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Author: Florian LawsFlorian Laws
Date: Dec 25, 2008 04:35
On 2008-12-25, Dietz Proepper wrote:
> Andreas Fischer wrote:
>> Dietz Proepper schrieb:
>>
>>> Das dürfte für die Frage nach der Strafbarkeit bestenfalls eine sehr
>>> unbedeutende Rolle spielen.
>>
>> Genauso wie Deine Aussage:
>
> IBTD.
>
>> "Auch bei diversen Schutzimpfungen sterben regelmäßig Menschen oder
>> tragen zumindest Folgeschäden davon"
>>
>> Oder wills Du behaupten dass Eltern, die ihre Kinder impfen lassen und
>> diese (kinder) dadurch einen Impfschaden dovontragen, sich (die Eltern)
>> strafbar machen könnten?
>
> Warum sollte ich das behaupten wollen? Ich halte es nur für fraglich, ob
> die Teilnahme an einer Masernparty hinreichend für § 223 StGB ist. Die ...
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Author: Florian WeimerFlorian Weimer
Date: Dec 25, 2008 03:36
* Thomas Hochstein:
> Florian Weimer schrieb:
>
>> * Thomas Hochstein:
>>> Florian Weimer schrieb:
>>>>> Auf den Schutz des Post- und Briefgeheimnisses zu vertrauen reicht
>>>>> da allerdings völlig aus.
>>>> Mein Eindruck ist eher, daß man sich völlig auf den Schutz als
>>>> Berufsgeheimnisträger verläßt, wenn man das überhaupt in irgend einer
>>>> Form berücksichtigt.
>>> Hm? Da kann ich Dir jetzt mal wieder nicht folgen. :)
>>
>> Vermutlich, weil Du nicht der (möglicherweise irrigen) Meinung bist,
>> daß die Weiterverbreitung von unbefugten Privatgeheimnissen strafbar
>> ist. 8-)
>
> Ich hätte es vielleicht einfacher mit dem Verständnis, wenn Du kurz
> Deinen Gedankengang umreißen könntest. ;)
Ich kann's versuchen.
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Author: Thomas HochsteinThomas Hochstein
Date: Dec 24, 2008 10:58
frank paulsen schrieb:
Nun, das ist entweder wirklich völlig unsinnig, oder unvollständig
berichtet (was der Datenlage geschuldet sein kann). Unter anderem geht
aus dem Beitrag nicht hervor, wie man die Beschuldigten ermittelt hat,
sondern nur, daß ein im öffentlichen Bereich stehender Rechner
festgestellt wurde. Offensichtlich fehlen da also einige
Informationen.
-thh
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Author: Bernhard MuenzerBernhard Muenzer
Date: Dec 24, 2008 10:26
Christian Müller schrieb:
> Bernhard Muenzer schrieb:
>> § 17 StGB schützt nämlich nur bei _unvermeidlichem_ Verbotsirrtum.
>> Die meisten Verbotsirrtümer kann man beispielsweise dadurch vermeiden,
>> dass man die Gesetze liest.
>
> Tja, dann wird wohl jede weitere Vermutung rein philosophisch sein
> müssen, denn DAS lässt ja trotz klarer Gesetzesgebung immer noch
> Spielraum in Form einer Grauzone.
In diesem Fall lässt § 17 StGB keine Grauzone.
> Ein mehrfach auffälliger Rechtslücken-Ausnutzer wird sich wahrscheinlich
> in meinem Falschgeldfall nicht so leicht rausreden können, wie ein
> Bürger von der Stange.
Nein.
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Author: Maik ZumstrullMaik Zumstrull
Date: Dec 24, 2008 10:14
Thomas Hochstein wrote:
> Maik Zumstrull schrieb:
>
>>>> Wenn man stattdessen den Allesspeicherparagraphen § 100 TKG
>>>> heranziehen will, dann geht man nach Abs. 1 zweite Alternative
>>>> („eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat“)
>>> Ja? Geht das? :) Schau mal genau hin.
>>
>> Ja, das geht. Wieso denn nicht?
> Welche Straftat wurde denn im vorliegenden Fall *begangen* (was, wie
> sich schon aus dem Vergleich zu Nr. 1 ergibt, als "vollendet" zu
> verstehen ist)?
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Author: Maik ZumstrullMaik Zumstrull
Date: Dec 24, 2008 10:01
Jens Müller wrote:
> Thomas Hochstein schrieb:
>> Maik Zumstrull schrieb:
>>>> Gibt's denn andere erfolgversprechende Möglichkeiten zur
>>>> Erforschung des Sachverhalts?
>>> Es liegt nahe, dass der Täter unter den Schülern liegt. Die könnte
>>> man zumindest mal alle zu einem Gespräch einladen und bitten, eine
>>> Speichelprobe abzugeben.
>>
>> Speichelprobe? DNA? An E-Mails? Du bist wunderlich. :)
Genau auf die Geschichte habe ich angespielt, danke fürs Link
Raussuchen. :-)
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Author: Dietz ProepperDietz Proepper
Date: Dec 24, 2008 09:46
Rupert Haselbeck wrote:
> Rainer Willis schrieb:
>
>> Ohne medizinisches Wissen sag ich mal: ist es nicht besser, man
>> bekommt als Kind Masern, das Immunsystem merkt sich das und man ist
>> sein Leben lang geschützt als dass man die Krankheit als Erwachsener
>> bekommt, wenn sie wesentlich gefährlicher ist?
>
> Wenn das die Alternative wäre, dann dürftest du möglicherweise Recht
> haben. Die Alternative ist aber die Impfung, welche es nun doch etliche
> Jahrzehnte gibt und deren Nebenwirkungen deutlich weniger gefährlich
> sind als die Erkrankung
Ich habe gerade für die Nebenwirkungen der Masernimpfung keine Zahlen
vorliegen. Woher hast Du die Deinigen?
> Selbst in Deutschland mit einer doch herausragenden medizinischen
> Versorgung starben auch dieses Jahr wieder Kinder an Masern.
Auch bei diversen Schutzimpfungen sterben regelmäßig Menschen oder tragen
zumindest Folgeschäden davon.
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Author: Dietz ProepperDietz Proepper
Date: Dec 24, 2008 09:43
m.gerken@pharmakologie-bremen.de wrote:
> Kurzer medizinischer Hintergrund: Masern sind eine hochansteckende
> Virus-Erkrankung, die in sehr seltenen Fällen mit Tod oder bleibender
> Behinderung endet. Sie ist mit einer von der STIKO und WHO empfohlenen
> Impfung verhinderbar.
Kurze Ergänzung, Impfungen sind generell ebenfalls mit Risiken verbunden.
Mir fehlen jetzt entsprechende Zahlen für Masern, aber z.B. bei der seit
einiger Zeit so beliebten HPV-Impfung scheint wohl das Impfrisiko das
spätere Ausbruchrisiko zu übersteigen. Achja. Die WHO empfiehlt die
Impfung ebenfalls.
> Bitte keine Diskussion um Impfung etc...!
Ist dummerweise aber eine wichtige Frage zur Bewertung.
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Author: Dietz ProepperDietz Proepper
Date: Dec 24, 2008 09:35
Thomas Hochstein wrote:
> Rainer Willis schrieb:
>
>> Ohne medizinisches Wissen sag ich mal: ist es nicht besser, man bekommt
>> als Kind Masern, das Immunsystem merkt sich das und man ist sein Leben
>> lang geschützt als dass man die Krankheit als Erwachsener bekommt, wenn
>> sie wesentlich gefährlicher ist?
>
> Noch besser ist es allerdings, wenn man gar nicht erkrankt.
Speziell im Bezug auf Masern und vergleichbare Erkrankungen möchtest Du den
Immunologen der diese These bestätigt bitte mit Namen nennen.
> Dazu dient die Impfung.
Die auch nicht ohne Gefahren ist, deren Langzeitwirkung häufig nicht so
richtig geklärt ist usw. Kann man bei dem Trara um die HPV-Impfung im
Moment sehr schön sehen. Das Zeug wirkt nur gegen einen kleinen Teil der
bekannten Stämme, die Nebenwirkungen sind teilweise recht massiv.
Seriösere Ärzte raten wohl auch eher davon ab.
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Author: H. KlatteH. Klatte
Date: Dec 24, 2008 08:01
On Wed, 24 Dec 2008 14:13:18 +0100, Norbert Lack
wrote:
>Na klar, außerdem müssen weibliche Strafgefangene keine Angst haben,
>wenn ihnen beim Duschen die Seife herunter fällt und sie sich danach bücken.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Was will uns der Schreiber damit sagen,
will er uns damit sagen, dass er sich auskennt, wie es in einem
Männerknast vor sich geht ?
Frohe Weihnacht
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