Gutscheine und Kaufvertrag
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Gutscheine und Kaufvertrag         


Author: Vito Schumacher
Date: Sep 7, 2011 10:22

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich einen Gutschein bei Groupon für einen
Lebensmittelversender gekauft (ca 50%% Rabatt). Vor über einer Woche habe
ich dann als sofort lieferbar gekennzeichnete Wein und Wurstwaren
bestellt und seitdem nichts gehört.

Nun ist die AGB meiner Ansicht nach widersprüchlich:
http://www.chefgourmet.de/unsere-agb
Einerseits steht dort:
> Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestel- lung erfolgt zusammen mit
> der Annah- me der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch
> automatisierte E- Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der
> Kaufvertrag zustande gekommen.
andererseits
> Die auf den Internetseiten der CHEFGOURMET CGG GmbH gelisteten
> Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung der
> Ware dar. Ihre Bestellung gilt als Kaufantrag. Die Vertragsannahme
> durch uns, die CHEFGOURMET CGG GmbH, erfolgt durch das Versenden der
> Ware.
Habe ich nun einen Kaufvertrag, oder nicht?
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2 Comments
Re: Gutscheine und Kaufvertrag         


Author: bjk
Date: Sep 7, 2011 12:06

Am 07.09.2011 10:22, schrieb Vito Schumacher:
> Hallo zusammen,
>
> ich habe kürzlich einen Gutschein bei Groupon für einen
> Lebensmittelversender gekauft (ca 50%% Rabatt). Vor über einer Woche habe
> ich dann als sofort lieferbar gekennzeichnete Wein und Wurstwaren
> bestellt und seitdem nichts gehört.
>
> Nun ist die AGB meiner Ansicht nach widersprüchlich:

die zitierten Passus nennen zwei Möglichkeiten des Vertragsabschlusses:
a. das Bestätigungsschreiben (wäre im Verkehr mit Vollkaufleuten das
sog. Kaufmännische Bestätigungsschreiben)
b. die konkludente Annahme des Kaufangebotes durch Versenden der Ware.
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Re: Gutscheine und Kaufvertrag         


Author: Vito Schumacher
Date: Sep 7, 2011 13:02

Am 07.09.2011 12:06, schrieb bjk:
> die zitierten Passus nennen zwei Möglichkeiten des Vertragsabschlusses:
> a. das Bestätigungsschreiben (wäre im Verkehr mit Vollkaufleuten das
> sog. Kaufmännische Bestätigungsschreiben)
> b. die konkludente Annahme des Kaufangebotes durch Versenden der Ware.

Ok, zwei Möglichkeiten. Ist wahrscheinlich nicht so gemeint, aber kann
man so sehen :)
> wenn du weder eine e-mail mit Bestätigung der Bestelldaten erhalten hast
> noch die Ware hast du keinen Vertrag.

Doch, eine automatische Bestätigung, wie sie bei vielen Onlineshops
üblich ist, habe ich bekommen.
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