Und eine entsprechende Gefährundgslage. Also Bedrohung von Menschen oder
dem Staat.
Genauer schreibt SPON dazu:
"So wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass selbst bei
"höchstem Gewicht" der drohenden Gefahr auf das "Erfordernis einer
hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden"
könne. Auch ein 9/11-Szenario, heißt das, muss belegt werden. Ein
allgemeines Bedrohungsgefühl oder die inzwischen üblichen unspezifischen
Terror-Warnungen reichen nicht. Darüber hinaus bestehe auch "kein Anlass
zu behördenbezogenen Differenzierungen", also etwa für das vorbeugende
Tätigwerden des Bundeskriminalamtes oder anderer Polizeibehörden
niedrigere Anforderungen gelten zu lassen als für das des
Verfassungsschutzes."
aus
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538238-2,00.html
mfg
matthias