Re: BVG: eben Urteilsverkündung in Sachen "Online-Durchsuchung"         


Author: Andrea Hutter
Date: Feb 27, 2008 11:44

Martin Weusten schrieb:
> Die Online-Durchsuchung darf immer noch heimlich und ohne Zeugen
> durchgeführt werden. Solange das ganze heimlich ist merkt man nichts und
> man kann keine rechtlichen Schritte einleiten, wenn die Durchsuchung zu
> unrecht war.

Aber wenn eine Durchsuchung heimlich und ohne Zeugen durchfeührt wird,
ist sie dann nciht nichtig? Also kein benutzbares Beweisstück?

Gruß,
Andrea
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