Moin NG,
ich habe ein Frage zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatz-
steuervorauszahlung.
Mein Veranlagungszeitraum ist das Vierteljahr, keine
Dauerfristverlängerung.
Somit gehe ich davon aus, dass das erste Vierteljahr 2008
zum 10.05.2008 zu melden und zu zahlen ist.
Nun habe ich den Fehler gemacht und habe die Anmeldung
schon Ende April abgegeben, den Betrag aber erst am
7.5.08 überwiesen.
Vom Finanzamt bekomme ich nun einen Säumniszuschlag,
da angeblich die Zahlung mit Abgabe der Erklärung sofort
fällig sei.
Kann mir jemand die Stelle im UStG nennen, wo dies steht?
MfG
Thomas