Author: Maximilian SchneiderMaximilian Schneider
Date: Dec 26, 2008 15:03
Hallo zusammen,
im Rahmen einer Konto-Neueröffnung frage ich mich gerade, ob ich mich
strafbar mache, wenn die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen
Banken die Gesamtsumme von 801 Euro (ledig) übersteigt.
Ich bin bisher so verfahren, alle Kapitalerträge in die Anlage KAP der
jährlichen Einkommensteuererklärung zu übernehmen. Ich denke, so erhält
das Finanzamt bei Überschreiten von 801 Euro ja sein Geld.
In dem Formular bzgl. des neuen Freistellungsauftrages werde ich darauf
hingewiesen, dass die Bank die Höhe dem Bundeszentralamt für Steuern
mitteilt.
Stellt die Erteilung eines zu hohen Freistellungsauftrages trotz
späterer Erfassung in der Einkommenssteuer-Erklärung bereits ein
Vergehen dar? Geregelt, wo?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Max
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