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  Rechtsfahrgebot         


Author: mock
Date: Dec 25, 2008 17:26

Ich fahre, sagen wir, mit erlaubten 250 km/h auf einer fast leeren
dreispurigen Autobahn. Bei fast jedem Überholvorgang muss ich zwei
Fahrspuren in jede Richtung überqueren (links-links-rechts-rechts),
weil das zu überholende Fahrzeug auf der mittleren Spur fährt.

Ist sowas eigentlich wirklich Sinn des Rechtsfahrgebots? Ich halte es
für gefährlich.
12 Comments
  Re: Frage zu Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht üb er 3,5 t         


Author: Enrico Dörre
Date: Dec 25, 2008 14:10

Henning Koch schrieb:
> On Sat, 20 Dec 2008 18:00:41 +0100, Ulrich Mindrup wrote:
>
>> Auch die Fahrzeuge von
>> Müllabfuhr, etc. dürften ein deutlich höheres zulässiges Gesamtgewicht
>> als 3,5 Tonnen haben.
>
> die haben keine Probleme damit, siehe §35 Absatz 6 StVO

Wie kann man denen denn die Nutzung verbieten? Es ist ja durchaus
denkbar das eine Strasse aufgrund von Baumängeln wirklich keine LKW
verkraftet.

Grüße

Enrico
3 Comments
  Re: Frage zu Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ü ber 3,5 t         


Author: Enrico Dörre
Date: Dec 25, 2008 14:00

Ulrich Mindrup schrieb:
> Vielfach fahren sich auch Auto- oder Motorradfahrer fest,
> häufig sind sie auf dem Weg zu einem Hotel/Restaurant. Und wenn eine
> zweistellige Zahl von Motorradfahrern in einer schmalen Einfahrt wendet
> dann ist das keineswegs unchaotisch ;-)

Hast du mal versucht herauszufinden welche Navis das sind, evtl. könnte
man dann den Kartenhersteller mal informieren das er da Müll verkauft.
Wobei es natürlich nichts hilft wenn ganz schlaue der Meinung sind das
sie mit ihrem KfZ die evtl. kürzere Fußgängerroute nutzen wollen.

Grüße

Enrico
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  Re: Frage zu Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ü ber 3,5 t         


Author: Ulrich Mindrup
Date: Dec 25, 2008 08:34

Jens Müller schrieb:
> Ulrich Mindrup schrieb:
>
>> Ich kann mittlerweile über news.individual.de mehrere Beiträge sowohl
>> von anderen als auch von mir nicht mehr aufrufen:
>
> Guck mal in de.comm.provider.status (?), individual hatte wohl einige
> Server-Probleme.

Danke für den Hinweis, das erklärt wohl die gelöschten Beiträge.

Grüße

Ulrich
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  Re: mit Schild vor Radarkontrolle warnen         


Author: Laurent Wirmer
Date: Dec 25, 2008 02:49

Am Mon, 15 Dec 2008 06:27:34 +0100 schrieb Heinz Boehringer:
>
> noe, ich kann Dir nur sagen, was damals im Lehrbuch stand, leider weiss ich die Paragraphen
> nicht mehr, ist ja auch schon ein paar Tage her.

In Lehrbüchern steht viel, aber leider nicht immer das gleiche wie im
amtlichen Gesetztestext. Wobei ich zu diesem konkreten Fall leider nicht
aufklärend helfen kann...

--
Grüße Laurent Wirmer

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  Re: mit Schild vor Radarkontrolle warnen         


Author: Laurent Wirmer
Date: Dec 25, 2008 02:36

Am Mon, 1 Dec 2008 01:10:14 -0800 (PST) schrieb Lothar Frings:
>
> Was, wie bereits erwähnt, unmöglich ist, denn
> nur ein einziger Einflußfaktor - die eigene
> Geschwindigkeit - ist genau bekannt.

Auch der Abstand lässt sich hinreichend genau bestimmen. Einfach zwei
Sekunden Abstand halten, oder im Zweifel auch mal drei bis vier - schon ist
man auf der sicheren Seite.

Und erzähl nicht dass das in der Praxis nicht möglich ist. Von wenigen
kurzen Situationen wo einer kurz vor einem einschert ist das problemlos
möglich ohne selbst Nachteile zu haben.

--
Grüße Laurent Wirmer

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  Re: Anzeige des Unfallverursachers gegen Unfallgegener? Normal?         


Author: uwe.weineck
Date: Sep 23, 2008 04:27

"Thoralf Winkler" schrieb:
>
> Autofahrer A will links abbiegen, blinkt, ordnet sich zur Fahrbahnmitte
> ein und hält an, weil er noch Gegenverkehr durchlassen muß. Nachdem er
> schon einige Zeit steht, fährt Autofahrer B auf. Für das ordnungsgemäße
> Verhalten beim Abbiegen gibt es einen Zeugen.
> Nach einigen Tagen bekommt Autofahrer A einen Anhörungsbogen, er werde
> beschuldigt, eine Körperverletzung begangen zu haben und ihm werde
> Gelegenheit gegeben, sich zu äußern.

Das ist mir im Jahr 1999 passiert, als mir (Fussgänger)
ein Berliner Taxifahrer beim Rechtsabbiegen
in die Beine fuhr (4 Wochen Klinik, OP, 4 Wochen Reha), -
als Sahnehäubchen kam noch hinzu: Sachbeschädigung des Fahrzeugs,
(wahrscheinlich ein Blutfleck am Auto beim Hinfallen od. ähnl.) (lol).
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  Re: Anzeige des Unfallverursachers gegen Unfallgegener? Normal?         


Author: Andreas Cammin
Date: Sep 23, 2008 00:12

Thoralf Winkler schrieb:
> Autofahrer A will links abbiegen, blinkt, ordnet sich zur Fahrbahnmitte
> ein und hält an, weil er noch Gegenverkehr durchlassen muß. Nachdem er
> schon einige Zeit steht, fährt Autofahrer B auf. Für...
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  Re: Anzeige des Unfallverursachers gegen Unfallgegener? Normal?         


Author: Phil Fassrainer
Date: Sep 22, 2008 23:30

Thoralf Winkler schrieb:
> Ist so etwas normal (ist das evtl. ein Standardfragebogen von Amts
> wegen, der ansonsten folgenlos bleibt, weil der Geschädigte den Unfall
> verursacht hat) oder kann irgendein krummer Schachzug des
> Unfallverursachers dahinter stecken?
> Mir war so etwas bisher unbekannt, ich hielt einen solchen Auffahrunfall
> für eindeutig im Sinne von "wer auffährt ist schuld".

Fehler 1: du hast keinen anwalt
Fehler 2: du hast keine ahnung von der materie
Fehler 3: wer auffaehrt hat nciht immer schuld (ok fast immer)
Fehler 4: du hast keinen anwalt
Fehler 5: du erwartest im usenet brauchbare antworten????????

-> geh zu einem anwalt
-> vorher keine frageboegen ausfuellen
-> keiner ladung zu "anhoerungen" ob zeuge oder nicht, folgen
-> geh zu einem anwalt
-> und ueberhaupt.

--
mit froehlichem Winken
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  Muß ich als Halter einen näheren Verwandten angeben?         


Author: Dag Haeddenskjoeld
Date: Sep 22, 2008 05:41

Hallo,
mein Schwager, der eine gewisse Ähnlichkeit mit mir hat, ist mit meinem
Wagen voll durch die Radarkontrolle gebrettert, hatte 25 km/h zuviel drauf.
Das Frontfoto ist schlecht und nicht sonderlich scharf.
Ich habe irgendwo mal gehört, dass man nähere Verwandte nicht preisgeben
muss. Kann ich mich darauf berufen, dass es ein näherer Verwandter ist und
ich deshalb nicht aussage?
Ein Fahrtenbuch kann man mir doch eigentlich nicht auflegen, da ich ja weis
wer gefahren hat.
Kennt sich jemand aus damit?
Gruß,
Dag
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