| Re: BVG: eben Urteilsverkündung in Sachen "Online-Durchsuchung" |
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Author: Thomas Hochstein Date: Feb 28, 2008 11:17
Stephan Feinen schrieb:
> Durch die Einengungen im jetzigen Urteil ist die Anwendung einer Online-
> Durchsuchung nur noch in sehr wenigen Fällen möglich.
... was exakt den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung
entspricht.
> Es muß ja nicht nur
> ein "überragendes Rechtsgut" gefährdet sein, sondern die Online-Durchsuchung
> muß als Maßnahme einen gewissen Erfolg versprechen. Sicherheitshalber haben
> die Richter ins Urteil gleich die Definition eines "überragenden Rechtsguts"
> hineingeschrieben.
Ja, Leib und Leben, unter anderem. Das erfaßt dann bereits
Allerweltsvergehen wie die Körperverletzung, wenn man den Leitsatz so
ernstnimmt ...
> Bleiben eigentlich nur noch die Planung/Durchführung von Terroranschlägen,
> schwere Umweltverbrechen, Vorbereitung eines Angriffskrieges oder
> Landes/Hochverrat.
... und Bereiche der organisierten Kriminalität, also genau die, für
die eine Online-Durchsuchung benötigt wird.
> Sehr viel werden die Online-Ermittler da nicht zu tun bekommen...
Auch das entspricht den bisher veröffentlichten Vorstellungen der
Exektuive.
-thh
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