| Re: BVG: eben Urteilsverkündung in Sachen "Online-Durchsuchung" |
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Author: Andrea Hutter Date: Feb 27, 2008 11:44
Martin Weusten schrieb:
> Die Online-Durchsuchung darf immer noch heimlich und ohne Zeugen
> durchgeführt werden. Solange das ganze heimlich ist merkt man nichts und
> man kann keine rechtlichen Schritte einleiten, wenn die Durchsuchung zu
> unrecht war.
Aber wenn eine Durchsuchung heimlich und ohne Zeugen durchfeührt wird,
ist sie dann nciht nichtig? Also kein benutzbares Beweisstück?
Gruß,
Andrea
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