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Author: Martin HemelerMartin Hemeler
Date: Jul 30, 2008 08:39
Hallo,
"ein Bekannter" hat seine Prüfung bestanden und nun seine verspätete
Abrechnung für den Monat Juni bekommen. Die Ausbildungsvergütung betrug 890
Euro Brutto, das Gehalt nach der Ausbildung 2200 Euro, die Prüfung wurde am
11.6. erfolgreich abgelegt, der neue Arbeitsvertrag gilt ab dem 12.6.
Wie errechnet sich die Vergütung des Bekannten, zählen die Arbeitstage oder
die Kalendertage, sprich (890 Euro /21 mögliche Arbeitstage *8 tatsächlich
gearbeite Tage)+(2200/21*13) oder (890/30*11)+(2200/30*19) oder vielleicht
ganz anders?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Martin
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Author: Bernd MeierBernd Meier
Date: Jul 29, 2008 16:44
Wie wird die Abgeltungssteuer ab 2009 umgesetzt?
Werden zum Jahresende automatisch von den Banken Gewinne und Verluste einer Anlageklasse verrechnet,
und wenn Gewinn entsteht 25%%+Sol.zuschlag+evtl.Kirchensteuer automatisch von den Banken abgeführt?
Und was ist, wenn statt einem Gewinn Verluste entstehen, werden diese dann automatisch ins Jahr 2010 vorgetragen?
Oder wird nicht am Jahresende abgerechnet, und es wird schon bei jedem Wertpapierverkauf
mit Gewinn automatisch 25%%+X abgeführt und Verluste muß man selbst ausrechnen
und in der Steuererklärung angeben und ansonsten hat man Steuern auf den "Gewinn" abgeführt,
obwohl man insgesamt Minus gemacht hat?
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Author: Ursula HellwigUrsula Hellwig
Date: Jul 28, 2008 13:48
§ 6 Investmentsteuergesetz lautet (verkürzt):
Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 (Anmerkung: von ausländischen
Anbietern nur sehr schwer zu erfüllende Offenlegungspflichten) nicht
erfüllt, sind beim Anleger
- die Ausschüttungen auf Investmentanteile,
- der Zwischengewinn sowie
- 70 Prozent des Mehrbetrags anzusetzen, der sich zwischen
dem ersten [...] und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten
Rücknahmepreis eines Investmentanteils ergibt;
mindestens sind 6 Prozent des letzten im Kalenderjahr fest-
gesetzten Rücknahmepreises anzusetzen. [...]
Die Bestimmung "mindestens 6 Prozent" führt dazu, dass mindestens
6 %% des Rücknahmepreises/Kurswertes zum Jahresende der Einkommen-
steuer zu unterwerfen sind, selbst wenn der Fonds nichts abgeworfen hat
und der Kurs gesunken ist. Ein Ausgleich ist nicht einmal für den Fall vor-
gesehen, dass nach dem Endverkauf ein Gesamtverlust nachgewiesen wird.
Die Steuer ist also ggf aus der Substanz zu entrichten.
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Author: Mark KroneMark Krone
Date: Jul 28, 2008 08:59
Spekulationsverluste bei Aktienanlagen kann man ja 2008
NOCH steuerlich geltend machen, wenn zwischen Kauf
und Verkauf weniger als ein Jahr liegen.
Wenn ich also diese Verluste durch Verkauf realisiere
und danach gleich wieder dieselben Aktien zu etwa
gleichem Preis kaufe (weil sie prinzipiell gut sind),
erkennt das Finanzamt diese Verluste dann auch an?
Gibt es dazu Gesetze?
(Ich verkaufe/kaufe hier nur wegen der Steuergesetze!)
Oder muss eine Frist zwischen Verkauf und Neukauf liegen?
Mark
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Author: Arne PietschArne Pietsch
Date: Jul 28, 2008 03:05
Hallo,
ich habe eine kleine 1-Mann-Firma(Büroservice) und möchte als Sponsor
bei einer Mannschaft einsteigen. Zunächste soll ein einmaliger Beitrag
fließen. Was habe ich gegenüber dem Finanzamt zu beachten? Welche
Ausgaben kann ich steuerl. geltend machen, gibt es mindest oder höchst
Grenzen? Ich mache das zum ersten Mal. Wer kann mir paar Tipps geben?
Gruß Arne
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Author: mantaymantay
Date: Jul 27, 2008 12:48
Hallo zusammen,
ich habe im März 2007 den Einkommenssteuerbescheid für das Steuerjahr
2005 bekommen. Jetzt im Juli 2008 wurde der Bescheid durch einen neuen
ersetzt, durch den nicht nur eine erhebliche Steuernachzahlung auf
mich zukommt, sondern auch Nachzahlungszinsen in Höhe von 7,5 %% per
anno. Dies macht einen 4-stelligen EUR-Betrag aus.
Der Grund für die Änderung des Steuerbescheids war, dass das FA bei
meiner Steuererklärung etwas übersehen hatte, was ihnen dann
irgendwann in diesem Jahr aufgefallen ist. Dieser Grund ist mir
einsichtig...
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Author: Ursula HellwigUrsula Hellwig
Date: Jul 27, 2008 08:27
Für Aktien, die vor Ablauf des laufenden Jahres 2008 gekauft werden,
brauchen Kursgewinne im Falle einer Veräußerung nach einem Jahr
Haltedauer nicht versteuert zu werden. Meine Fragen zielen darauf
ab, was Aktien steuerlich sind.
1. Fall: Die Aktien werden nach dem 31.12.2008 verliehen. Der Ent-
leiher verkauft die Aktien und erwirbt nach Ablauf der vereinbarten
Frist neue Aktien und gibt sie dem Verleiher zurück.
Frage: Wirkt sich die Veräußerung auch auf den Inhaber aus mit der
Folge, dass Kursgewinne ggf. zu versteuern sind? Sowie mit der
weiteren Konsequenz, dass Kursgewinne bei neuerlichen Verkäufen
auf jeden Fall zu versteuern sind?
2. Fall: Ich halte am 31.12.2008 N Aktien eines Unternehmens und
kaufe 2009 weitere M Aktien hinzu. Später verkaufe ich m <= M
Aktien. Kann ich bestimmen, dass ich hierfür die zuletzt M gekauften
Aktien verwende, um die Steuerfreiheit der ersten N Aktien zu er-
halten?
Wenn nicht: Warum nicht, es handelt sich bei Aktien doch um kon-
krete, identifizierbare Anteile!? Wäre es ggf. eine Lösung, die neuen
M Aktien in ein zweites Depot zu legen?
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Author: Alexander SchröderAlexander Schröder
Date: Jul 27, 2008 07:43
Die Vorläufigkeitsvermerke in den ESt-Bescheiden wegen vor dem BFH oder
dem BVerfG anhängiger Verfahren (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO) können
einige Fallen bereithalten:
- Die ESt-Festsetzung kann aufgrund eines Vorläufigkeitsvermerks
nur geändert werden, wenn die Steuerrechtsnorm mit höherrangigem
Recht, also insbesondere dem GG, aber auch EU-Recht, für
unvereinbar erklärt wird.
- Der Vorläufigkeitsvermerk ist nur wirksam, wenn Umfang und Grund
der Vorläufigkeit angegeben sind (§ 165 Abs. 1 Satz 3 AO).
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Author: Andreas ThielAndreas Thiel
Date: Jul 27, 2008 04:54
Hallo an die Experten,
Ich habe da eine Frage zur obigen Grenze.
Bislang ging ich immer davon aus, dass man aufgrund der
Beitragsbessungsgrenze einen max. KV Betrag zahlt (lt. Wikipedia bei 3.600
EUR p. monat)
Nun habe ich aber den Fall, das es eine Nachzahlung aufgrund einer
Tariferhöhung gab.
Auf der Abrechnung werden nun zusätzliche 10,19 EUR für die KV aufgeführt.
Wenn ich im online Brutto Netto Rechner schaue
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html werden diese
Zusatzkosten NICHT! draufgeschlagen wenn ich dort die Gesamtsumme eingebe
(also inkl. der Nachzahlung).
Aber da es offenbar doch nicht so ist: Wo liegt mein Denkfehler?
Danke!
Grüße,
Andreas
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Author: Níkola HeímpelNíkola Heímpel
Date: Jul 26, 2008 06:05
Hallo,
letztes Jahr habe ich (Angestellte) eine 4-wöchige Dienstreise nach
China unternommen. Flug und Appartment wurden direkt vom Arbeitgeber
gebucht und bezahlt, darüber habe ich also keine Nachweise bzw. es
taucht keine Erstattung auf der Lohnsteuerabrechnung auf. Für
Verpflegung und sonstige Kosten (Taxi, Visum) wurde vom Arbeitgeber
nichts erstattet, also weder Pauschale noch nach Belegen.
Jetzt müsste ich doch in der Steuererklärung die Verpflegungspauschale
als Werbungskosten absetzen können, ebenso die restlichen
Reisenebenkosten. Nur: wie weise ich dem Finanzamt die Dienstreise nach?
Bordkarten vom Flug? Schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber?
Beweisfotos? (nein, nicht wirklich.)
Und wenn schon, können bei einer solchen längeren Dienstreise irgendwie
Kosten für einen Online-Chinesisch-Sprachkurs und entsprechende Bücher
abgesetzt werden?
Danke,
Nikola
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