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Author: Marianne BlossMarianne Bloss
Date: Aug 9, 2008 08:08
Im Netz habe ich einen Rechner für das zvE gefunden. Könntet Ihr mir
bitte eine Rückmeldung geben, ob der als zuverlässig anzusehen ist? Danke
Marianne
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Author: Christian JanoffChristian Janoff
Date: Aug 9, 2008 06:52
Hallo!
Neuerdings bekommt man vom Paketdienst "Hermes" einen mittlerweile
doch recht aufwendigen (bei der Einlieferung automatisch gedruckten)
Quittungs-Aufkleber, auf dem der Hinweis (z.B.) "Gesamtbetrag: 5,90,
kassierter Betrag inkl. 19%% MwSt." aufgedruckt ist.
Welchen Grund gibt es eigentlich, daß Hermes darauf verzichtet, die
Umsatzsteuer auch gleich separat auszuweisen?
Christian
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Author: Wolfgang KrietschWolfgang Krietsch
Date: Aug 8, 2008 07:01
Hi!
Ich habe vor einiger Zeit für ein Tierheim "für umsonst" eine Website
gebastelt und soll nun dafür eine Spendenbescheinigung in Höhe des normalen
Honorars bekommen - so weit, so gut.
Nun sagen die, sie brauchen dafür eine Rechnung von mir. Schreibe ich nun
eine ganz normale Rechnung, zuzüglich Mwst., und bekomme dann dafür statt
Geld die Spendenbescheinigung? Oder bei einer Spende ohne Mwst.? Und wie
verbuche ich das dann korrekt? Fragen über Fragen ...
Bye
woffi
--
Many people would rather die than think; in fact, most do.
- Bertrand Russell
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Author: Benjamin SchulzBenjamin Schulz
Date: Aug 8, 2008 04:00
Hallo,
auf welchens Konto im SKR04 werden Maklerprovisionen im Zusammenhang mit
der Anmietung eines Gewerbeobjektes gebucht?
Ben
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Author: Markus GessnerMarkus Gessner
Date: Aug 8, 2008 03:04
Liebe Nutzer dieser Gruppe,
mich beschäftigt folgende Frage:
sehr kurzfristig ergibt sich für mich die Möglichkeit für ein neues
Arbeitsverhältnis. Die Fahrtzeit mit der Bahn in eine Richtung dorthin
beträgt ca. 2 Stunden. Längerfristig möchte ich an den neuen
Arbeitsort umziehen, habe mir aber für einen reibungslosen Übergang
(Flexibilität, wenn ich länger arbeiten muß; Umzug kurzfristig schwer
zu organisieren) für die erste Zeit, also etwa ein halbes Jahr,
folgendes Szenario überlegt:
* Beibehaltung der alten Wohnung
* Wochenendpendeln mit Bahncard 50 und Zeitkarten der beteiligten
Verkehrsverbünde
* demgemäß Unterkunft über die Woche am neuen Arbeitsort (Kategorie
möbliertes Zimmer/Appt., keine vollwertige Wohnung)
Meine Frage ist, welche Ausgaben ich als Alleinstehender (Steuerklasse
I) geltend machen kann, also insbesondere, ob ich in diesem Fall
doppelte Haushaltsführung geltend machen kann.
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Markus
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Author: Ulrich HoffmannUlrich Hoffmann
Date: Aug 7, 2008 14:28
Ich habe auch gefunden, dass der AG seinen AN monatlich
Benzingutscheine bis 44 Euro/Monat steuerfrei geben darf.
1. Ich nehme an, 44 Euro inkl. MwSt?
2. Wo kommt man an entsprechende Benzingutscheine heran?
Muss man das selbst organisieren (welche Tankstelle
macht das schon?), oder gibt es Tankstellen oder
Mineralölgesellschaften, die das professionell orga-
nisieren?
UH
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Author: Ulrich HoffmannUlrich Hoffmann
Date: Aug 7, 2008 13:50
Die Bundesregierung am 18. Juni 2008 das Jahressteuergesetz
2009 (JStG 2009) beschlossen. Nach diesem Entwurf dürfen
Unternehmer beim Kfz-Kauf nur noch die halbe Vorsteuer
abziehen, wenn der Firmenwagen auch privat genutzt wird.
Quelle z.B.
http://www.steuer-schutzbrief.de/editorial/steuer-blog/
artikel/neue-alte-steuerdummheit-verteuert-firmenwagen.html
Konsequenterweise dürfte dann auf die 1 %% - Pauschale künftig
nur noch der halbe USt-Steuersatz berechnet werden. Ist das
auch vorgesehen? Vermutlich nicht! Wie verhält es sich, wenn
die privaten Kfz-Kosten nach tatsächlich angefallenen Kosten
(insbes. via Fahrtenbuch) ermittelt werden. Fällt auch hier
eine USt-Doppelbelastung an?
Wäre es nicht sauberer gewesen, die Pauschale zu erhöhen,
etwa von 1 %% auf ca. 1,08 %%?
UH
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Author: Thomas GangeltThomas Gangelt
Date: Aug 7, 2008 05:28
Hallo zusammen,
wir haben bis jetzt jedes Jahr ein Einkommensteuerguthaben gehabt, so auch
dieses Jahr. Als Einkünfte gibt es nur solche aus Nichtselbständiger Arbeit,
Werbungskosten fallen meistens pauschal an. Steuerklassen sind 3/5.
Nun hat uns das Finanzamt dieses Jahr erstmals einen Vorauszahlungsbescheid
geschickt, laut dem wir für das inlaufende und das folgende Jahr
Vorauszahlungen in etwa der Höhe unseres Guthabens (!) leisten sollen. Ein
Anruf beim Sachbearbeiter brachte nichts außer der Bemerkung, dass das seine
Richtigkeit hätte, weil nächstes (also dieses) Jahr wohl mehr Steuern zu
zahlen seien. Da unser Einkommen stabil bleibt, gehe ich nicht davon aus.
Wie kann ich diese Vorauszahlungen am besten wieder loswerden? Ein Einspruch
muss ja wohl begründet sein.
Gruß, Thomas
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Author: Thomas MüllerThomas Müller
Date: Aug 7, 2008 04:47
Hallo,
muß ich in meiner Umsatzsteuererklärung auch Einnahmen, auf die keine
Umsatzsteuer angerechnet werden, angeben ?
Im konkreten Fall handelt es sich um einen Überschuß aus der
Nebenkostenabrechnung eines Gewerbeobjektes, bei dem der Vermieter Ust nicht
ausweist, und um einen Zuschuss des landes zur Ausbildung benachteiligter
Jugendlicher.
Wenn ja in welcher Zeile?
Zeile 42 ist ja schon mit 16%% Umsätzen gefüllt.
Grüße Thomas
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Author: Hans-Gerhard ScholzHans-Gerhard Scholz
Date: Aug 7, 2008 02:59
Marianne Bloss wrote:
> Für ein im Juli 07 ererbtes und vermietetes Haus fallen für die
> Steuer
> 07 Mieterträge von Aug 07 - Dez 07 an.
>
> Nun wurde die AfA p.a. ermittelt. Kann sie voll angesetzt werden,
> oder
> ist sie ebenfalls für die Monate Aug - Dez zu ermitteln?
Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG: zeitanteilig
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