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Author: Vito SchumacherVito Schumacher
Date: Sep 7, 2011 10:22
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich einen Gutschein bei Groupon für einen
Lebensmittelversender gekauft (ca 50%% Rabatt). Vor über einer Woche habe
ich dann als sofort lieferbar gekennzeichnete Wein und Wurstwaren
bestellt und seitdem nichts gehört.
Nun ist die AGB meiner Ansicht nach widersprüchlich:
http://www.chefgourmet.de/unsere-agb
Einerseits steht dort:
> Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestel- lung erfolgt zusammen mit
> der Annah- me der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch
> automatisierte E- Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der
> Kaufvertrag zustande gekommen.
andererseits
> Die auf den Internetseiten der CHEFGOURMET CGG GmbH gelisteten
> Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung der
> Ware dar. Ihre Bestellung gilt als Kaufantrag. Die Vertragsannahme
> durch uns, die CHEFGOURMET CGG GmbH, erfolgt durch das Versenden der
> Ware.
Habe ich nun einen Kaufvertrag, oder nicht?
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Author: Stefan SchmitzStefan Schmitz
Date: Sep 6, 2011 21:31
On 4 Sep., 19:16, Leo Großmann noemail.com> wrote:
>> jeden Tag oder war das gerade an Ostern? Diese Läutedauer ist doch sehr
>> unwahrscheinlich. Das gibt es nicht mal mehr in Bayern.
>
> Nein, nicht nur an Ostern. Es ging an Ostern los und dauert seit dem täglich
> bis heute an. Davor war jahrelang Ruhe.
Und was ist der Grund für diese radikale Änderung?
Wisst ihr nicht? Das ist äußerst ungewöhnlich auf dem Dorf. Wer
jeglichen Kontakt mit der Umwelt vermeidet, darf sich über unangenehme
Überraschungen nicht wundern.
Wer dagegen weiß, was los ist und wie die Mitmenschen darüber denken,
kann effektiver etwas unternehmen.
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Author: Alexander LembachAlexander Lembach
Date: Sep 6, 2011 21:27
On 5 Sep., 21:35, Stefan Krieg wrote:
>> Das interessiert mich insbesondere, weil ich wissen möchte, ob bei
>> einem BSV §488, §499 usw. BGB anwendbar sind.
>
> Warum solltest das nicht anwendbar sein?
> In der Ansparphase ist der Bausparer halt Darlehensgeber, in der Darlehensphase
> Darlehensnehmer.
>
> Siehe auch (z.B.): http://www.geldtipps.de/?softlinkID=12124
Danke für diesen sehr interessanten Hinweis!
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Author: Kurt GuenterKurt Guenter
Date: Sep 6, 2011 21:26
Dirk Moebius schrieb:
>Aber ich kann mit einer Wochen- oder Monatskarte am Wochenende bis zu
>vier Personen mitnehmen.
richtig, DU darfst sie mitnehmen und hast sie demnach auch solange zu
begleiten, bis sie das Bahngelände verlassen haben.
>Was passiert, wenn ich den zweiten Erwachsenen und zwei der Kinder
>mitnehme, sie aber unterwegs an einem S-Bahnhof aussteigen lasse?
dann entspricht das nicht der Tarifregelung.
>werden sie dann beim Aussteigen zu Schwarzfahrern?
wenn sie sich auf Bahngelände ohne gültigen Fahrausweis befinden, ja.
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Author: Andreas FischerAndreas Fischer
Date: Sep 6, 2011 18:15
>
> Dir gegenüber haftet natürlich grundsätzlich die Post
Doch wohl eher dem Absender gegenüber. Der Empfänger hat doch gar keinen
Vertrag mit der Post.
Andreas
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Author: Harald HengelHarald Hengel
Date: Sep 6, 2011 17:56
Andreas H. Zappel schrieb:
>> Im Bundestag sitzen ja verurteilte Straftäter, das ist
>> in D kein Problem.
>
> In anderen Ländern vermutlich auch nicht.
Gute Ausrede. ;-)
>> Nur haben die Polizisten kein Recht eine
>> Fahrscheinkontrolle durchzuführen.
>
> Aber eine Personenüberprüfung.
Und die nutzt in dem Fall was?
> Eben ich mache nachts keinen Lärm und fahre nicht schwarz.
Du unterstellst also, dass *alle* die dort ausgestiegen sind,
Schwarzfahrer sind?
Harald
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Author: Harald HengelHarald Hengel
Date: Sep 6, 2011 17:53
Haibe Sonja Schlosser schrieb:
> Nein, der Vertrag erlaubt es nur während der Fahrt.
Nicht nur der Vertrag, auch das geltende Recht.
Harald
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Author: Theodor.HellwaldTheodor.Hellwald
Date: Sep 6, 2011 17:32
Am 05.09.2011 19:34, schrieb Harald Hengel:
> Theodor.Hellwald schrieb:
>
>>> Im Konkreten Fall wurden Flaschen nach Kindern geworfen, was mit
>>> Schusswaffengewalt verhindert werden musste?
>>
>> Ach, du gibst also zu das die angeblich völlig normale Frau mit
>> Flaschen nach Personen geschmissen hat?! Schön für dich und jetzt
>> kriech wieder unter deinen Stein. theo
>
> Ach Theo, dich sollte man auch erschiessen, Anlass hast du hier ja
> genug gegeben.
> Zumindest deiner Meinung folgend bist abschusswürdig.
>
> Harald
>
Geh sterben! Geh direkt hin, geh nicht über Los, ziehe keine 4000 Mark
ein..... theo
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Author: Harald HengelHarald Hengel
Date: Sep 6, 2011 17:20
Theodor.Hellwald schrieb:
> Interessant war das fast alle Pakete die geplündert
> wurden bei einem bestimmten Postamt aufgegeben wurden!
So weit ich mitbekommen habe, war es eine Agentur, die
konsequenterweise nach den Vorfällen von der Post geschlossen wurde.
Harald
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