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| Re: BVG: eben Urteilsverkuendung in Sachen "Online-Durchsuchung" |
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Author: Torsten Bronger Date: Feb 27, 2008 21:42
Hallöchen!
Martin Weusten schreibt:
> Die Online-Durchsuchung darf immer noch heimlich und ohne Zeugen
> durchgeführt werden. Solange das ganze heimlich ist merkt man
> nichts und man kann keine rechtlichen Schritte einleiten, wenn die
> Durchsuchung zu unrecht war. Zudem gibt es die
> Vorratsdatenspeicherung ja auch immer noch. Also von Erfolg kann
> man hier nicht reden...
Und was wurde dann überhaupt verboten?
Tschö,
Torsten.
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