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  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Michael da Silva
Date: Dec 26, 2008 16:17

"Klaus-Holger Trappe" schrieb im
Newsbeitrag news:49515414.5C03D52C@web.de...
> ein bsp.: f.amt unterschlägt lieferantenrechnung und bescheidet
> falsch

Soso, das Finanzamt unterschlägt also...
Dann würde ich mir überlegen, Strafantrag wegen Unterschlagung nach 246 StGB
zu stellen.

Und was heißt 'bescheidet' falsch? Bescheid = Urkunde? Das wäre dann ggf.
Urkundenfälschung nach 267 StGB.

Falls das Finanzamt verurteilt wird, hast du im optimalen Falle bis zu über
10 Jahre Ruhe vor denen!eins!elf!!

Michael
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  Summe der Freistellungsaufträge         


Author: Maximilian Schneider
Date: Dec 26, 2008 15:03

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Konto-Neueröffnung frage ich mich gerade, ob ich mich
strafbar mache, wenn die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen
Banken die Gesamtsumme von 801 Euro (ledig) übersteigt.

Ich bin bisher so verfahren, alle Kapitalerträge in die Anlage KAP der
jährlichen Einkommensteuererklärung zu übernehmen. Ich denke, so erhält
das Finanzamt bei Überschreiten von 801 Euro ja sein Geld.

In dem Formular bzgl. des neuen Freistellungsauftrages werde ich darauf
hingewiesen, dass die Bank die Höhe dem Bundeszentralamt für Steuern
mitteilt.

Stellt die Erteilung eines zu hohen Freistellungsauftrages trotz
späterer Erfassung in der Einkommenssteuer-Erklärung bereits ein
Vergehen dar? Geregelt, wo?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Max
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  Fahrtkosten zu wenig angegeben, Vorläufigkeit         


Author: Ron Baker
Date: Dec 26, 2008 00:33

Hallo, so etwas kann auch nur mir passieren, ich habe für 2007 zu wenig
Fahrtkosten angegeben,
da ich drei verschiedene AG hatte, habe ich nur für 4 Monate angegeben,
einfacher Weg über 90 Km.
Der Bescheid ist schon vor einigen Monaten (Juni) gekommen.
Habe jetzt aufgrund des Urteil zu den 20 Km erst meinen Fehler gesehen, habe
ich da noch Chancen den Rest nachzureichen, wenn ja
aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Der Bescheid ist ja vorläufig bezüglich
der Fahrtkosten, gilt das auch für die
vergessen abgegebenen?
Ron
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  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Eric Lorenz
Date: Dec 25, 2008 14:03

Klaus-Holger Trappe schrieb:
> es ist aber so.
> stell dir mal vor eine ordentliche lieferanten, oder
> stb-rechnung, wird willkürlich in jahr cccc vom amt nicht
> akzeptiert.
> dadurch fällt vorsteuer weg und das einkommen wird unrichtig zu
> hoch beschieden.
>
Keine Großmachtaste vom Weihnachtsmann bekommen?

Wie ist der genaue Sachverhalt? Eine Rechnung wurde nicht anerkannt.
Warum? Mehr Informationen bitte.

Eric
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  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Eric Lorenz
Date: Dec 25, 2008 13:58

Klaus-Holger Trappe schrieb:
> ein bsp.: f.amt unterschlägt lieferantenrechnung und bescheidet
> falsch
>

Großbuchstaben unterschlägst du.

Aber warum sollte das FA die Lieferanten unterschlagen? Begründung?
Sachverhalt?

Eric
2 Comments
  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Eric Lorenz
Date: Dec 25, 2008 13:56

Klaus-Holger Trappe schrieb:
> Wißt ihr warum die Finanzamt"beamten" verlangen, daß man die
> eingelegten Einsprüche zurücknimmt?H

Och, da gibt es mehrere Gründe:
Vorweg: Man muss den Einspruch nicht zurücknehmen!
Es kann sein, dass die zugrundeliegenden Verfahren anders entschieden
wurden. Oder das das FA nicht von seiner Meinung abgeht.

Bei einer Rücknahme ist die Sache erledigt, andernfalls gibt es eine
formale Einspruchsentscheidung, gegen die man klagen kann.
>
> Als Dummenfang oder als statistik-verbesserungs-fälschung?
> oder ...?

Arbeitsvermeidung!
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  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Wolfgang Fieg
Date: Dec 25, 2008 12:23

Hans-Gerhard Scholz schrieb:
> Klaus-Holger Trappe wrote:
>> der einspruch insgesamt
>> und egal worum es geht
>>
>> eben genau die (wie alle) die das finanzamt nicht ändern möchte,
>> so daß es nur darum geht läßt der beschwerdeführer es oder legt
>> er klage ein.
>
> Aufgrund der Diktion des vorstehenden Absatzes und Deiner sonstigen
> Beiträge gehe ich davon aus, daß Du nicht der Steuerrechtsexperte bist.

Das muß man ja auch nicht unbedingt sein. Was mich eher wundert ist, wie
er mit diesem Deutsch überhaupt irgendwelche Einkünfte erzielen konnte.

Wolfgang
3 Comments
  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Uwe Schmitz
Date: Dec 25, 2008 08:00

Klaus-Holger Trappe wrote:
> stell dir mal vor eine ordentliche lieferanten, oder
> stb-rechnung, wird willkürlich in jahr cccc vom amt nicht
> akzeptiert.
> dadurch fällt vorsteuer weg und das einkommen wird unrichtig zu
> hoch beschieden.

Meinst Du den Begriff "willkürlich" so wie im üblichen Sprachgebrauch?

Ich glaube nicht, dass das Finanzamt "willkürlich" handelt, sondern schon
seine nachpürfbaren Gründe zur Nichtanerkennung hatte.

Uwe
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  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Uwe Schmitz
Date: Dec 25, 2008 07:58

Klaus-Holger Trappe wrote:
>
> das ist aber unerheblich ob man mal diesen oder jeden
> kastenjargon benützt.

Nicht ganz.
Es entsteht Verwirrung durch falsche Begriffe, weil die falschen Begriffe zu
falschen Lösungen führen können.

Uwe
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  Re: Einsprüche & FA Rücknahmeaufforderung         


Author: Uwe Schmitz
Date: Dec 25, 2008 07:57

Klaus-Holger Trappe wrote:
> Hallo!
>
> Wißt ihr warum die Finanzamt"beamten" verlangen, daß man die
> eingelegten Einsprüche zurücknimmt?

Vermutlich, weil er von Dir nicht oder nicht ausreichend begründet worden
ist oder nicht die geringste Aussicht auf Erfolg besteht.

Mehr gibt die Kristallkugel nicht her.

Uwe
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