http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_von_Manstein
Erich von Manstein (geb. Fritz Erich von Lewinski,
Вот те раз, ну и "девич#я" фамилия у него было...
Den Befehl gab Manstein in abgeanderter Form an die Truppe weiter: "Das
judisch-bolschewistische System mu? ein fur allemal ausgerottet werden. Nie
wieder darf es in unseren europaischen Lebensraum eingreifen." [1] Hierauf
hat sich spater die Anklage seines Kriegsverbrecherprozesses bezogen.
Nachkriegszeit [Bearbeiten]
In der Gefangniszelle des Nurnberger Justizpalastes arbeitete von Manstein
zusammen mit von Brauchitsch, Halder, Warlimont und Westphal intensiv an der
Verteidigung der als verbrecherische Organisationen angeklagten OKW und
Generalstab. Dazu wurde er am 10. August 1946 als Zeuge im Nurnberger
Prozess gehort. Der Gerichtshof kam zu der Einschatzung, dass Generalstab
und OKW formal nicht als "Gruppe" oder "Organisation" im Sinne der
Gerichtssatzung anzusehen seien und Einzelverfahren durchgefuhrt werden
mussten. Von Manstein wurde 1948 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und
unmittelbar anschlie?end in Haft genommen.
Der Prozess gegen ihn vor einem britischen Militargericht - es war dies der
letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess - begann am 23. August 1949 im
Hamburger Curiohaus, nur wenige Tage vor der Wahl zum Ersten Deutschen
Bundestag. Die Anklage lautete nicht auf Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, sondern Verletzung der Kriegsgesetze und -gebrauche in
insgesamt 17 Punkten. Die englische Presse nahm sofort Stellung gegen einen
so verspateten Prozess. Da den deutschen Kriegsgefangenen Vermogensbesitz
untersagt war, wurde eine Spendenaktion zugunsten der Finanzierung der
Verteidigung Mansteins eingerichtet, zu dessen ersten Einzahlern Winston
Churchill gehorte. Verteidiger war Reginald Paget, der spatere Baron Paget
of Northampton und Queens?s Counselor, der uber den Prozess auch ein Buch
schrieb[2].
Erich von Manstein wurde am 19. Dezember 1949 vom britischen Militargericht
in acht Anklagepunkten freigesprochen, in neun weiteren jedoch fur schuldig
befunden. Verurteilt wurde er unter anderem, weil er Deportationen
zugelassen, Erschie?ungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung
von Politkommissaren an den Sicherheitsdienst des Reichsfuhrers der SS (SD)
erlaubt hatte. An den Verbrechen in Polen lastete man ihm keine aktive
Beteiligung an, jedoch habe er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber
vernachlassigt und damit den Volkermord mitgetragen. Er wurde zu 18 Jahren
Haft verurteilt, auf die ihm die vier Jahre Gefangenschaft seit 1945
zunachst nicht angerechnet wurden. Die Haftstrafe wurde zwei Monate spater
bei ihrer Bestatigung durch den Befehlshaber der britischen Rheinarmee auf
zwolf Jahre herabgesetzt. 1952 wurde ihm dann die Gefangenschaft seit 1945
voll angerechnet. Aufgrund eines Augenleidens erhielt von Manstein 1952
Haftverschonung; offiziell wurden ihm aufgrund guter Fuhrung ein Drittel der
Strafe erlassen, so dass er im Jahr 1953 aus der Haft freikam.