|
|
Up |
|
|
  |
Author: Thomas HomiliusThomas Homilius
Date: Apr 29, 2008 15:02
Thomas Homilius schrieb am Freitag, 27. Sep 2002 15:37:
> Matthias Reichelt schrieb in news.t-online.com>:
>
>> (...)
>> Nach §37 II AO hat der AG ohne
>> rechtlichen Grund eine Zahlung geleistet, so daß er einen
>> Erstattungsanspruch hat.
>
> Wie bringst du das mit folgender Aussage aus dem AO-Kommentar von
> Beermann in Einklang:
> "Hat ein Dritter eine nur vermeintliche Steuerschuld gezahlt, so
> steht ihm kein Erstattungsanspruch nach § 37 AO zu, sondern ein
> zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB."
> (Schmiezek in Beermann, AO § 37 Rz. 41)
|
| Show full article (1.98Kb) |
|
| |
5 Comments |
|
  |
|
|
  |
Author: Frank WeitzFrank Weitz
Date: Apr 28, 2008 11:54
Hallo zusamen,
ich suche schon eine ganze Zeit, habe "gegoogelt",
finde aber nichts vergleichbares.
Ein Arbeitgeber stellt die Kfz Regelung um.
Von Firmenfahrzeugen mit Tankkarte auf eine Car Allowance.
Fall Firmen Kfz ist einfach zu verstehen (für mich):
Brutto Listenpreis bekommt der AG mit 1%% versteuert,
ggf. ein Selbstanteil für höherwertige Ausstattung
abgezogen und vielleicht eine Pauschale für private
Fahrten.
Wie sieht es aber im folgenden Fall aus:
Privatfahrzeug muss bei Car Allowance vorhanden sein
oder angeschafft werden.
Dazu gibt es eine pauschale, welche gezahlt wird, womit sämtliche
Kosten abgegolten sind, weiterhin eine Tankkarte.
Und genau die Karte ist das, wozu ich nichts weiter in der
Konstellation finde.
Und ein Fahrtenbuch muss geführt werden.
|
| Show full article (1.52Kb) |
|
8 Comments |
|
  |
Author: ellenellen
Date: Apr 28, 2008 11:04
Hallo zusammen,
habe vor kurzem das Thema "Höchstgrenze Werbungskosten" für
Arbeitnehmer eingestellt.
Kann mein Arbeitgeber im Gegenzug, falls er die Kosten für dopp.
Haush.führung für mich übernimmt von seinen Steuern absetzen? Wenn ja,
wie muss ich ungefähr rechnen, damit ich auf die Steuerersparnis
komme?
Praktisch will der AG, dass ich Miet- und Fahrtkosten nach 3 Monaten
selbst übernehme für eine Erhöhung des Bruttojahresgehalts um 3750,-
€. Wenn ich die Kosten von meinem Jahresbrutto absetze, müsste ich
noch 7.000,- Euro (netto) selbst beisteuern.... - klares
Minusgeschäft. Allerdings: Verhandlung hat noch nicht richtig
begonnen.
Ich will, dass AG mind. Mietkosten übernimmt und mir eine weitere
moderate Gehaltserhöhung anbietet.
"Wäre" es theoretisch für den AG günstiger, Miet- und Fahrtkosten von
ca. 12.000,- € pro Jahr zu übernehmen oder mein Bruttojahresgehalt um
14.000,- Euro zu erhöhen?
Vielen Dank im voraus für Euren Beitrag.
|
| Show full article (1.00Kb) |
|
9 Comments |
|
  |
Author: ellenellen
Date: Apr 28, 2008 10:46
Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen das Thema "Höchstgrenze Werbungskosten"
eingestellt und möchte in diesem Zusammenhang nachfragen, was
eigentlich mein Arbeitgeber von der Steuer absetzen könnte, wenn er
die Kosten für die doppelte Haushaltsführung für mich übernimmt.
Angenommen mein AG plant im Herbst 08 eine größere Umstrukturierung in
deren Rahmen ich für 2-3 Jahre an einen anderen Standort umgesiedelt
werden könnte - die Stelle an sich ist attraktiv (mit
Karriereperspektive). Allerdings ist mein Lebenspartner ortsgebunden
und so stelle ich mir vor, in der Arbeitswoche einen Zweitwohnsitz zu
unterhalten und an den WE zum Erstwohnsitz zurückzufahren. Meine
Verhandlungsposition ist gut (Nachfrage < Angebot).
Sagen wir, der AG würde folgende Kosten übernehmen:
* Unterbringung (Mietwohnung aus Eigenbestand); vergleichbare
möglierte Whg. kostet 600,-Euro warm.
* Fahrtkosten (Bahnfahrten 2. Klasse mit BC 50 à 75,- Euro hin&zurück)
|
| Show full article (1.59Kb) |
|
21 Comments |
|
  |
Author: Martin HentrichMartin Hentrich
Date: Apr 28, 2008 09:22
On Mon, 28 Apr 2008 18:19:54 +0200, Marianne Bloss
wrote:
>Ein Teil der Rechnungen ging elektronisch ein aber es ist doch wohl kaum
>denkbar, eine selbstgebrannte DVD ans FA zu schicken?
Früher konnte man solche Rechnungen noch ausdrucken, geht das bei dir
nicht mehr?.... SCNR
Martin
--
So auch ihr: wenn ihr in Zungen redet und nicht mit deutlichen Worten, wie kann
man wissen, was gemeint ist? Ihr werdet in den Wind reden. ...Wenn ich nun die
Bedeutung der Sprache nicht kenne, werde ich den nicht verstehen, der redet,
und der redet, wird mich nicht verstehen. [1. Kor 14, 9 - 11]
|
| |
|
1 Comment |
|
  |
Author: Ralf RaskinRalf Raskin
Date: Apr 26, 2008 07:32
Hallo zusammen,
ich fahre seit Jahren einen Dienstwagen.
Jetzt bietet mir mein Arbeitgeber an, entweder einen Dienstwagen oder
die Benutzung des privaten und monatliche Abrechnung über km.
Falls ich mit dem km Geld nicht hinkommen sollte, so würde ich gerne
die Differenz der Kosten über die Einkommensteuer laufen lassen.
Ich überlege, ob es dann Sinn macht ein KFZ zu leasen?
Eventuell ist die Angabe noch wichtig, das ich privat nur ca 2000 km
pro Jahr fahre.
Was zahlen andere Arbeitgeber so pro km? Oder gibt es andere
Berechnungsmodelle?
Ich würde mich über eine Info sehr freuen.
Vielen Dank.
Gruss
Ralf
|
| |
|
2 Comments |
|
  |
Author: Knut ReiberKnut Reiber
Date: Apr 26, 2008 05:49
Hallo,
ich bin mir etwas unsicher bei der Berechnung des Nettogehaltes meiner
von mir getrennt lebenden Ehefrau. Für dieses Jahr werden wir noch
zusammenveranlagt.
Sicherlich kann mir auch mein Rechtsanwalt helfen; mich interessiert das
aber jetzt :-)
1. Frau Steuerklasse V
2. Bruttoarbeitslohn (Ziffer 3) = 9046 €
3. Einbehaltene Lohnstuer (Ziffer 4) = 1217 €
4. Solidaritätszuschlag (Ziffer 5) = 23,34 €
5. Kirchensteuer (Ziffer 6) = 109,50
zzgl. angegeben:
6. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen RV (Ziffer 22) = 900,08 €
7. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen RV (Ziffer 23) = 900,08 €
8. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Ziffer 25) =
958,93
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Nettogehalt sich wie folgt
errechnet:
|
| Show full article (1.04Kb) |
|
6 Comments |
|
  |
Author: Andrea MüllerAndrea Müller
Date: Apr 25, 2008 10:38
Hallo,
von was ist was abhängig?
#VISA
#MasterCard
#Kreditkarte
#EC Karte
Die eine kostet mehr, die eine weniger.
Manche akzeptieren nicht alle.
Tankstellen ab und zu nur EC Karte.
Wann ist wann welche Karte richtig...?
Gibt irgendwo eine Übersicht`?
http://www.vr-networld.de/c51/default.html
|
| |
|
20 Comments |
|
  |
|
|
  |
Author: Frank PetersFrank Peters
Date: Apr 24, 2008 11:58
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob (im Steuerrecht) "Beruf" grundsätzlich an eine
(potenziell steuerpflichtige) Erwerbstätigkeit gebunden ist?
Anders herum gefragt: Kann auch eine Tätigkeit, mit der man
(augenblicklich) kein Einkommen erzielt, (steuer)rechtlich als
"Berufstätigkeit" gelten?
Ich habe bislang vergeblich nach einer entsprechenden Definition
(Gesetzestext, Urteil) gesucht und würde mich über eine solche sehr
freuen.
Frank
|
| |
|
11 Comments |
|
|
|
|