> bis zum
1.3.2008 müssen der Sozialbeitrag als auch die Studiengebühren
> gezahlt sein.
>
> Wie sieht es den in dem Fall aus, wenn man die letzte Prüfung Mitte März
> hat (also vor Semesterende) als auch die Diplomarbeit bereits abgegeben
> hat?
>
> Vielleicht kennt hier jemand das Problem?
Ja. Ich plane Ende März abzugeben, habe uU noch eine Klausur am 29.3. Das
ist ja alles noch dieses Semester, also hab auch ich keinen wenig Lust 500€
extra zu zahlen. Ich habe mal das Studtentensekretariat deswegen angemailt:
,----[ Das Sek schreibt: ]
| auch wenn nur noch eine Prüfungsleistung ins neue Semester fällt, ist eine
| Rückmeldung unbedingt erforderlich. Sollten Sie aber sicher wissen, dass
| Sie bis
31.3.08 abgeben werden, müssen Sie sich natürlich nicht mehr
| zurückmelden, es wäre schön, wenn Sie sich dann auch ordnungsgemäss
| exmatrikulieren würden. Wenn eine Rückmeldung jedoch erforderlich ist
| wegen Abgabe der Arbeit im neuen Semester, kann bis spätestens
4.4.08
| (letzter Tag vor Vorlesungsbeginn)die Rückmeldung wieder aufgehoben
| werden, wenn sie dann doch noch im alten Semester abgeschlossen haben. In
| diesem Fall würden sie dann auch das gezahlte Geld zurück bekommen.
| Für evt. Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der angegebenen
| Rufnummer zur Verfügung.
`----
Allerdings gibts wohl noch die Möglichkeit, dass der Lehrstuhl bescheinigt,
dass sie es verbacken haben, und man deshalb länger braucht. Da habe ich
aber noch nicht ergründen können, wie das Formular dazu heißt, bzw wo man
das herbekommt.
Viele Grüße
Alex, heute Papiertiger