Re: BVG: eben Urteilsverkuendung in Sachen "Online-Durchsuchung"         


Author: Matthias Botzen
Date: Feb 28, 2008 04:41

Martin Weusten schrieb:
> Torsten Bronger schrieb:
>> Und was wurde dann überhaupt verboten?
> So wie ich das verstanden habe ist nun ein konkreter Verdacht und eine
> richterliche Genehmigung notwendig.

Und eine entsprechende Gefährundgslage. Also Bedrohung von Menschen oder
dem Staat.

Genauer schreibt SPON dazu:
"So wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass selbst bei
"höchstem Gewicht" der drohenden Gefahr auf das "Erfordernis einer
hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden"
könne. Auch ein 9/11-Szenario, heißt das, muss belegt werden. Ein
allgemeines Bedrohungsgefühl oder die inzwischen üblichen unspezifischen
Terror-Warnungen reichen nicht. Darüber hinaus bestehe auch "kein Anlass
zu behördenbezogenen Differenzierungen", also etwa für das vorbeugende
Tätigwerden des Bundeskriminalamtes oder anderer Polizeibehörden
niedrigere Anforderungen gelten zu lassen als für das des
Verfassungsschutzes."
aus https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538238-2,00.html

mfg
matthias

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"Das Leben im Stadion ist bei sonnigem Wetter recht angenehm"
MdB Bruno Heck (CDU) 1973 über die Zustände im als KZ gebrauchten
Stadion von Santiago de Chile
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