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  Beantragung einer Geschwindigkeitsbegrenzung => abgelehnt         


Author: Martin Eckel
Date: Sep 7, 2011 13:02

Hallo,

ich wohne außerhalb des Dorfes an einer Kopfsteinpflasterstraße, welche
eigentlich nirgendwo hinführt (außer durch den Wald).
Außer Jägern und Land- bzw. Fortwirtschaft hat eigentlich keiner einen
Grund, hier entlangzufahren.

Jedoch rasen hier seit einiger Zeit am Wochenende Jugendliche auf ihren
Motorrädern umher.
Da das außerhalb des Dorfes ist, darf man prinzipiell 100 fahren.

Abgesehen von der Lärmbelästigung ist das auch eine potentielle Gefahr
für meine Kinder (auch wenn die normal natürlich nicht auf der Straße
spazieren gehen).

In 2km Entfernung gibt es auch zwei Häuser die außerhalb des Dorfes
stehen. Diese stehen sogar an einer Durchgangsstraße zur nächsten
Kleinststadt. Und dort hängt eine Geschwindigkeitsbegrenzung 50.

Wenn dort 50 sein kann, dann hier doch erst recht (hier würde es
wirklich keinerlei Verkehr beeinträchtigen - außer die rasende Jugend)...
Also habe ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt, welche jetzt
abgelehnt wurde.
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  Re: Kfz ohne Kilometerzähler         


Author: Theodor.Hellwald
Date: Sep 7, 2011 01:24

Am 04.09.2011 13:23, schrieb Siegfried Schmidt:
> Andreas Portz schrieb:
>
>> Die Formulierung der StVZO bzgl. Vorzeigen lautet übrigens
>> "auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle
>> festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen".
>
> Ja.
>
>> Was, wenn der festgelegte Ort "Standort des mit der Fahrtenbuchauflage
>> belegten KFZ zum Zeitpunkt der Kontrolle" lautet?
>
> Und warum soll jetzt plötzlich der Zeitpunkt eine Rolle spielen?
>
>> Dann müsstest du
>> nicht Stunden/Tage nach der Aufforderung mit dem nachträglich
>> gefüllten FB zur Dienststelle latschen, sondern es direkt durch die
>> Seitenscheibe dem Kontrolletti aushändigen.
>
> Nochmal: die Auflage trifft den Halter. Der Fahrer muss gar nichts und ...
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  Re: Kfz ohne Kilometerzähler         


Author: Stefan Schmitz
Date: Sep 6, 2011 23:00

On 4 Sep., 17:09, Siegfried Schmidt wrote:
> Der Halter, der dem diese Pflicht aufgelegt ist, ist bei der Kontrolle des
> Fahrzeugs doch gar nicht notwendigerweise anwesend - er wird also auch
> nicht kontrolliert.
>
> Der Fahrer hat keine Vorzeigepflicht.

Anlässlich der Kontrolle kann aber der Halter aufgefordert werden
(notfalls per Telefon), das Fahrtenbuch unverzüglich am Fahrzeug
vorzulegen.
Da das reichlich umständlich für ihn wäre, delegiert er seine
Vorlagepflicht sinnvollerweise an den Fahrer.
3 Comments
  Re: Verwarnung enthält falsche Ortsangabe         


Author: Stefan Schmitz
Date: Sep 6, 2011 22:26

On 4 Sep., 12:11, Winfried wrote:
> Mag alles sein. Allerdings hat die Behörde die Möglichkeit, die
> Irrtümer im Bußgeldbescheid zu korrigieren. Das setzt allerdings
> voraus, daß Unterlagen vorhanden sind, die die Korrektur ermöglichen.
> Falls schon bei der Aufnahme die falsche Hausnummer aufgenommen wurde
> und es sich NICHT um einen bloßen Schreibfehler in der Verwarnung
> handelt, dürfte die Korrektur nicht möglich sein.

Wie kommt es zwischen Aufnahme des Verstoßes und Verwarnung zu einem
Schreibfehler?
Ich dachte, die Verwarnung wird automatisch aus den erfassten Daten
generiert.

Oder machen Politessen mancherorts nur Fotos, die dann später erst
ausgewertet werden?
1 Comment
  Re: Verwarnung enthält falsches Fahrzeug?         


Author: Erich Kirchmayer
Date: Sep 6, 2011 20:17

Hi,

=?windows-1252?Q?Michael_Schl=FCcker?=
schrieb:
> 'Versuchen' tut der OP _alles_. Sogar die gleiche Verwarnung für eine
> OWi im Drei-Minuten-Abstand in zwei einzelne Threads 'zerlegen'.

Nö, waren zwei getrennte Dinge und beide nicht mit dem gleichen
Fahrzeug...

Ich hätte da auch noch was: Kennzeichen X-YZ 1237 und X-YZ 1231.
Technisch und optisch identische Fahrzeuge (Firmenwagen) und nicht nur
einmal wurde behauptet, dass der X-YZ 1237 dort falsch geparkt stand, wo
tatsächlich der X-YZ 1237 stand...

Vom autofahrenden/autoparkenden Bürger wird verlangt stets höchste
Sorgfalt walten zu lassen, genau auf Uhr und Kalender (inkl. Feiertage)
zu sehen, cm-genau zu parken usw. Auch Schilder muss man im Vorbeifahren
exakt lesen und ggf. dabei auch noch eine genaugehende Uhr im Blickfeld
haben (120km 7-22, 80km 22-7, ausgenommen LKW, da dann 80km 7-22 und
60km 22-7, bei Regen 80km für Alle - ausser es ist 22-7, dann müssen LKW
langsamer fahren...)
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1 Comment
  Re: Kfz ohne Kilometerzähler         


Author: Theodor.Hellwald
Date: Sep 6, 2011 17:31

Am 04.09.2011 12:37, schrieb Siegfried Schmidt:
> Andreas Portz schrieb:
>
>> Deine Fahrt zur Arbeit endet am Arbeitsplatz. Dort musst du umgehend
>> das Ende dieser Fahrt protokollieren. In das Fahrtenbuch, das zu Hause
>> liegt.
>
> Ein Fahrtenbuch nach §31a StVZO ist eine Auflage des Halters, nicht des
> Fahrers. Zudem kann der Halter selbst festlegen, durch wen und wo die
> Einträge gemacht werden.
>
>> Und um dort nach der Arbeit (wenn sie denn nur 'umgehend' kurz
>> war) die neue Fahrt Arbeitsplatz -> Zuhause einzutragen, musst du
>> erneut erst mal zum Fahrtenbuch kommen. Ohne das zugehörige Fahrzeug.
>
> Im obigen Fall reichen also zwei kurze Anrufe nach Zuhause, die den
> jeweiligen Eintrag veranlassen.
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3 Comments
  Abschleppkosten anzweifeln / Geringere Kosten nachweisen         


Author: Lothar Klein
Date: Sep 6, 2011 16:01

Hi,

Angenommen, ein Abschlepper wird von der Stadt wegen Parkens auf
Behindertenparkplatz gerufen, Abschleppvorgang wird abgebrochen wegen
Eintreffen des Fahrzeugführers.
Kann die Höhe der Rechnung des Abschleppunternehmens...
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2 Comments
  Re: HU abgelaufen - zur HU fahren?         


Author: Frank Hucklenbroich
Date: Aug 18, 2011 09:59

Am Mon, 15 Aug 2011 13:55:41 +0200 schrieb Martin Eckel:
> Am 15.08.2011 12:49, schrieb Lothar Frings:
>> Und wenn du einen überfährst, weil deine Bremsen
>> nicht mehr funktionieren, sagst du ihm "Stellen
>> Sie sich nicht so an, ich bin auf dem Weg zum TÜV"?
>
> HU abgelaufen = Bremsen defekt?
>
> Ein sehr interessanter Kausalzusammenhang.

ACK.

Ich hatte mal den umgekehrten Fall: Im September zur HU, ohne Probleme
bestanden. Im Oktober dann Winterreifen aufziehen lassen, und der Anruf aus
der Werkstatt, daß die Bremsleitungen hinüber sind. Das hatte der TüV nicht
gesehen (kann er auch gar nicht, ohne die Räder abzumontieren).

Grüße,

Frank
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  Re: HU abgelaufen - zur HU fahren?         


Author: Gerd Schuster
Date: Aug 17, 2011 18:35

"Kathinka Wenz" wrote:
> Korrekt.

Falsch. Eine Owi ist lediglich eine "geringfügige Verletzung der
Rechtsregeln"
und bedeutet keineswegs, daß deshalb das Auto ohne gültige HU nicht
"besessen" werden dürfe (du sprichst ja von "haben"). Deutlich über 8 Monate
gibt es ja ohne zufällige Kontrolle nicht einmal eine Sanktion.

Und auch danach wird im worst case allenfalls das Auto zwangsweise temporär
stillgelegt, das Eigentum des Fahrzeugs oder gar der Einzug wird in diesem
Szenario niemals zur Debatte stehen.
> Du unterschlägst das Wort "angemeldet", was hier entscheident ist. Mit dem
> Eigentum hat das nichts zu tun, ein zulassenes Fahrzeug muss schlicht "TÜV
> haben", andernfalls ist es halt eine OWi, also "nicht erlaubt".

Ich habe gesagt, daß Deine Aussage falsch ist. Es besteht die Pflicht
zur HU, aber dennoch darf selbstverständlich ein angemeldetes
Auto ohne HU "besessen" werden.

Die korrekte und unmißverständliche Aussage wäre:

Es besteht die Pflicht zur HU.

oder
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  Re: HU abgelaufen - zur HU fahren?         


Author: Henning Koch
Date: Aug 17, 2011 17:40

On Wed, 17 Aug 2011 10:07:38 +0200, Martin Hofgesang wrote:
>>> Hier kostet einmal Abmelden 5,60 EUR, das Anmelden 11,30 EUR plus
>>> die Gebühr fürs Reservieren der alten Kennzeichen (wenn nicht
>>> gänzlich drauf verzichtet wird) von nochmal ~10 EUR.
>>
>> müssten beim Anmelden nicht noch ca. 16 EUR für die neue ZBI
>> (Fahrzeugschein) dazu kommen?
>
>Wenn Du schon ZB I + II hast, dann nicht, kostet nur die oben
>beschriebenen Gebühren.

die ZB I bekommt beim Abmelden einen Stempel "abgemeldet".

Damit ist doch bei der Wiederzulassung eine neue ZB I fällig, oder
gibts dann daneben einen "ätsch, doch nicht!" Stempel? ;-)
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