| Re: "Da hat NRW eine echtes Problem" - Minister Pinkwart will Kultur an Hochschulen verändern |
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Author: Stefan Schmitz Date: Aug 23, 2006 12:05
Lea Heuser wrote:
> Mit Studiengebuehren wird primaer nach finanzieller Leistungsfaehigkeit
> selektiert.
Das ist jetzt erst mal nur eine Behauptung. Ich hatte nach Belegen
gefragt.
Okay, wenn das solche Dimensionen wie in den USA annimmt, kann ich das
auch so glauben. Nicht aber bei den deutschen Beträgen.
>> Sofern mit "finanziell schwächere Menschen" Kinder aus finanziell
>> schwachen Familien gemeint sind, kann das beim NRW-Modell nicht stimmen.
>> Denn die müssten wegen BAFöG de facto keine Gebühren zahlen.
>> Und wenn du jetzt wieder mit den längeren Studienzeiten kommst, wo dann
>> doch die Gebühren fällig werden: Wer schon vor Studienbeginn erwartet,
>> viel länger als die Regelstudienzeit zu brauchen, kann nicht wirklich
>> für das Studium geeignet sein.
>>
>> Was anderes sind solche Leute, die aus anderen Gründen als zu hohem
>> Elterneinkommen keinen BAFÖG-Anspruch haben.
>> Die sind dann aber schon älter (oder aber Ausländer). Und da kann man
>> argumentieren, dass diejenigen nicht mehr unbedingt auf Staatskosten zu
>> studieren brauchen, wenn sie nach der Schule schon etliche Jahre was
>> anderes gemacht haben.
>
> Bezieht sich das Deiner Meinung nach so auch auf Menschen, die ihre
> Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erwerben, vor
> dem Studium eine fachliche Berufsausbildung machen, deren Eltern ihnen
> den Unterhalt verweigern oder aehnliches?
Zweiter Bildungsweg ist jetzt ein Fall, den ich nicht bedacht hatte.
(Obwohl: gibt es da nicht auch BAFöG?)
Eine Berufsausbildung beeinträchtigt meines Wissens auch nicht die
BAFöG-Berechtigung.
Und wem sein Unterhaltsanspruch verweigert wird, der hat eh ein
Problem, das sich durch Gebühren nicht wesentlich verändert.
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