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Author: Kosta XonisKosta Xonis
Date: Mar 31, 2008 02:57
Hallo !!
ich hab grad von der Bank so ne addressierte "Postwurfsendung" bzgl der
Agbelungssteuer bekommen, und mal versucht das zu verstehen, was da ab
2009 auf uns zukommt.
Ist diese kurzfassung richtig ?
Auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wird an der Quelle (Bank) eine
Steuer von 25%% direkt an das FA überwiesen, und dem Kunden (mir) ein
Bescheid darüber übermittelt.
Sofern ich bei der ESt-Erklärung Angaben zu diesen Einkünften mache,
wird mein Persönlicher Steuersatz zur Anwendung kommen, und evtl.
'Überzahlung' erstattet.. Liege ich bis hier richtig ??
Mache ich keine angaben dazu zahle ich unnötiger Weise zuviel.
Sollte ich jedoch einen pers. Steuersatz über 25%% haben, dann sollte ich
lieber nichts machen, und komme mit _NUR_ 25%% davon ??
Danke für die _unverbindliche_ Klärung...
--
Mfg XAKiChaos
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Author: Thomas HomiliusThomas Homilius
Date: Mar 30, 2008 07:37
Stefan Tanck schrieb am Mittwoch, 26. September 2007
18:36 in
> habe eine USt-IdNr. beantragt und zugteilt bekommen. Kann und muss ich
> diese Nummer im WebSite-Impressum angeben, auch wenn ich gem. §19 UStG von
> der Kleinstunternehmerregelung Gebrauch mache, sprich meine Rechnungen
> keine MWST ausweisen?
Du solltest auf jeden Fall nicht nur deine USt-IdNr. in deinem Impressum
angeben sondern auch deine persönliche Identifikationsnummer
(Bundeseinheitliche Steuernummer) nach § 139b AO, und wenn vorhanden auch
deine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO!
Ich habe meine USt-IdNr. auf folgender URL angegeben:
http://www.thomas-homilius.dk/impressum.html
Meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE249991140
Leider hat mir die Finanzbehörde bzw. das Bundeszentralamt für Steuern noch
keine Identifikationsnummer zugeteilt, obwohl ich diese schon beantragt
habe. Ich muss mich vorerst mit der eher *unzulänglichen* Steuernummer des
Freistaates Sachsen zufrieden geben: 215/403/00833.
Frage an alle: Hat schon jemand seine persönliche Identifikationsnummer
(Bundeseinheitliche Steuernummer) zugeteilt bekommen?
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Author: Werner JansenWerner Jansen
Date: Mar 30, 2008 04:58
Hallo zusammen,
der Buchungsanfänger ist wieder da. :)
Beim Erstellen meiner EÜR für 2007 mit Lexware Buchhalter bin ich auf eine
Rechnung gestoßen, wo ich nicht so recht weiß wohin damit.
Es handelt sich um Zubehör meines betrieblichen PKWs in Höhe von (brutto)
347,99 EUR.
Ideen hätte ich folgende für das Gegenkonto zu 1210 (meiner Bank):
4540 (KFZ-Reparaturen): Hier ist in meiner Kontoübersicht 2006 das Update
der Navi-Software (232,76 netto) gelandet, deshalb komme ich überhaupt auf
den Gedanken.
4580 (Sonstige KFZ-Kosten) wäre jetzt aus meiner Sicht naheliegend.
Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer und ich muß es als GWG buchen
und über eine Sofortabschreibung einbringen?
Oder gar über 5 Jahre abschreiben, weil ein Windschott nunmal nicht einzeln
für sich genutzt werden und daher kein GWG sein kann?
Vielen Dank für eine Antwort!
Ratlose Grüße,
Werner
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Author: Paul AltmannPaul Altmann
Date: Mar 29, 2008 07:49
Guten Tag!
Ich versuche gerade, mich an die Thematik Firmenwagen für Angestellte
bei Gehaltsumwandlung "heranzupirschen". Ich habe als Angestellter
erstmal ein generelles Interesse an der Sache und möchte mich soweit
wie möglich dazu schlau machen, bevor ich dieses Thema bei meinem
Arbeitgeber anspreche. Ich würde übrigens - dies zur Info - solch ein
Fahrzeug fast ausschließlich privat nutzen.
Soweit ich es bis jetzt durchschaue, liegt der "Witz" der Firmenwagen-
mit-Gehaltsumwandlung-Methode ja darin, dass die mit dem Fahrzeug
direkt verbundenen laufenden Kosten - wie Leasingrate und Versicherung
- vom Bruttogehalt des betreffenden Mitarbeiters abgezogen werden,
wodurch sein verfügbares Nettoeinkommen lediglich um einen deutlich
geringeren Betrag reduziert würde, als es diese Kosten normalerweise
zur Folge hätten. Der Angestellte bezahlt also gewissermaßen nur die
Nettosumme dieser mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten (an dieser
Stelle mal abgesehen von der "geldwerten Vorteilsversteuerung").
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Author: N. HallN. Hall
Date: Mar 28, 2008 07:34
Hallo.
Ich beziehe eine Altersrente, eine Betriebsrente und Einkünfte aus
Kapitalvermögen.
Mein Steuerprogramm hat mir einen Altersentlastungsbetrag von 1900 Euro
eingetragen.
Im Steuerbescheid sind aber nur 435 Euro ausgewiesen.
Meine Frage, wie errechnet sich der Altersentlastungsbetrag.
Für eure Hilfe im Voraus meinen herzlichen Dank.
Gruß Norbert
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Author: Stefan BrröringStefan Brröring
Date: Mar 27, 2008 04:21
Hallo,
ich bin Ingenieur und kein Bilanzbuchhalter. Und jetzt versuche ich die
Bilanz einer anderen Firma zu verstehen. bzw. mich interessiert
eigentlich nur, ob diese Bilanz auf wirtschaftliche Probleme hindeutet.
Die Bilanz habe ich im internet unter www.unternehmensregister.de gefunden.
Es geht dabei um eine GmbH & Co. KG.
Die Bilanz sieht ungefähr so aus:
Aktiva:
Inventar + Vorräte 1500,-
Finanzanlagen 25000,-
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 120000,-
Bankguthaben 5000,-
----------
Summe: 151500,-
Passiva:
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Author: Klaus WiggersKlaus Wiggers
Date: Mar 26, 2008 23:45
Guten Morgen liebe Netzgemeinde,
ich verkaufe bei Ebay als Powerseller und bekomme jeden Monat die Gebühren
abgebucht. Eine Art "Rechnung" kann man sich dann online in "mein Ebay"
ansehen. Es gibt aber nichts auf Papier.
Wie muss man da jetzt verfahren da die Ebay Gebühren ja auch mit gebucht
werden müssen. Reicht als Beleg die Buchung auf dem Kontoauszug?
Ich habe bei Ebay meine UstID hinterlegt, somit bekomme ich auch nur die
Nettogebühren berechnet.
Grüße
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Author: Uwe K. Schmidt-KernerUwe K. Schmidt-Kerner
Date: Mar 26, 2008 08:26
Hallo,
ich habe eine Frage zur Übertragung eines (Teil-)Kinderfreibetrags.
Konstellation:
Ehegatten, geschieden, dauernd getrennt lebend. Kind (seit Geburt
behindert) lebt bei Mutter. Der Vater hatte in der Vergangenheit
aufgrund Arbeitslosikgeit der Mutter seinen halben Kinderfreibetrag
übertragen.
Der Vater wird in absehbarer Zeit selbst wieder Arbeit aufnehmen und
möchte seinen Teilkinderfreibetrag, sowie den anteiligen
Behindertenfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Muss die Mutter diesem jetzt zustimmen oder reicht es, wenn man dies dem
Finanzamt gegenüber erklärt, dass man die in der Vergangenheit
freiwillig gewährte Übertragung wieder zurückziehen möchte?
Was ist zu tun, wenn die Mutter sich jetzt weigert einer Rückübertragung
zuzustimmen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe K. Schmidt-Kerner
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Author: Matthias FrankMatthias Frank
Date: Mar 26, 2008 02:52
Hallo,
ich bin etwas verwirrt mit den Kinderbetreuungskosten.
1. Fall: Kind wurde am 18.6.2007 3 Jahre alt ging allerdings
das komplette Jahr 2007 schon in die Kita. Tax 2008 meint
ich kann die Kita Kosten erst ab dem 18.6. geltende machen.
Stimmt das oder kann ich doch den kompletten Jahresbeitrag
absetzen.
Sonstige Vorraussetzungen, dass beide Eltern min. 10h / Woche
arbeiten sind erfüllt.
2. Fall: Kind geht seit September in die Betreuung nach der
Schule, von 12.00 bis 13.30 Uhr. Kind ist 6 Jahre. Kann ich
das auch ansetzen? Tax 2008 meint nein, weil das Kind nicht
zwischen 3 und 6 Jahre ist?
Diese 3-6 Jahre Grenze hab ich irgendwie sonst im Netzt nicht
gefunden. Tax meint ausserhalb der 3-6 Jahre gingen nur
Haushaltsnahe Diestleistungen, also keine Beiträge für
Kita oder Schulnachmittagsbetreuung?
MFG
Matthias
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Author: tobiastobias
Date: Mar 24, 2008 07:23
Hallo allerseits,
ich bin erstaunt über meinen Steuerbescheid 2007, und bitte dafür um
eure Hilfe. Ganz kurz zusammengefasst, denn ich bin ein wirklich
simpler Steuerfall:
Steuerklasse 1 - knapp 40.000 Euro Brutto-Lohn in 2007.
Darin enthalten eine Arbeitszeitreduktion von 5 auf 4 Tagen mit
linearer Gehaltskürzung in der zweiten Hälfte des Jahres (so dass ich
für mein Verständnis eigentlich im ersten Halbjahr auf das Gesamtjahr
gesehen zu hohe Steuern gezahlt haben müsste).
Geltend gemacht habe ich ausserdem 420 Euro Spenden, 40 Euro
Haftpflicht, und 900 Euro private ZusatzKV, das wars auch schon.
Nun bekomme ich vom Finanzamt den Bescheid: 140 Euro Steuererstattung.
Das macht für mich gar keinen Sinn, denn allein für die 420 Euro
Spenden sollte doch eigentlich schon mehr an Rückerstattung
rauskommen?
Kann dieser Steuerbescheid überhaupt richtig sein? Oder sollte ich
Widerspruch einlegen? Auch wenns hier sicherlich nicht um hohe Summen
geht, gehts mir ums Prinzip.
Danke schonmal für eure Hilfe, Tobias
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