Im Amtsblatt Nr. 22 der Stadt Erfurt vom 30.11.2007 werden die
Neuregelungen des Thüringer Meldegesetzes bekannt gemacht.
Demnach darf die Meldebehörde Daten über in Erfurt gemeldete Einwohner
übermitteln.
Dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden.
http://www.erfurt.de/imperia/md/content/bs/form/33_04internet.pdf.