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Author: Alexander WolffAlexander Wolff
Date: Jan 31, 2008 23:00
> Was gilt, wenn ein Wirtschaftsgut sowohl für eine selbständige
> (Gewinn-Einkunftsart) wie auch für eine nichtselbständige
> (Überschuß-Einkunftsart) Tätigkeit genutzt wird?
Dann sollte die überwiegende Nutzungsart intern anteilig einfach eine
Nutzung weiterberechnen und die AfA allein nach ihrer Regelung durchführen,
sagt mir mein Empfinden.
--
Moin+Gruss Alexander
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Author: Martin HentrichMartin Hentrich
Date: Jan 31, 2008 13:19
On Thu, 31 Jan 2008 20:05:54 +0100, klaus wrote:
Du hast in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung das gleiche gefragt und
dabei die passenden regeln des usenet nicht beachtet: Crossposts
sollte man nur mit FollowUpTo schreiben, dann landen *alle* Antworten
an *einer* Stelle.
>ich bin Übungsleiter bei einem Sportverein. Die Vergütung, die ich dafür
>bekomme spende wieder dem Verein.
>
>Fragen:
>1) Muss ich die Einkünfte dem Finanzamt melden Es sind unter 1800 Euro!
Wäre ratsam. Dann beantragst du den *Übungsleiterfreibetrag* und gibst
zusätzlich die Spende an.
>2) Ich habe neuerdings ein Buch geschrieben. Muss ich die Einkünfte
>dafür mit den Einkünften aus dem Übungsleiter addieren?
Das dürften Einkünfte als Autor, also als Freiberufler, also aus
selbständiger Arbeit sein. Anzugeben sind die Einkünfte, das sind -
wie du hoffentlich weißt - nicht die Einnahmen. Denn du hast ja wohl
auch Ausgaben für das Buch gehabt.
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Author:
Date: Jan 31, 2008 11:44
Joachim Peter schrieb:
> Minus schrieb:
>
> Hallo Minus,
>
> zunächst ein minus für deinen Namen.
> Nicknames sind nur in Kiddiegroups üblich oder z.B. in der Drogengruppe,
> wo die Poster eine Strafverfolgung vermeiden wolllen.
>>
Ich besitze diese Emailadrese schon seit 13 Jahren und werde sie wegen
dir nicht ändern. Und in Zeiten stärkeren Überwachens ala Big brother
werde ich bestimmt nicht meinen richtigen Namen hier im WWW veröffentlichen!
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Author: Alexander SchröderAlexander Schröder
Date: Jan 31, 2008 11:42
Uwe Sedarnar wrote:
> Ich wandere in 6 Monaten nach Spanien aus, mein geschäft wird von
> dann an in Spanien weitergeführt.
>
> Was muss man jetzt beachten? Die Steuererklärungen gehen in
> Zukunft ja nicht mehr nach Deutschland.
Wenn das Geschäft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt
wird, gehen viellleicht tatsächlich keine Steuererklärungen mehr nach
Deutschland. Bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehen
sind allerdings auch Steuererklärungen in Deutschland abzugeben, wenn
die Tätigkeit in einer dortigen Betriebsstätte ausgeführt wird (§ 1 Abs.
4, § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Alex
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Author: Eric LorenzEric Lorenz
Date: Jan 31, 2008 10:35
Ron Baker schrieb:
> Ich frage deshalb, weil ich beim Finanzamt Neustadt/weinstr. nachgefragt
> habe und der Beamte mir sagte ich muss immer noch
> etwas unterschriebenes senden. Das hat mich sehr irritiert und mich gefragt
> wozu gibt es dann Elster?
Siehe mein Posting!
Eric
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Author: Pascal MeisterPascal Meister
Date: Jan 31, 2008 07:14
Ich wohne in der Schweiz und beabsichtige, eine Liegenschaft in D zu kaufen,
konkret einen Bauernhof mit einem einzigen Mieter. Ich werde also
Mieteinnahmen haben und auf der anderen Seite Zinskosten (60%%
Bankfinanzierung), Versicherungen, etwas Unterhalt und dergleichen.
Ziel ist der Verkauf in 10-15 Jahren mit Gewinn, natürlich.
Nach deutschen Massstäben bin ich privat in der höchsten Steuerklasse.
Schweizer Steuern kann ich mit dem Kauf nicht sparen.
Ich frage mich nun, was sinnvoller wäre:
- Kauf privat
- Gründung einer deutschen GmbH und Kauf über diese
- Kauf über eine Schweizer AG, welche Liegenschaften in der Schweiz besitzt
- Kauf über eine Schweizer AG oder GmbH mit nichts anderem drin
Es geht dabei nicht nur um Steuersätze, sondern auch um den damit
verbundenen Aufwand. In der Schweiz benötige/habe ich für sämtliche
Konstellationen keinen Abschluss- oder Steuerberater, das kann ich alles
selbst. In Deutschland habe ich den Durchblick nicht, vor allem bekomme ich
die jährlichen Veränderungen der Gesetze usw. nicht mit.
Ich gehe davon aus, dass während der Haltedauer ungefähr ein Null-Ergebnis
rauskommt, vor AfA bzw. Abschreibungen.
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Author: Werner HoltfreterWerner Holtfreter
Date: Jan 31, 2008 05:29
Martin Schoenbeck schrieb:
> Leuchtet mir nicht ein. Ich schreibe meine Postings so, daß ich
> keinerlei Probleme damit hätte, wenn sich ein Personalchef die vor
> einer Einstellung ansähe.
Das kannst du überhaupt nicht beurteilen! Du kennst die
Benimm-Regel, im geschäftlichen Umfeld das Thema "Politik" zu
meiden? Dabei geht es natürlich nicht um extremistische Ansichten,
mit der Regel sollen Differenzen schon im Ansatz vermieden werden.
Erst recht gilt das in einer Bewerbungssituation.
> Könnte die erste Beobachtung Auswirkung der im
> zweiten Satz anklingenden Befürchtung sein? Wäre für mich erst
> recht ein Grund, mit dem wahren Namen zu posten.
Ich verstehe nicht, was du sagen willst.
Jedenfalls habe ich selbst die Erfahrung gemacht, wie höfliche aber
in der Sache harte (weil Missstände anprangernde) Postings
plötzlich aufs reale Leben durchschlagen.
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Author: Matthias KrynMatthias Kryn
Date: Jan 29, 2008 14:24
Hallo zusammen,
ich war heute etwas verblüfft, als mir ein StB/WP beschied, eine
Saldenbestätitgung dürfe nur vom beauftragten WP angefordert
werden.
Grund: beruhend auf Balsam/Procedo-Fall.
Weiß ein Mitlesender dazu, wer unter welchen Umständen eine
Saldenbestätigung _anfordern_ darf, etwas genaueres?
TIA und Grüße
Matthias
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Author: Tom de MillionasTom de Millionas
Date: Jan 29, 2008 10:40
Hallo zusammen,
ich betreibe oft Innergemeinschaftlichen Handel zwischen zwei EU-Staaten.
Oft stoße ich noch auf Händler, die das USt-ID-System nicht kennen und nicht
ins Ausland / nicht mehrwertsteuerfrei ins Ausland liefern wollen.
Hat man darauf eigentlich einen rechtlichen Anspruch in irgendeiner Form?
Gruß
Tom
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