Author: Vito SchumacherVito Schumacher Date: Sep 7, 2011 13:02
Am 07.09.2011 12:06, schrieb bjk:
> die zitierten Passus nennen zwei Möglichkeiten des Vertragsabschlusses:
> a. das Bestätigungsschreiben (wäre im Verkehr mit Vollkaufleuten das
> sog. Kaufmännische Bestätigungsschreiben)
> b. die konkludente Annahme des Kaufangebotes durch Versenden der Ware.
Ok, zwei Möglichkeiten. Ist wahrscheinlich nicht so gemeint, aber kann
man so sehen :)
> wenn du weder eine e-mail mit Bestätigung der Bestelldaten erhalten hast
> noch die Ware hast du keinen Vertrag.
Doch, eine automatische Bestätigung, wie sie bei vielen Onlineshops
üblich ist, habe ich bekommen.
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