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Author: Rüdiger LinkRüdiger Link
Date: Feb 28, 2008 10:30
Hallo,
Wie ist denn der Sachstand in Sachen Entfernungs-
1pauschale?
Ich hatte 2007 mit allem Trara der Kürzung der
Pendlerpauschale widersprochen (Musterschreiben
des DGB mit Hinweis auf Verfassungswidrigkeit
etc.), es wurde aber trotzdem bereits so abge-
rechnet, als ob das bereits beschlossene Sache
wäre. Was es aktuell eher überhaupt nicht sein
dürfte.
War der Einspruch also für die Katz oder ist
das ein netter Versuch des FA?
Daß von 230 Arbeitstagen (115 beim AG 1 und
115 beim AG 2) 115 vergessen wurden, ist so
oder so ein Grund für einen saftigen Einspruch.
Rüdiger
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Author: Hans-Werner GuthörlHans-Werner Guthörl
Date: Feb 28, 2008 07:56
Hallo guten Tag,
ich betreibe eine private Homepage für meinen Heimatort.
Um die Kosten zu decken, habe ich mir überlegt, Werbung
von ansässigen Firmen zuzulassen.
Wie sieht das Steuerechtlich aus ? Darf ich das ?
Ich würde einen geringen Pauschalbetrag von den
werbenden Firmen nehmen um meine Grundkosten zu decken.
Darf ich sowas als Privatmann überhaupt machen, ohne irgend
ein Gewerbe anzumelden ??
Es grüßt
Hans-Werner Guthörl
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Author: Ulrich F. HeidenreichUlrich F. Heidenreich
Date: Feb 28, 2008 05:55
Hallo!
Bevor ich Steuerlaie die Dumme Frage unvorbereitet meinem Steuerberater
(genauer: Lohnsteuerhilfeverein) stelle, mache ich es vorab erstmal
hier:
Seit November letzten Jahres bin ich glücklicher Besitzer einer ab
1.1.2007 gültigen NV-Bescheinigung, die wohl dazu dient, meine Zinsen
ohne Steuerabschlag ausgezahlt zu bekommen. Darauf reagierten
unterschiedliche Banken unterschiedlich.
Eine erstattete mir auch die vor Vorlage der Bescheinigung abgeführten
Steuern; eine andere wiederum rückwirkend nicht. Die dritte ignorierte
die Bescheinigung völlig.[1]
Wie komme ich an die zuviel bezahlten Steuern?
a) Trotz NV-Bescheinigung per Einkommensteuererklärung, wie zuvor auch.
Wird dadurch aber nicht die NV-Bescheinigung unwirksam?
b) Rückwirkend (wie es eine Bank machte) von allen Banken erstattet?
TIA,
Ulrich
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Author: Chris SeidelChris Seidel
Date: Feb 28, 2008 04:39
Hallo,
wenn ich eine Bar kaufe, bzw. deren Inventar und die Bar pachte, ist diese
Anfangsinvestionen dann bereits steuerlich abrechenbar?
Muss ich vorher das Gewerbe dafür anmelden?
Danke
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Author: Sven GottwaldSven Gottwald
Date: Feb 27, 2008 12:26
* Quoting Peter Heirich info08.heirich.name>:
> Das neue Grundrecht zur Integrität und Vertraulichkeit
> informationstechnischer Systeme müßte eigentlich auch für
> Buchhaltungscomputer gelten.
>
> Die vom BVerfG genannten Schranken z.B. zur Strafverfolgung, werden IMHO
> zumindest dann nicht erreicht, wenn es allein um eine Maßnahme zur
> Arbeitsrationalisierung für Finanzbeamte im Außendienst geht.
>
> Wenn vor 2002 eine Betriebsprüfung ohne GDPdU und direkten Zugriff zu den
> Daten möglich war, rechtfertigt die mögliche Rationalisierung wohl nicht,
> die Grundrechte eines Gewerbetreibenden zu verletzen.
Wollen wir trollen?
F'up
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
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Author: Matthias KrynMatthias Kryn
Date: Feb 27, 2008 00:41
Hallo zusammen,
folgende Situation: zwei Unternehmen in Organschaft; eines
(Organträger) ist USt-Monatszahler mit Dauerfristverlängerung,
die Organgesellschaft ist Quartalsanmelder, bisher mit
Dauerfristverlängerung.
Wenn ich die Umsatzsteuer konsolidiert anmelde, muss ich dann
für die Organgesellschaft eine extra Dauerfristverlängerung
beantragen, auch wenn sich an der Anmeldeperiode theoretisch
nichts geändert hat?
TIA und Grüße
Matthias
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Author: Anselm RappAnselm Rapp
Date: Feb 26, 2008 10:48
Hallo,
meine Frau und ich sind im Ruhestand. Für 2006 wurde die ESt erstmals
auf 0 Euro festgelegt. Wir zahlten 2007 und zahlen weiterhin
Zinsabschlagsteuer, meiner Frau werden Lohn- und Kirchensteuer von ihrer
Betriebsrente abgezogen. Außerdem bin ich umsatzsteuerbefreiter
Kleinunternehmer.
Ist es, um die überzahlten Steuern zurückzubekommen, erforderlich, eine
Einkommensteuererklärung abzugeben? Oder muss ich das wegen meines
"Unternehmens" sowieso tun? Gibt es ein vereinfachtes Verfahren? Ich
habe zwar einen Steuerberater, aber der scheint momentan viel
Wichtigeres (Liechtenstein!) zu tun zu haben.
Danke für Tipps,
Anselm
--
Antworten bitte in der Newsgroup.
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Author: Martin KeiterMartin Keiter
Date: Feb 26, 2008 07:04
Hi,
wie finde ich heraus ob ein Wertpapier steuerrechtlich eine
Finanzinnovation ist?
ICh habe zwar eine Disagiostaffel gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Disagiostaffel
aber wie kann ich den bei Erstausgabe gewaehrten Disagio herausfinden?
Mein konkretes Beispiel waere WKN LBW5TB
Gibt es dazu irgendwo offizielle Tabellen?
danke!
Martin
(Nachricht geht nach de.etc.finanz.misc und
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung, Antwortvorschlag: de.etc.finanz.misc)
--
Meine Mailadresse funktioniert!
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Author: Vera KrollVera Kroll
Date: Feb 25, 2008 01:11
Hallo zusammen,
da nssere Unterlagen nie stimmig waren wurde eine vom FA angestzte
Betriebsprüfung verschlampt mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Jetzt hat das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben und
darauf verwiesen dass beim Finanzgericht geklagt weerden kann. Frage.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit denorherigen Stand wieder
einzusetzen. Bin auch gesundheitlich stark angegriffen, 80 %%
Erwerbsminderung. Danke für Tips.
Vera
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Author: Daniel ZauftDaniel Zauft
Date: Feb 23, 2008 12:58
Christian Emig wrote:
> Hallo,
> ich hätte eine Frage zu §35a EStG und seiner konkreten Anwendung.
>
> Der Mieter einer Mietwohnung überweise monatlich Kaltmiete und
> Nebenkosten-Vorauszahlung an den Vermieter. Im Sommer des Folgejahres
> wird eine Jahresabrechnung für die Nebenkosten erstellt und mit den
> Nebenkosten-Vorauszahlungen verrechnet.
>
> Auf der Jahresabrechnung 2006, die im Mai 2007 zugestellt und unbar
> beglichen wurde (Überweisung), findet sich der Posten "Hausmeister §35a"
> mit einem Betrag X als Gesamtkosten und mit Angabe eines Anteilsfaktors,
> der den Anteil der Mietwohnung an dem Gesamtobjekt darstellt.
>
>
> Jetzt zur Frage: Ist es möglich, diesen Posten nach §35a in die
> Steuererklärung für 2007 aufzunehmen, oder hätte das für 2006 bereits
> geschehen müssen? Gilt das Jahr der Durchführung (2006) oder der
> Zeitpunkt der Bezahlung? Falls zweiteres, wie ist bei sowas mit
> Vorauszahlungen umzugehen? ...
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