
Außerdem ein rechte Gummi-Aussage. Mit der gebotenen Aufmerksamkeit...
dann brauchen wir doch gar keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr!?

"Bei der Gemeindestraße [...] kommt eine Festlegung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit deshalb nicht in Betracht, weil aufgrund der
bestehenden baulichen Verhältnisse ohnehin mit einer reduzierten
Geschwindigkeit gefahren werden muss".

DAS ist doch wohl ein Witz? Die Straße ist so schlecht, da kann man eh
nicht schneller als 50 fahren, also brauchen wir keine
Geschwindigkeitsbeschränkung? Und was ist mit denen, die doch 100
fahren?? Und das tun definitiv welche.

Ahja, dazu folgt der nächste Absatz:
"Auch das beobachtete Fehlverhalten von Kraftfahrern rechtfertigt nicht
die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen."

Irgendwie.... komme ich mir veralbert vor.
Hab ich da irgendwie einen falschen Blickwinkel? Die Begründung der
Ablehnung ist doch absoluter Humbug, oder nicht?

Gruß,
Martin
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