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  offene Immobilienfonds         


Author: Michael Schmidt
Date: May 16, 2008 07:31

Hallo zusammen,

Laufende Erträge aus offenen Immobilienfonds
werden afaik den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet und nicht den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Kann mir jemand sagen wo dies rechtlich fundiert ist?

Wie sieht es mit zu versteuernden Veräußerungsgewinnen aus?
Gehören die auch zur Kategorie "Einkünften aus Kapitalvermögen"?

Besten Dank!

MfG
Micha
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  private Handwerkerrechnungen         


Author: Lutz Schulze
Date: May 16, 2008 06:59

Hallo,

habe hier wieder einige private Handwerkerrechnungen liegen bei denen ich
die Möglichkeit des Steuerabzugs nutzen möchte.

Bei einigen ist der enthaltene Arbeitslohn ausgewiesen, andere bekommen auch
auf Anforderung nichts anderes zustande als den Lohnanteil (netto) der
einzelnen Positionen auszuweisen (noch nicht einmal als Summe pro Position).

Reicht es dem Finanzamt, wenn ich danach die enthaltene Lohnsumme selbst
ausrechne?

Lutz

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2 Comments
  Steuerliche Berücksichtigung von Vorleistungen bei Insolvenz des Auftraggebers         


Author: Ron Baker
Date: May 16, 2008 04:52

Hallo,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorleistungen,
wenn der Auftraggeber insolvent ist und die geleistete Arbeit
nicht mehr vergütet wird.
Wie ist da die Rechtslage kann ich die mir entstandenen Aufwendungen 11 Tsd
EUR steuerlich geltend machen wenn ja
aufgrund welcher Gesetzesgrundlage und was muss ich nachweisen?

Vielen Dank für die Unterstützung
Ron
3 Comments
  Buchen von Erstattungen AAG - Konto gesucht         


Author: Matthias Kryn
Date: May 16, 2008 02:35

Hallo zusammen,

welches Konto hat "man" sich denn für die Erstattungen gem.
AAG so ausgeguckt?

Hier

http://www.buchfuehrungsnetz-forum.de/Konto_Erstattung_U1/Konto_Erstattung_U1.ht...

http://www.buchfuehrungsnetz-forum.de/Erstattung_der_AG-Aufwand_zum_Lohnfortzahlungsg/Erstattung_der_AG...

wird (wurde) das diskutiert, und ich neige momentan zu 4150
(SKR 03).

Grüße
Matthias
1 Comment
  Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung         


Author: Thomas Müller
Date: May 16, 2008 00:26

Moin NG,

ich habe ein Frage zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatz-
steuervorauszahlung.
Mein Veranlagungszeitraum ist das Vierteljahr, keine
Dauerfristverlängerung.
Somit gehe ich davon aus, dass das erste Vierteljahr 2008
zum 10.05.2008 zu melden und zu zahlen ist.

Nun habe ich den Fehler gemacht und habe die Anmeldung
schon Ende April abgegeben, den Betrag aber erst am
7.5.08 überwiesen.

Vom Finanzamt bekomme ich nun einen Säumniszuschlag,
da angeblich die Zahlung mit Abgabe der Erklärung sofort
fällig sei.

Kann mir jemand die Stelle im UStG nennen, wo dies steht?

MfG

Thomas
29 Comments