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Author: foerdifoerdi
Date: Aug 17, 2008 07:02
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG
Kann ein Arbeitgeber eine anstehende Lohnerhöhung nicht derart
vorteilhafter gestalten?
Anstatt dem Arbeitnehmer die Erhöhung auf das mit schweren Steuern und
Sozialabzügen belastete Brutto draufzuschlagen kann er es doch auf die
Verpflegungsmehraufwandspauschale addieren und spart zusammen mit dem
AN die Beiträge zur SV ein - Es kommt definitiv netto mehr raus.
Oder muss man Belege haben für die die Pauschbeträge übersteigende
Verpflegungsmehraufwandszahlung?
Bis dato will niemand Belege sehen, bei 48 Euro
Verpflegungsmehraufwandspauschale am Tag...
Ich bin Arbeitnehmer bei dem in nächster Zeit eine Lohnerhöhung
ansteht und ich fragte mich also ob das auf die oben beschriebene Art
nicht vorteilhaft wäre - und falls ja, wie ich meinen AG davon
überzeugen kann - Hat er zusätzlich noch die Möglichkeit das von
seiner Steuer abzusetzen?
Ich bin für Antworten vom wissenden Leser dankbar...
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Author: Peter HauserPeter Hauser
Date: Aug 16, 2008 13:37
Guten Abend,
ich möchte eine Leistung aus dem europ. Ausland (google adwords) korrekt
verbuchen. Ich weiß, dass ich die Umsatzsteuer selbst abführen muss und dass
das mit der Anlage UR geht.
Mir ist auch klar, dass die abgeführte Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe
darstellt (mit Eintrag nach EÜR) und auch als Vorsteuer abzugsfähig ist.
Jetzt habe ich gelesen, dass die abzuführende (deutsche) Umsatzsteuer als
(fiktive) Betriebseinnahme zu buchen ist. Das verstehe ich jetzt überhaupt
nicht. Ist das richtig, und wenn ja, kann mir das jemand erklären?
Danke
Peter
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Author: Matthias ReicheltMatthias Reichelt
Date: Aug 16, 2008 12:31
Hallo NG,
kann man die GDPdU-Dateien wieder in einen Datevvorlauf zurückverwandeln?
Wenn ja, wie?
Gruß Matthias
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Author: chrifuchrifu
Date: Aug 15, 2008 01:12
Hallo,
hat man, falls der Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2100 € bei der
Steuererklärung anerkannt worden ist, auch zusätzlich Anspruch auf den
Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 €? Bei meiner Frau wurde aktuell zwar
der ÜLFB aus ihrem Nebenjob angerechnet, allerdings nicht der ANPB,
stattdessen nur ein wesentlich niedrigerer Werbungskostenbetrag aus
ihrem Hauptjob, den wir "sicherheitshalber" angegeben hatten. Da ich
bislang nichts Exaktes hierzu gelesen habe, würde mich interessieren,
ob es da eine eindeutige Rechtslage gibt.
Erklärend hierzu: der ÜLFB wurde erst nach einigem Hin und Her mit dem
Finanzamt anerkannt. Beim ersten Steuerbescheid war lediglich der ANPB
aufgeführt, aber eben nicht der ÜLFB. Nach unserem Einspruch ist es
jetzt genau umgekehrt ...
Danke,
Christian
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Author: Armin WolfArmin Wolf
Date: Aug 14, 2008 10:04
Hallo,
ich habe letztes Jahr einen gebrauchten BMW gekauft, und möchten
nun den steuerlich korrekten Bruttolistenpreis erfahren.
Lt Auskunft von BMW wurde mir aufgrund der Fahrgestellnummer
der Basispreis von 36.900,00 incl. 16%% MwSt. genannt.
Dieser Preis ist sogar niedriger als der Anschaffungspreis des Jahres-
wagen, der natürlich eine recht gute Ausstattung mitbringt.
Frage: Welcher Preis ist nun der "echte" BLP für die 1%%- Regelung?
- 36.900,00 (Auskunft BMW, vom FA reproduzierbar)
- 37.854,31 (hochgerechnet auf 19%% MwSt)
- 39.000,00 (Brutto-Kaufpreis des Gebrauchten, incl. Navi, Leder, Räder etc.)
- 4x.xxx,xx (Hochgerechneter BLP mit allen Extras)
Gibt es vielleicht im Internet eine allgemeine Tabelle für solche Anfragen?
Danke, A.Wolf
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Author: Susanne KlemmSusanne Klemm
Date: Aug 14, 2008 03:19
Hallo NG,
ich habe vor 2 Jahren ein fondgebundenes VWL-Konto eröffnet und ca. 20
Monate fleißig 40 Euro "eingezahlt". Die Fondanteile haben nun ca. 20%%
Verlust gemacht (DWS Provesta). Da ich eh keine Arbeitgeberförderung und
auch keine Arbeitnehmersparzulage bekomme, habe ich die Fondanteile nun
auf mein eigenes Depot übertragen lassen (VWL-Konto/Vertrag aufgelöst).
Wenn ich die Fondanteile nun verkaufe, habe ich ja Verluste gemacht
(oder gilt das sogar als Einnahme?) - wie gebe ich das ganze auf meiner
Steuererklräung an? Kann ich die Verluste mit z.B. Gewinnen aus anderen
Aktienverkäufen gegenrechnen?
Meine Steuererklärung war bisher eigentlich immer sehr einfach
(Kurzform) und konnte problemlos von mir selbst erstellt werden. Nun
habe ich aber besagte Fondanteile und außerdem Mitarbeiter-Aktien, deren
Verkauf ich erwäge - sollte ich mir einen Steuerberater suchen? *g*
Würde mich über ein paar Tipps freuen.
Danke im Voraus
Susanne
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Author: Dieter RDieter R
Date: Aug 13, 2008 12:26
Hallo
Ich muß warscheinlich nach den neuen Steuergesetzen steuer nachzahlen.
Unter was läuft eine Unfallrente die von der Berufsgenossenschaft gezahlt
wird?
In allen Vordrucken kann ich keine Rubrik finden.
Gruss Dieter
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Author: Harald FriisHarald Friis
Date: Aug 12, 2008 11:00
Hallo,
leider muss ich noch was zu den Bewirtungskosten fragen. Irnkwie kriege
ich da was nicht auf die Reihe.
Es sei eine KG gegeben, mit z.B. 4 Anteilseignern (Komplementär und
Kommanditist). Der Gewinn der KG sei 40.000 Euro und gemäß Vertrag
bekommt jeder Eigner genau 10.000 Euro. So weit, so klar.
Jetzt haben die in der GuV aber eine Position "Konto 6644 bei SKR 4:
Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten" in Höhe von z.B. 100 Euro.
Ich lese jetzt immer, dass die Korrektur dieser Position ausserhalb der
Bilanz zu erfolgen habe. Wie wird das dann aber konkret gemacht?
Haben dann alle Eigner 10.000 Euro Gewinnanteil und zusätzlich
Sondereinnahmen von 25 Euro? Werden die dann in der Anlage FE 1 extra
eingetragen? Oder was passiert mit diesen 100 Euro. Wo finden die sich
wieder, wenn nicht in der Bilanz?
Die Buchung ist klar, aber ich verstehe nicht, wie ich hinterher mit
dieser Position umgehen muss. Danke für etwas Erhellung.
Gruß
Harald Friis
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Author: Lars UffmannLars Uffmann
Date: Aug 10, 2008 11:44
Hallo miteinander!
Mein Arbeitgeber hat mir vom Tagegeldsatz für Auslandsdienstreisen 2007
pro ganzem Tag Aufenthalt 6 Euro auf der Reisekostenabrechnung
abgezogen. Auf meine Nachfrage hieß es "das bekommen Sie ja von der
Steuer wieder". Tja - aber wo zur Hölle trage ich das nun ein? Anlage N?
Reicht es vielleicht sogar, wenn ich die Reisekostenabrechnungen in
Kopie der Steuererklärung beilege?
Ich hab in Anlage N nur Positionen 61-65 (Pauschebeträge für
Mehraufwendungen für Verpflegung) gefunden, und da sind die Tagessätze
vorausgefüllt mit den Inlandsbeträgen.
Weiß jemand was Besseres? :)
Danke & Gruß,
Lars
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