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Author: Markus GessnerMarkus Gessner Date: Aug 8, 2008 03:04
Liebe Nutzer dieser Gruppe,
mich beschäftigt folgende Frage:
sehr kurzfristig ergibt sich für mich die Möglichkeit für ein neues
Arbeitsverhältnis. Die Fahrtzeit mit der Bahn in eine Richtung dorthin
beträgt ca. 2 Stunden. Längerfristig möchte ich an den neuen
Arbeitsort umziehen, habe mir aber für einen reibungslosen Übergang
(Flexibilität, wenn ich länger arbeiten muß; Umzug kurzfristig schwer
zu organisieren) für die erste Zeit, also etwa ein halbes Jahr,
folgendes Szenario überlegt:
* Beibehaltung der alten Wohnung
* Wochenendpendeln mit Bahncard 50 und Zeitkarten der beteiligten
Verkehrsverbünde
* demgemäß Unterkunft über die Woche am neuen Arbeitsort (Kategorie
möbliertes Zimmer/Appt., keine vollwertige Wohnung)
Meine Frage ist, welche Ausgaben ich als Alleinstehender (Steuerklasse
I) geltend machen kann, also insbesondere, ob ich in diesem Fall
doppelte Haushaltsführung geltend machen kann.
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Markus
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Author: Martin HentrichMartin Hentrich Date: Aug 8, 2008 03:45
On Fri, 08 Aug 2008 12:04:28 +0200, Markus Gessner nospam.com>
wrote:
>Meine Frage ist,... ob ich in diesem Fall
>doppelte Haushaltsführung geltend machen kann.
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!
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Author: Markus GessnerMarkus Gessner Date: Aug 8, 2008 04:57
Martin Hentrich aol.com> writes:
Hallo Martin,
vielen Dank für den Link und dafür, daß Du meine Unachtsamkeit,
deretwegen ich ihn nicht selbst gefunden habe, freundlicherweise nicht
angemerkt hast.
Eine Rückfrage habe ich noch, und zwar zu den
Familienheimfahrten. Wenn ich die Quellen, die ich dazu konsultiert
habe (z.B. http://www.steuerlexikon-online.de/Familienheimfahrt.html),
richtig verstanden habe, so kann damit trotz des Wortbestandteils
"Familie" jede wöchentliche Heimfahrt in die Erstwohnung über die
Entfernungspauschale geltend gemacht werden, also unabhängig davon, ob
man alleinstehend ist. Habe ich das richtig verstanden?
Mit freundlichem Gruß
Markus
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Author: Martin HentrichMartin Hentrich Date: Aug 8, 2008 05:59
On Fri, 08 Aug 2008 13:57:18 +0200, Markus Gessner nospam.com>
wrote:
> Habe ich das richtig verstanden?
Ja. Es darf nur nicht zu selten sein. Wöchentlich ist auf jeden Fall
OK.
Martin
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!
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Author: H. KlatteH. Klatte Date: Aug 8, 2008 12:16
On Fri, 08 Aug 2008 12:04:28 +0200, Markus Gessner nospam.com>
wrote:
>Liebe Nutzer dieser Gruppe,
>
>mich beschäftigt folgende Frage:
>
>sehr kurzfristig ergibt sich für mich die Möglichkeit für ein neues
>Arbeitsverhältnis. Die Fahrtzeit mit der Bahn in eine Richtung dorthin
>beträgt ca. 2 Stunden. Längerfristig möchte ich an den neuen
>Arbeitsort umziehen, habe mir aber für einen reibungslosen Übergang
>(Flexibilität, wenn ich länger arbeiten muß; Umzug kurzfristig schwer
>zu organisieren) für die erste Zeit, also etwa ein halbes Jahr,
>folgendes Szenario überlegt:
>
Hi,
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Author: Markus GessnerMarkus Gessner Date: Aug 11, 2008 09:09
H. Klatte writes:
> würdest du ALGII Empfänger sein, und dass Arbeitsamt würde dir eine
> neue Arbeitsstelle zuweisen, dann währe eine Fahrzeit, in einer
> Richtung von 2 Stunden zumutbar.
> Gruß
> Hubert.
Hallo!
In dieser Situation bin ich nicht. Ist Deiner Meinung nach dadurch die
Wahrscheinlichkeit gegeben, daß das Finanzamt keine doppelte
Haushaltsführung anerkennt?
Oder stünde dem ALGII-Empfänger steuerrechtlich ebenfalls diese
Möglichkeit offen?
Viele Grüße
Markus
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Author: Martin HentrichMartin Hentrich Date: Aug 11, 2008 09:27
On Mon, 11 Aug 2008 18:09:25 +0200, Markus Gessner nospam.com>
wrote:
[Doppelte Haushaltsführung]
>Oder stünde dem ALGII-Empfänger steuerrechtlich ebenfalls diese
>Möglichkeit offen?
Der ALGII-Empfänger zahlt sowieso keine Einkommensteuer. Was soll das
also? Außerdem hat er keine Arbeitsstelle, wieso sollte er da zwei
Haushalte führen sollen?
Martin
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!
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Author: HPWHPW Date: Aug 11, 2008 11:28
Martin Hentrich wrote:
> On Mon, 11 Aug 2008 18:09:25 +0200, Markus Gessner nospam.com>
> wrote:
>
> [Doppelte Haushaltsführung]
>
>>Oder stünde dem ALGII-Empfänger steuerrechtlich ebenfalls diese
>>Möglichkeit offen?
>
> Der ALGII-Empfänger zahlt sowieso keine Einkommensteuer. Was soll das
> also? Außerdem hat er keine Arbeitsstelle, wieso sollte er da zwei
> Haushalte führen sollen?
Letzteres ist in dieser Form - soweit mir bekannt ist - schlichtweg falsch. Wie kommst du darauf, das ein ALG II - Empfänger keine Arbeitsstelle haben kann?
> Martin
>
mfg
HPW
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Author: Peter KernPeter Kern Date: Aug 11, 2008 12:32
Martin Hentrich schrieb:
> Der ALGII-Empfänger zahlt sowieso keine Einkommensteuer. Was soll das
Was zu beweisen wäre.
Alleinstehend, 2 Kinder (6 + 9), 800 Euro Miete (warm)
Rechne mal, was ein ALGII-Empfänger bekommt und schau mal, was dafür
regulär ein Arbeitnehmer an Steuern zahlt.
Aber das hatten wir schon mal.
Peter
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Author: Martin HentrichMartin Hentrich Date: Aug 11, 2008 12:35
On Mon, 11 Aug 2008 21:32:54 +0200, Peter Kern
wrote:
>Martin Hentrich schrieb:
>
>> Der ALGII-Empfänger zahlt sowieso keine Einkommensteuer. Was soll das
>
>Was zu beweisen wäre.
>
>Alleinstehend, 2 Kinder (6 + 9), 800 Euro Miete (warm)
>
>Rechne mal, was ein ALGII-Empfänger bekommt und schau mal, was dafür
>regulär ein Arbeitnehmer an Steuern zahlt.
Ging es um den AN oder um den doch so bedauernswerten ALGII-Empfänger?
>Aber das hatten wir schon mal.
Ich rede von Äpfeln, dur argumentierst mit Birnen.
Das haben wir hier sehr, sehr oft.
Martin
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