Re: Kontrollierter Einstieg
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Re: Kontrollierter Einstieg         


Author: Michael Schnick
Date: Aug 5, 2006 04:54

Hi,

Angelique Presse wrote:
>
> Dazu kommt, daß man sich mit dem Kauf eines Tickets vermutlich mit den AGB
> der Aseag einverstanden erklärt und somit vermutlich auch mit Kontrollen.

Ich giess mal Öl ins Feuer:

Hat man sich dann auch mit der Immatrikulation an der RWTH mit den AGB
der ASEAG einverstanden erklärt?
Immerhin bekommt man das Semesterticket gleich mit dazu - und es gibt
nur ganz selten Chancen, drumherum zu kommen.

Ja, ich bin Befürworter des Tickets, nur um das klarzustellen.

Schoenen Gruss,
Michael
2 Comments
Re: Kontrollierter Einstieg         


Author: Hanno Vieten
Date: Aug 5, 2006 05:13

Michael Schnick schrieb:
> Hat man sich dann auch mit der Immatrikulation an der RWTH mit den AGB
> der ASEAG einverstanden erklärt?

1. ASEAG != AVV
2. Nein, das ist auch nicht nötig, siehe:
http://www.avv.de/web/download/befoerderungsbedingungen.pdf
"Mit dem Betreten eines Fahrzeugs bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen
der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des
Beförderungsvertrages."
> Immerhin bekommt man das Semesterticket gleich mit dazu - und es gibt
> nur ganz selten Chancen, drumherum zu kommen.

Das spielt bei der Anerkennung der Bedingungen praktischerweise keine
Rolle. :-) Du erkennst sie sogar an, wenn du ohne Ticket einsteigst.
Andernfalls wären die Bedingungen für Schwarzfahrer ja auch ungültig.
1 Comment
Re: Kontrollierter Einstieg         


Author: Carsten Otto
Date: Aug 5, 2006 05:18

Hanno Vieten schrieb:
> "Mit dem Betreten eines Fahrzeugs bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen
> der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die
> Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des
> Beförderungsvertrages."

Das heißt Rollstuhlfahrer genießen hier eine Ausnahme?

SCNR
--
Carsten Otto
c-otto@gmx.de
www.c-otto.de
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