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Author: Matthias KrynMatthias Kryn
Date: Sep 23, 2008 03:57
Hallo zusammen,
aktuell setze ich mich mit Leasing auseinander
(Leasing-Erlasse liegen hier) und der
40%%-90%%-Bilanzausweisregel.
Ich störe mich daran, dass im GWG-Pool alles mit 5 Jahren ND
angesetzt wird, während die betriebsgewöhnliche ND laut
AfA-Tabelle ja durchaus deutlich höher sein kann. Nun wird
einfach per definition festgestellt: alles, was sich im
GWG-Pool befindet, hat eine betriebsgewöhnliche ND von 5
Jahren -- und aus.
Nur: das betrifft ja nur die steuerliche Abschreibung.
Gilt das aber auch für den Bilanzausweis von Leasinggütern?
Oder muss ich da die längere Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle
zugrundlegen?
Ist also die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" im
Leasingerlass gleichbedeutend mit der Nutzungsdauer in den
AfA-Tabellen, oder nimmt man da auch der
Einfachheit halber die GWG-Pool-Nutzungsdauer von 5 Jahren?
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Author: Alexander SchröderAlexander Schröder
Date: Sep 22, 2008 14:12
Juergen Kiesheyer wrote:
> bei einigen Immobilienkrediten der KfW bekommt man nach ca. 3 Jahren einen
> Tilgungszuschuss. Wie ist dieser steuerlich zu behandeln?
>
> Situation: 6-Familienhaus komplett vermietet, Eigentümer ist eine 2-
> Personen-Erbengemeinschaft.
>
> Darlehen über 110000 EUR KfW CO2-Sanierungsprogramm mit 5%%
> Tilgungszuschuss in 2009.
>
> Wie muss dieser Zuschuss in 2009 steuerlich behandelt werden? ...
>
> Tilgungen werden ja steuerlich nicht als Ausgabe angegeben. Wie ist das
> mit diesem Tilfungszuschuss?
Das sehe ich auch so: Darlehnstilgungen sind im Privatvermögen
steuerlich irrelevante Vorgänge auf der Vermögensebene.
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Author: Johann PleidererJohann Pleiderer
Date: Sep 18, 2008 13:22
Hallo zusammen,
ich bin auf der suche nach günstigen Nachschlagewerken zum Thema
Steuern,Rechnungswesen, Buchführung und Jahresabschluss. Bin gerde dabei
das Haufe Rechnungswesen Online zu testen. Gibt es noch andere evtl.
kostengünstigere. Danke für Tips.
Johann
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Author: Timo KloyTimo Kloy
Date: Sep 18, 2008 10:30
Moin NG,
folgender Sachverhalt:
Steuerpflichtiger hat in seiner Steuererklärung vier Jahre lang
Werbungskosten bei V+V erklärt (Schuldzinsen für Darlehen
für Umbau und Renovierungsmaßnahmen).
Die Schuldzinsen wurden, wegen beabsichtigter Vermietung aller
entstehenden Wohnungen, zu 100%% abgezogen.
Im VZ 2007 entscheidet der StPfl. eine der Wohnungen selbst
zu beziehen!
Ist es hier ausreichend ab 2007 die Schuldzinsen nur noch anteilig
anzusetzen, den Sachverhalt mit Abgabe der Steuererklärung 2007
zu erläutern und dem FA die Korrektur der vergangenen VZ zu
überlassen, oder muss der StPfl. korrigierte Anlagen V für die
zurückliegenden vier Jahre abgeben?
Oder ganz anders?
Vielen Dank im Voraus,
mfg,
Timo
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Author: Susan SeitzSusan Seitz
Date: Sep 18, 2008 09:13
Hi,
ich hab mal folgende Frage:
Im VZ 2007 habe ich (Einzelveranlagung) ausschließlich Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. 10.900,- EUR (Referendariat) bezogen.
Sonderausgaben hatte ich i.H.v. 1233,- EUR. Meine WK haben den WK
Pauschbetrag nicht überschritten.
Vor Abgabe meiner ESt-Erklärung 2007 habe ich mir mal vorab auf
http://www.n-heydorn.de/steuer.html berechnen lassen. In der Spalte
"Pauschbeträge" habe ich einen Haken bei "WK" und "Vorsorgeaufwendungen und
Sonderausgaben gemacht".
Das Ergebnis hat mich erfreut (lol!): Steuer nälich = 0,- EUR(!).
Nun habe ich meinen Einkommensteuerbescheid 2007 erhalten und da war die
Freude nicht mehr ganz so groß:
Von meinen Einnahmen wurde der WK-PB (920,-) und vom GdE der
Sonderausgaben-PB i.H.v. 36,- und die sog. "übrigen Vorsorgeaufwendungen"
wie von mir damals vermerkt i.H.v. 1233,- abgezogen. Darauf die Grundtabelle
angewandt ergibt eine ESt von 167,- EUR...
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Author: Reiko aus StrausbergReiko aus Strausberg
Date: Sep 18, 2008 04:24
Ich möchte mich als Versicherungsvermittler HGB § 84 in der Agentur
meiner Mutter selbständig machen. Zur Zeit bin ich arbeitslos und will
auch einen Existenzgründerzuschusss vom Arbeitsamt erhalten.
Nun sagt mir die Arbeitsagentur, da ich nur für eine Firma arbeiten
werden, gelte ich als Scheinselbständiger.
1. Wie kann ich das vermeiden, als Scheinselbständiger eingestuft zu werden?
2. Was sind die Voraussetzungen, um einen Zuschuss nach dem ALG 1 zu
erhalten.
3. Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Existenzgründerzuschuss, wenn
ich ein tragfähiges Konzept einreiche? Muss ich das mit einem
Steuerberater abstimmen?
Danke für ein paar Tipps.
Reiko
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Author: Horst StolzHorst Stolz
Date: Sep 16, 2008 10:51
>>> Getern habe ich "meine" Identifikationsnummer erhalten, ich habe sie
>>> nicht angefordert.
>>>
>>> Gibt es eine Möglichkeit diese Zuteilung dieser Nummer zu
>>> widersprechen?
>>>
>> Ich habe sogar nie die Aufnahme in die Gemeinschaft der Steuerzahler
>> beantragt.
>> Wie melde ich mich als Steuerzahler ab?
>> Sorgen haben manche Leute......
>
> Dafür sind andere wiederum völlig unkritisch.
>
> Ich hab ja nichts zu verbergen.
Wir Deutsche sind ja berühmt dafür, immer ins Extreme zu verfallen.
Blauäugig Adresshändlern alle Daten (teilweise incl. Bankverbindung) im
Rahmen eines vermeintlichen Gewinnspiels nachwerfen und auf der anderen
Seite auf die Barikaden gehen, wenn die Steuernummer nicht mehr temporär
vergeben wird.
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Author: Christoph BrüninghausChristoph Brüninghaus
Date: Sep 16, 2008 02:09
Eric Lorenz schrieb:
>> Wieso sollte die Mitteilung einer ID-Nummer kein Verwaltungsakt
>> sein?
>
> Ein Blick in die AO erleichtert die Rechtsfindung:
>
> § 118 Begriff des Verwaltungsakts
> 1Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche
> Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet
> des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung
> nach außen gerichtet ist. 2Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt,
> der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder
> bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche
> Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit
> betrifft.
>
> Und wenn ich den nun auseinandernehme, sehe ich in der Vergabe und
> Einführung der ID keinen Verwaltungsakt.
Darüber kann man streiten.
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Author: Christoph BrüninghausChristoph Brüninghaus
Date: Sep 16, 2008 02:05
Matthias Kryn schrieb:
>
>> 1Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere
>> hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines
>> Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und
>> die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
>> 2Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen
>> nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren
>> Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche
>> Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die
>> Allgemeinheit betrifft.
>
> Also Allgemeinverfügung.
Ne, die Zuteilung der jeweiligen Nummer richtet sich konkret an einen
Adressaten.
Also schon eher ein "normaler" VA, was aber auch schon bei der Frage, ob
jemand Anspruch auf Zuteilung einter Steuernummer durchaus fraglich und
m.W. höchstrichterlich nicht geklärt ist.
[...]
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