Die Online-Durchsuchung darf immer noch heimlich und ohne Zeugen
durchgeführt werden. Solange das ganze heimlich ist merkt man nichts und
man kann keine rechtlichen Schritte einleiten, wenn die Durchsuchung zu
unrecht war. Zudem gibt es die Vorratsdatenspeicherung ja auch immer
noch. Also von Erfolg kann man hier nicht reden...