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  Re: Mindesttemperatur in Wohnräumen, Schönheitsreparaturen         


Author: Thomas Gerner
Date: Dec 26, 2008 14:24

"Ilka Schröter" schrieb im Newsbeitrag
news:giar93$oeu$1@news.netuse.de...
> Und wann schläfst du, wen du dich die ganze Nacht warm"arbeitest"? ;-)
> Laut meinem Arzt liegt die optimale Temperatur zwischen 16 und 18°C.
> Darunter kann für die Atemwege zum Problem werden. Mal abgesehen davon,
> dass man die Wände auch nicht so sehr auskühlen lassen sollte. (Es gibt ja
> sogar Leute, die im Schlafzimmer gar nicht heizen.)

Das kann man, je nach Haus, problemlos tun. Ich wohnte in einem gut
isolierten Altbau mit gut heizenden Menschen drunter und drüber. Ohne zu
heizen hatte ich immer mindestens 18-19° in der Wohnung. Heute wohne ich in
einem schlecht isolierten Altbau mit Geizhälsen drunter und drüber. Mein
Schlafzimmer hat 2 Außenwände und würde ohne zu heizen wohl unter 10° gehen.
Ich hasse Heizungsluft im Schlafzimmer, aber Erkältungen hasse ich noch
mehr.

Gruß, Thomas
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  Re: Heizkostenabrechnung nach Fläche trotz Verbrauchsmessgeräte         


Author: Andreas Koller
Date: Dec 26, 2008 14:20

Hallo,

hatte gehofft, dass noch ein paar Tipps kommen.

Armin Wolf schrieb:
> Wie wurde die letzten Jahre verfahren?

50 %% nach Verbrauch und 50 %% nach Fläche für die Heizkosten, Wasser und
Abwasser zu 100 %% nach Verbrauch.
> Allerdings, wer hat das alles vergeigt? Was war mit der Zweitablesung?
> Wurden
> die betroffenenEigentümer gemahnt?

Mir ist nicht bekannt, weshalb in den anderen Wohnungen nicht abgelesen
werden konnte. Ich gehe mal davon aus, dass es Verschulden der anderen
Mieter ist, die die Termine einfach nicht wahrgenommen hatten.

Muss ich die Abrechnung nach 100 %% auf Fläche akzeptieren, ich meine, es
ist ja nicht meine Schuld, dass die anderen Mieter nicht da waren. Gibt
es vielleicht ein Urteil oder so, wonach der Vermieter gezwungen wird,
in den anderen Wohnungen abzulesen, notfalls mit Gerichtsvollzieher ?
Ich weiß, stark übertrieben, aber ich finde es schon ungerecht, dass
hier alles nach Fläche abgerechnet wird, wo doch Zähler vorhanden sind.
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  Re: Mindesttemperatur in Wohnräumen, Schönheitsreparaturen         


Author: Joerg Meier
Date: Dec 26, 2008 06:54

On Tue, 16 Dec 2008 10:25:42 +0100, Ilka Schröter wrote:
> Armin Wolf schrieb:
>> PS bei mir zeigt das Thermometer an der wärmsten Stelle im Wohnzimmer
>> 18° an, und das reicht völlig, wenn man einen Wollpullover anzieht.
> Das ist fast schon Untergrenze für Schlafzimmer, aber ganz sicher
> nicht geeignet für ein Wohnzimmer.

Da sieht man mal, wie unterschiedlich Leute leben und fuehlen. Ich sitze
hier im T-Shirt und in Shorts bei 16.5°, waermer wirds auch nicht, und wenn
es in meinem Schlafzimmer waermer als 10° waere, wuerde ich ein paar
Stunden bevor ich ins Bett gehe das Fenster sperrangelweit aufmachen. Wie
man bei 18° schlafen kann, ist mir voellig unverstaendlich.
> Aber manche Menschen sind eben heiliger als andere und tragen ihren
> Energiespar"wahn" mit Rollkragenpullover und Wollsocken zur Schau. ;-)

Ich finde, jemand der im Winter auf 20+ heizt, damit er bei Schnee draussen
drinnen barfuss und im T-Shirt rumlaufen kann, verschwendet Energie. Da
kann mir auch jetzt nicht wirklich jemand erzaehlen, dass das absolut
notwendig ist, weil man sich ja zu Weihnachen wie in Hawaii kleiden muss.
Babies, Kranke, Alte etc. sind da natuerlich Sonderfaelle.
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  Wärmeisolierung         


Author: Dieter Lehmann
Date: Dec 25, 2008 07:30

Erst einmal "Frohe Weihnacht"

Stimmt es, dass bei der Schaffung von Wohnungen in alten Gebäuden die
Kellerdecke wärmeisoliert werden muss?

Wenn ja, wo steht das?

Ab wann gilt es?

Ich wohne unten und habe eine Fußbodentemperatur von 15°

Die darüber liegenden Wohnungen eine Fußbodentemperatur von 20°

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Lehmann
3 Comments
  Auszugsrenovierung Farbton Wandfarbe         


Author: Susanne und Manfred Mayer
Date: Sep 21, 2008 12:16

Guten Tag,

wir ziehen aus einem gemieteten Wohnhaus aus.
Bad und Gäste-WC hat der Hausbesitzer Sonnengelb und Himbeerrot streichen
lassen.
Nach nur rund drei Jahren Mietzeit sehen die Wände noch aus wie neu, bis auf
ein paar Nagel- und Dübellöcher.

Da ich den exakten Farbton zu Ausbessern nicht hinkriege, habe ich
vorgeschlagen, die beiden Räume komplett neu zu streichen, allerdings mit
vorhandener weißer Farbe.

Der Vermieter besteht darauf, dass in dem von ihm ursprünglich verwendeten
Farbtönen (s.o.) gestrichen wird.
"Nach drei Jahren müssten die Bäder eh von mir komplett neu gestrichen
werden."

Gibt es zu dieser Frage Vorschriften oder Urteile?

Besten Dank,
Manfred
20 Comments
  Gilt "pacta sunt servanda" nicht bei S tromlieferverträgen?         


Author: Ulrich F. Heidenreich
Date: Sep 19, 2008 11:11

[Repost wegen mangelnder Resonanz hier als auch beim RWE]

Hi!

Ich frag mal in .recht.wohnen, da Stromlieferung wohl auch zum weiten
Thema "Wohnen" gehört. Wenn jemand eine passendere Gruppe kennt, bitte
umleiten.

Meinereiner hat seit dem 12.10.2007 einen ungekündigten, ungeänderten
Stromliefervertrag mit dem RWE zu 10,45 Cent Wärmespeicherstrom und
18,96 Cent Haushaltsstrom. Kürzlich schrub mir aber der Lieferant,
er beabsichtige, die Preise von 11,63 (Wärme) und 20,11 (Haushalt)
auf neue Werte zu erhöhen.

Auf die Rückfrage, wie er denn auf die höheren, alten Werte käme, kam
ein Schreiben, daß jene seit dem 01.01.2008 gälten. Da mein Vertrag aber
nie geändert wurde, bin ich der gegenteiligen Meinung, die am 12.10.07
vertraglich vereinbarten Kosten gälten bis zur jetzigen, angekündigten -
und auch vertraglich "zustimmungspflichtigen" - Preiserhöung

Wer hat Recht?

TIA,
Ulrich

Nachtrag:
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  Sach- und Haftpflichtversicherung umlegbar?         


Author: Martina Diel
Date: Sep 18, 2008 12:44

Guten Abend zusammen,

bei einer Nebenkostenabrechnung ist eine heftige Nachzahlung errechnet
worden.

Der Posten, der sich im Vergleich zu den Vorjahren am stärksten erhöht
hat, war ein Posten namens "Sach- und Haftpflichtversicherung". Sie
schlägt für ein Haus mit knapp 560m² Wohnfläche mit EUR 940 zu Buche. In
den Vorjahren war nur ein Posten "Brandversicherung" ausgewiesen mit
Kosten von 300-400 Euro. Im Mietvertrag (einem Formularmietvertrag von
Haus & Grund Hessen) steht unter §4 b) folgendes zu Betriebskosten:

|Folgende Betriebskosten (erläutert durch Anlage 3 zu §27 II. BVO in der
|jeweiligen Fassung) sind in dem obigen Mietzins nicht enthalten und
|deshalb gesondert zu zahlen:

|Kosten für: Verteilungsschlüssel:
|[..]
|8. Sach- und Haftpflichtversicherungen anteilig nach qm Wohnfläche"

Die Vermieterin erklärt die Verdopplung der Kosten damit, dass zu der
bisherigen Brandversicherung nun auch eine Versicherung gegen
Elementarschäden abgeschlossen worden sei.

Meine Frage nun:
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  nur für singles aus Aachen und Köln         


Author: datedoktor
Date: Sep 18, 2008 01:00

endlich ist es soweit.

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  Sparen oder Abzahlen         


Author: JErber
Date: Sep 15, 2008 06:38

Hallo,

Annahme: Hypothekenzinsen von der Steuer absetzbar, Sparzinsen zu
versteuern.

Hypozins: 3.5%%
Festgeld: 2.5%%

Gibt es nennenswerte Gründe, flüssiges Geld - mittelfristig nicht
benötigt - nicht zur Rückzahlung der Hypothek zu verwenden?
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  Hausratversicherung - Wohnfläche         


Author: Magnus Warker
Date: Sep 12, 2008 08:59

Hallo,

ich möchte eine Hausratsversicherung für eine ETW abschließen und meine
Versicherung benötigt dazu die Größe der Wohnung.

Nun gibt es verschiedene Angaben für die Größe, was wohl auch bei Angebot
und Kaufabwicklung eine rechtliche Rolle spielt:

Zunächst gibt es die rein "geometrische Größe" nach Quadratmetern aller
Räume, z. B. 100 qm.

Bei der Angabe der Größe im Rahmen des Angebotes auf dem Immobilienmarkt
wird die Fläche in einem Souterrain-Bereich nur zu einem bestimmten
Prozentsatz angerechnet, so dass sich als Gesamtfläche ein kleinerer Wert
ergibt, z. B. 75 qm. Die Angabe der "geometrischen Größe" wäre hier AFAIK
sogar rechtswidrig gewesen.

Unabhängig davon wird ein Gartenbereich ebenfalls nach einer bestimmten
Berechnungsvorschrift in die Gesamtgröße mit einbezogen.

Nun meine Frage:

Welchen Wert muss man der Versicherung angeben und aus welchem Dokument
(Kaufvertrag, etc.) ergibt sich die Zahl, die letztendlich als Beleg
ausreicht?
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