Re: BVG: eben Urteilsverkündung in Sachen "Online-Durchsuchung"         


Author: Thomas Hochstein
Date: Feb 27, 2008 23:15

Martin Weusten schrieb:
> Die Online-Durchsuchung darf immer noch heimlich und ohne Zeugen
> durchgeführt werden.

Die heimliche Durchführung ist gerade das Kennzeichen aller verdeckten
Ermittlungsmaßnahmen (neben der nun in der Diskussion befindlichen
Online-Überwachung gehören dazu namentlich die TKÜ,
Verkehrsdatenauskünfte, IMEI-Catcher, akustische und optische
Überwachung, technische Überwachungsmaßnahmen (GPS und Co.), die
Observation und der Einsatz verdeckter Ermittler).
> Solange das ganze heimlich ist merkt man nichts und
> man kann keine rechtlichen Schritte einleiten, wenn die Durchsuchung zu
> unrecht war.

Deshalb gibt es - durch das Gesetz zur Neuregelung der TKÜ und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und Umsetzung der Richtlinie ..., mit
dem u.a. die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde, umfassend neu
geregelte und erweiterte - Benachrichtigungspflichten, die eine
nachträgliche Überprüfung ermöglichen.

-thh
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