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Author: Ilka BorchersIlka Borchers
Date: Jun 30, 2008 05:21
Moin zusammen,
wir hatten hier gerade eine Runde Denksport und sind zu keinem
richtigen Ergebnis gekommen...
Kollege A reist sagen wir am 16.6. nach Frankreich zum Kunden K mit
Sitz in Paris, übernachtet zweimal im Pariser Umland (77100 Meaux) und
kommt am am 18.6. wieder in Deutschland an.
Nach unserer Reisekostenbibel bekäme er an Auslandsspesen 26+39+26
Euro (entsprechende Start- und Endezeiten vorausgesetzt), da er zwar
tagsüber in Paris gearbeitet, aber außerhalb von Paris übernachtet
hat.
Kollege B reist am 17.6. ebenfalls zum Kunden K und am gleichen Tag
zurück nach Deutschland. Er erhält unserer Reisekostenbibel nach 32
Euro, da er mehr als 14, aber weniger als 24 Stunden abwesend war.
Irgendwie kommt A dabei verdammt schlecht weg; nach meinem Gefühl
sollte er 32+48+32 Euro bekommen, da er ja in Paris *tätig war*.
Kann mir das Rätsel jemand lösen?
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Author: vm3405vm3405
Date: Jun 30, 2008 03:34
Hallo,
ich suche ein Buch bzw. Unterlagen zum Thema Rechnungslegung in
Frankreich (vorallem um die Unterschiede zwischen den deutschen und
französischen Normen zu sehen). Kann mir jemand einen Tipp geben, wo
ich Unterlagen/Bücher zu diesem Thema finde?
Vielen Dank, Van
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Author: Chris SeidelChris Seidel
Date: Jun 29, 2008 02:28
Hallo,
wie verbuche ich eine Kaution bei SKR03. Hab gelesen 1525, das Konto taucht
bei mir aber gar nicht auf (GS Buchhalter 2008 mit SRK03E).
Muss ich es eigentlich überhaupt buchen? Hat doch steuerlich keine Relevanz,
oder?
Danke
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Author: Chris SeidelChris Seidel
Date: Jun 29, 2008 02:26
Hallo,
ich habe eine bar übernommen und dafür Summe X als Ablöse bezahlt.
Wie buche ich das bei SKR03 ein?
Danke
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Author: Jutta HuberJutta Huber
Date: Jun 27, 2008 13:27
ich möchte einen PC via DHL bach Äthiopien versenden. Was ist da bezüglich
Zoll und MwSt. zu beachten? Kann man den PC einfach in ein Paket stecken und
wegsenden oder muß man ihn verzollen. Wie ist mit der Mwst. zu verfahren?
Bekommt man die zurück?
Jutta
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Author: kpsarras.globalkpsarras.global
Date: Jun 26, 2008 07:38
Hallo,
ich wurde für 1,5 Jahre von meiner Firma in die USA entsand.
Unglücklicherweise konnten wir das nicht auf Kalenderjahr timen, so
dass ich im jahr 2005 bis August hier gearbeitet habe (ergo von
September bis Dezember in den USA) und im Jahr 2006 bis Oktober in den
USA (ab November dann in Deutschland).
Nun haben wir den Steuerbescheid für das Jahr 2005 erhalten. Lt.
Finanzamt wurde zur Festsetzung meiner Lohnsteuer nicht nur mein
Welteinkommen herangezogen, sondern ich muss für das Einkommen in den
USA auch noch Lohnsteuer zahlen.
Konkret (zahlen sind nicht korrekt sondern nur als Beispiel):
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Author: Ursula HellwigUrsula Hellwig
Date: Jun 26, 2008 04:32
Herr Müller hat 100 Mio Euro, die er seinen Kindern gerne
vollständig zukommen lassen möchte.
Er gründet die Müller Finanz GmbH mit 100 Mio. Euro Stamm-
kapital. Die Kinder erben die GmbH. Freuen sie sich über die
neue Erbschaftsteuerfreiheit?
Ursel
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Author: Juergen KiesheyerJuergen Kiesheyer
Date: Jun 23, 2008 01:02
Tach Marianne,
> Die AfA für ein vermietetes EFH, Bj 1983 beträgt 2%% auf 50 Jahre. Dabei
> wird der Kaufpreis in DM mit gängigem Umrechnungssatz in Euro
> ausgewiesen. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Haus 2007 vererbt
> wurde.
Die AfA wird quasi mitvererbt. Ja, das ist so richtig.
> Für die Steuer werden von der Jahreskaltmiete die Betriebskosten und die
> AfA abgezogen. Richtig?
Nein, das ist nur halb richtig.
Du machst quasi eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Einnahmen sind
Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung und entsprechende Nachzahlungen
des Mieters zum Zuflussstichtag.
Ausgaben sind die Betriebskosten, die Zinsen, die Verwaltungskosten wie
Porto, Telefon, Bankgebühren, die Abschreibung, Versicherungen, etc. pp.
In der Anlage V sind das die s.g. Werbungskosten.
Die Tilgung kann nicht abgesetzt werden. Dafür hast Du ja die AfA.
Die AfA bezieht sich nur auf das Gebäude. Das Grundstück wird nicht
abgeschrieben.
Bis die Tage, Jürgen
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Author: Chris SeidelChris Seidel
Date: Jun 21, 2008 05:11
Hallo,
ich arbeite als Freiberufler. Nun möchte ich zusätzlich ein Gewerbe
anmelden.
Wird dann die UST der damit einhergehende Vorsteuerabzug separat oder
gemeinsam verrechnet?
Sprich:
Kann ich die UST die ich als Freiberufler einnehme mit der UST die ich beim
Gewerbe ausgebe verrechnen?
Danke
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