Author: Marc PaulsMarc Pauls
Date: Jan 19, 2008 08:17
Hallo,
am heutigen Tage erhielt ich folgendes Schreiben vom Amtsgericht Jena:
BESCHLUSS
Gemäß §73 BGB wird dem unter VR507 beim Amtsgericht Jena eingetragenen
Verein
Thüringen-Netz-Verein zur Förderung der privaten Datenkommunikation e.V.
mit Sitz in Jena die Rechtsfähigkeit entzogen, da nach Aktenlage davon
auszugehen ist, dass die Mitgliederzahl unter drei herabgesunken ist.
Vereinsaktivitäten sind nicht zu verzeichnen bzw. ist mit einer Aufnahme
neuer Vereinsaktivitäten nicht mehr zu rechnen.
Auf mehrfache schriftliche Anfragen des Gerichts hat der Verein nicht
reagiert. Der Entzug der Rechtsfähigkeit wurde den einzelnen
Vorstandsmitgliedern angekündigt. Dem Verein wurde somit vorab
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ein Widerspruch gegen die
Androhung des Entzuges der Rechtsfähigkeit ist nicht eingegangen. Es
erfolgte keinerlei Reaktion durch den Verein, so dass vorstehende
Entscheidung gerechtfertigt erscheint.
gez. Will
Rechtspflegerin
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