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  Re: Wie gerinfügige Beschäftigung ohne Lohnsteuerbescheinigung angeben?         


Author:
Date: Dec 31, 2006 09:54

"Martin Hentrich" aol.com> schrieb
> Gar nicht, war das dein einziger MiniJob?

Ja.
> Denken. Nimms dir als guten Vorsatz für 2007!

Nun ja, ich dachte eben, alle Einkünfte MÜSSEN angegeben werden, damit der
Fiskus selbst nachrechnen kann...

Ich wäre aber ohnehin nicht bereit gewesen, auf diese Einkünfte weitere
Steuern zu zahlen.

Danke für den Tip.

Bye
Peter
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  Wie gerinfügige Beschäftigung ohne Lohnsteuerbescheinigung angeben?         


Author:
Date: Dec 31, 2006 08:19

Hallo,

Ich habe neben meinem Hauptberuf (Steuerklasse I) von Januar-August eine
geringfügige Beschäftigung ausgeübt.
400 Euro - 2%% Pauschsteuer = 392 Euro pro Monat.

Von diesem Arbeitgeber liegt mir keine Lohnsteuerbescheinigung vor und die
Lohnsteuerkarte wurde ohne Einträge zurückgegeben.

Fragen:

- Wie gebe ich die Einkünfte/Steuern in der Steuererklärung an? Die Einträge
aus der Lohnsteuerkarte habe ich ja nicht.
Die 2%% Pauschsteuer sind ja außerdem quasi Lohnsteuer, Soli etc. "alles in
einem", in der Lohnsteuerbescheinigung (QuickSteuer) müßte ich aber alles
einzeln eingeben.

- Warum errechnet QuickSteuer eine um 1000 Euro (!) höhere Steuerschuld,
wenn ich die Einnahmen "Pi mal Daumen" so eingebe?

Die Gesamtbezüge waren 2700 Euro, davon wurden 54 Euro Pauschsteuer
abgeführt. Wie können da 1000 Euro Steuern herauskommen?
Als Nebenbeschäftigung kann das ja keine weitere Steuerlast ergeben.

Ich stehe momentan vor einem Rätsel. Kann jemand helfen?
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1 Comment
  GBR-Auflösung u. Bilanz         


Author: Roger Kluge
Date: Dec 31, 2006 06:17

Hallo,

angenommen, ein Gesellschafter einer bilanzierenden GbR geht in den
Ruhestand und verkauft seinen Betriebsanteil an den verbliebenen
Gesellschafter. Aus der GbR wird ein Einzelunternehmen.
Die GbR erstellt eine Aufgabebilanz. Wird dieser Verkauf des
Betriebsanteils darin ausgewiesen? Wenn ja, als Privatentnahme des
Verkäufers oder des Käufers?
Oder wird der Verkauf nur privat mit entsprechendem Vertrag nachgewiesen?

Grüße, Roger
1 Comment
  Re: Beruflich zur Haftpflichtversicherung gezwungen -> absetzbar?         


Author: Axel Böhm
Date: Dec 30, 2006 13:27

Am Sat, 30 Dec 2006 02:12:25 +0100 schrieb "Mustafa Korkmaz"
gmx.net>:
>Hallo,
>
>wenn man beruflich gezwungen ist eine Privathaftpflichtversicherung
>abzuschließen (z.B. für den Fall daß man Büroschlüssel verliert und alle
>Schlösser erneuert werden müssen, etc.),

Diesen Fall übernimmt sicherlich nicht die
Privathaftpflichtversicherung des Arbeitnehmers, da es im Risiko des
Arbeitgebers steht.
>kann man dann in dem Fall den
>Versicherungsbeitrag von der Einkommensteuer absetzen?

Privathaftpflichtversicherungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben
abziehbar, dürften sich aber normalerweise nicht auswirken.

Mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass dieser die
Haftpflichtversicherung verlangt kann man den Ansatz bei den
Werbungskosten versuchen.

Grüße

Axel
4 Comments
  ELSTER-Probleme (war: Steuererklärung mit Elster - ...)         


Author: Thomas Homilius
Date: Dec 30, 2006 10:45

Christian Bergmann schrieb am Donnerstag, 28. Dezember 2006 09:05 in
newsspool2.arcor-online.net>:
> Wenn man (Angestellter) seine Steuererklärung mit Elster erstellt und
> Online an sein Finanzamt übermittelt, welcher Zeitpunkt gilt als Datum der
> Abgabe: Das Datum der Online-Übermittlung oder das Datum des Einganges der
> ausgedruckten und unterschriebenen Zusammenfassung?

Ich mache eine elektronische ELSTER-Einkommensteuererklärung ab 2005
(ähnlich wie die Umsatzsteuervoranmeldungen), ohne dass ich eine
komprimierte ESt-Erklärung abgeben muss ("100%%-elektronisch"):
<http://www.thomas-homilius.dk/Finanzamt/>.
Ich benutze keine teure Signatur-Karte, sondern das kostenlose
Software-Zertifikat von ELSTER dazu muss man sich nur beim Elsterportal
anmelden und registriern (Mein Kurzname ist: Homilius).

Meine Erfahrung mit meiner ELSTER-Einkommensteuererklärung 2005 sind bisher
schlecht. Anders als bei den ELSTER-Umsatzsteuervoranmeldungen wird die
Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht im Posteingang des Elster-Portals
bestätigt. Mein zuständiges Finanzamt Chemnitz-Mitte behauptet sogar, ich
hätte gar keine Einkommensteuererklärung 2005 abgegeben:
<http://www.thomas-homilius.dk/Finanzamt/Briefe_von_FA/>
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6 Comments
  Re: Beruflich zur Haftpflichtversicherung gezwungen -> absetzbar?         


Author: Will Berghoff
Date: Dec 30, 2006 00:10

Im News-Beitrag: 4595da6c$0$5716$9b4e6d93@newsspool3.arcor-online.net
tippte Erik Haiden:
>> wenn man beruflich gezwungen ist eine Privathaftpflichtversicherung
>> abzuschließen (z.B. für den Fall daß man Büroschlüssel verliert
>> und alle Schlösser erneuert werden müssen, etc.), kann man dann in
>> dem Fall den Versicherungsbeitrag von der Einkommensteuer absetzen?
>
> Privathaftpflichtversicherungen kannst du immer von der Steuer
> absetzen, unabhängig davon, ob du sie beruflich brauchst oder nicht.

Im Rahemn der meist schon durch die anderen Zwangsversicherungen
ausgenutzten Obergrenzen der Sonderausgaben.

Zudem bezweifele ich, dass eine Privathaftpflicht dieses _berufliche_
Risiko deckt. Da benötigt man schon eine Berufshaftpflichtversicherung

Gruß
Will
2 Comments
  Re: Rechnung schreiben als Privatperson erlaubt?         


Author: Matthias Kryn
Date: Dec 29, 2006 04:28

Siggi schrieb:
> Hallo,
> darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben? Wenn
> ja-was muss ich beachten?
> Bsp: Ich habe für ein Vereinsjubiläum eine einmalige
> Dienstleistung erbracht die mir der Verein nun vergüten
> sollte (Druckvorlagenherstllung). Der Verein benötigt aber
> eine Rechnung.
> Was tun? Muss dazu jetzt ein Gewerbe angemeldet werden wegen
> dieser einmaligen Sache?
1 Comment
  Re: Rechnung schreiben als Privatperson erlaubt?         


Author: Will Berghoff
Date: Dec 29, 2006 04:20

Im News-Beitrag: en30k3$8f7$01$1@news.t-online.com tippte Siggi:
> darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Ja
> Wenn ja-was muss ich beachten?

Du darfst keine MWSt berechnen, also rein rein netto.
> Bsp: Ich habe für ein Vereinsjubiläum eine einmalige Dienstleistung
> erbracht die mir der Verein nun vergüten sollte
> (Druckvorlagenherstllung). Der Verein benötigt aber eine Rechnung.

Es würde auch eine "Quittung" mit Leistungsbeeschreibung reichen.
> Muss dazu jetzt ein Gewerbe angemeldet werden wegen dieser
> einmaligen Sache?

Nein, noch nicht.

Gruß
Will
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  Rechnungslegung und USt.         


Author: Alexander Goetzenstein
Date: Dec 28, 2006 23:40

Hallo,
gegeben sei ein Betrieb, der Bauleistungen erbracht hat. Diese sind seit
mehreren Monaten abgeschlossen, doch der Betrieb stellte trotz
mehrfacher Aufforderung bis heute keine Schlussrechnung. Wenn also nicht
heute noch die Rechnung eintrudelt -womit kaum zu rechnen ist- würde
nach meinem Verständnis der neue USt.-Satz von 19%% fällig. Die
Beauftragung erfolgte von Anfang an unter der Prämisse, dass die
Schlussrechnung vor Jahresende gestellt und beglichen werden sollte,
doch leider findet sich das nicht im schriftlichen Auftrag wieder.

Kann man die Differenz mit der Begründung der Verschleppung von der
Rechnung abziehen oder sonstwie geltend machen?

--
Gruss
Alex
1 Comment
  Re: Kleingewerbe stilllegen?         


Author: Sven Gottwald
Date: Dec 28, 2006 04:17

* Quoting Matthias Kryn :
>>> ein Gewerbe kann auch 'ruhen'.
>>
>> Nein. Zumindest gewerberechtlich nicht. Entweder jemand
>> unterhält einen stehenden Gewerbebetrieb oder keinen
>> Gewerbebetrieb. Du kannst ja mal in der Gewerbeordnung
>> nachlesen...
>
> Wie würdest Du es denn nennen, wenn jemand für eine absehbare
> Zeitspanne keine Einkünfte aus seinem angemeldeten Gewerbe
> erzielen kann/wiil?

Dann (aber auch nur dann) würde ich *persönlich* den "ruhenden
Gewerbebetrieb" aus *Praktikabilitätsgründen* akzeptieren, aber nur um
ein regelmäßiges An- und Abmelden bei der Stadt zu vermeiden.

Ich kann Dir aus meiner mehrjährigen beruflichen Praxis aber verraten,
dass der "ruhende Gewerbebetrieb" häufig zu Problemen führt:
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1 Comment
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