| Re: BVG: eben Urteilsverkündung in Sachen "Online-Durchsuchung" |
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Author: Thomas Hochstein Date: Feb 27, 2008 23:15
Andrea Hutter schrieb:
> Aber wenn eine Durchsuchung heimlich und ohne Zeugen durchfeührt wird,
> ist sie dann nciht nichtig? Also kein benutzbares Beweisstück?
Die Einführung einer solchen Regelung wäre ziemlich nutzlos, nicht
wahr? ;)
Im übrigen ist auch bei einer "konventionellen" Durchsuchungsmaßnahme
weder die Anwesenheit von Zeugen noch die des Betroffenen in allen
Fällen erforderlich.
Grüße,
-thh
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