Author: urmelurmel
Date: Mar 25, 2008 05:18
auch bekannt als DC-Hub. Vielleicht kennen einige den ja noch ;-)
Jetzt gab es dazu eine Entscheidung des Amtsgerichtes Aachen.
" Der Betreiber ist zu Entschädigen für die Durchsuchung der Wohnung
und die Beschlagnahme. " (41Gs5002/07)
Das Betreiben eines Hubs ist also nicht illegal die Beschlagnahme
schon...
Gruß und Kuß
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