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Author: AndreaAndrea Date: Jun 10, 2008 23:52
Hallo NG,
ein Trainer hat einem Seminaranbieter vor ca. 2-3 Jahren angeboten, Seminare
durchzuführen und ihm hierfür die genauen Seminarinhalte zur
Veröffentlichung auf seiner Homepage mitgeschickt. Mittlerweile ist die
Zusammenarbeit aber nicht zustande gekommen, weil man sich vertraglich nicht
geeinigt hat. Daraufhin hat der Trainer den Seminaranbieter schriftlich per
Mail aufgefordert, die von ihm konzipierten Seminarinhalte von der Homepage
zu entfernen, was dieser auch getan hat.
Jetzt, ca. 2-3 Jahre später, findet der Trainer wortwörtlich die von ihm
erstellten Seminarinahlte auf der Hompepage des Seminaranbieters wieder, die
dieser nun offensichtlich mit genau den gleichen Themen und genau dem
gleichen Wortlaut mit einem anderen Trainer durchführt.
Dass diese eine offensichtlich Verletzung des Urheberrechtes ist, scheint
mir eindeutig zu sein. Die Frage ist, ob man hier schon gleich
Schadensersatz oder sonstige Ansprüche geltend machen kann und wenn ja, in
welcher Höhe, und wie groß hier die Chancen sind, das Geld auch zu erhalten
oder wie man sonst in so einem Fall vorzugehen hat.
Danke.
Andrea
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Author: Armin WolfArmin Wolf Date: Jun 11, 2008 02:16
> Daraufhin hat der Trainer [A] den Seminaranbieter schriftlich per
> Mail aufgefordert, die von ihm konzipierten Seminarinhalte von der Homepage
> zu entfernen, was dieser auch getan hat.
Leider wurde der Text [?mit Einverständnis?] von Trainer [A] veröffentlicht,
so daß jedermann diesen Text kopieren konnte.
> gleichen Wortlaut mit einem anderen Trainer [B] durchführt.
Der Trainer [B] hat vermutlich den Text gefunden, und es möglicherweise als
sein Produkt verkauft.
> Dass diese eine offensichtlich Verletzung des Urheberrechtes ist, scheint
> mir eindeutig zu sein.
eindeutig ja, aber von wem?
> Die Frage ist, ob man hier schon gleich
> Schadensersatz oder sonstige Ansprüche geltend machen kann?
Kläre zuerst, wer die Rechte verletzt hat bzw. ob die erste Veröffentlichung
genehmigt war und finanziell abgegolten wurde.
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Author: Tom RohwerTom Rohwer Date: Jun 11, 2008 02:22
Andrea wrote:
> Jetzt, ca. 2-3 Jahre später, findet der Trainer wortwörtlich die von ihm
> erstellten Seminarinahlte auf der Hompepage des Seminaranbieters wieder, > die
> dieser nun offensichtlich mit genau den gleichen Themen und genau
> dem gleichen Wortlaut mit einem anderen Trainer durchführt.
"Ideen" sind nicht urheberrechtlich geschützt, Ideen schützt (wenn es
sich um technische Vorrichtungen handelt) höchstens ein Patent.
> Dass diese eine offensichtlich Verletzung des Urheberrechtes ist,
> scheint mir eindeutig zu sein.
Nun - *so* offensichtlich finde ich das nicht...
Seminar-Themen kann man nicht schützen, die sind auch keine Werke im
Sinne des UrhG.
"Wortlaut" - schon eher. Allerdings muß auch da eine ausreichende
Schöpfungshöhe vorhanden sein.
Da muß man schon genau differenzieren, und das wird hier aufgrund
fehlender Detail-Kenntnisse zur reinen Spekulation...
Ob der *Wortlaut* einer Seminarbeschreibung urheberrechtlich geschützt
ist, wird auf den Umfang ankommen.
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Author: Armin WolfArmin Wolf Date: Jun 11, 2008 06:12
"Andrea" schrieb
> IST das eindeutig?
Ich ging von kompletten Seminarunterlagen mit einem detaillierten Trainings-
programm aus, welches als PDF zum Ausdrucken für die Seminartielnehmer
bereitgestellt wurde.
(Wert: Jahrelange Erfahrung & dann mehrere Monate Arbeit)
> Wenn ja, erübrigen sich Deine nachfolgenden Ausführungen über Trainer A und B,
> denn die Urheberrechtsverletzung hat eindeutig der Seminaranbieter
> vorgenommen, der das Seminar eben auf seiner Seite veröffentlicht hat.
Nicht, wenn er die Unterlagen von [B] erhalten hat, sorry.
> Dass der Seminaranbieter hierfür einen anderen Trainer B eingesetzt hat, der
> ggf. auch "mitschuldig" ist, interessiert uns im Moment weniger, es geht v.a.
> um den Seminaranbieter.
Es geht um denjenigen, der die Unterlagen zur erneuten Veröffenlichung frei-
gegeben hat.
> Es geht auch nicht, wie Du schreibst, um "Unterlagen", sondern um eine
> einseitige DIN A 4 Seminarbeschreibung
[die vermutlich auch heute noch im Google Archiv ohne Copyright- Vermerk
im Volltext herumgeistert...]
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Author: Hans-Peter DiettrichHans-Peter Diettrich Date: Jun 11, 2008 06:57
Tom Rohwer schrieb:
> Ich würde es anders formulieren:
>
> Die Frage ist zunächst mal, ob hier überhaupt Urheberrechte oder andere
> Rechte verletzt werden.
>
> Das kann man nur nach sorgfältiger Prüfung der betreffenden Materialien
> beurteilen, und das würde ich dann einem auf dieses Gebiet
> spezialisierten Anwalt überlassen.
>
> Unter Umständen kommt ja auch "unlauterer Wettbewerb" in Frage.
Das war auch mein erster Gedanke. Wenn Trainer A *sein* Seminar mit
genau diesem Text (Webseite...) beworben hat, und (möglichst) weiterhin
bewirbt, dürfte IMO die direkte Verwendung durch andere Wettbewerber
eine unerlaubte Leistungsübernahme sein.
DoDi
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Author: Martin SchoenbeckMartin Schoenbeck Date: Jun 11, 2008 07:09
Hallo Armin,
Armin Wolf schrieb:
> "Andrea" schrieb
>
>> IST das eindeutig?
>
> Ich ging von kompletten Seminarunterlagen mit einem detaillierten Trainings-
> programm aus, welches als PDF zum Ausdrucken für die Seminartielnehmer
> bereitgestellt wurde.
> (Wert: Jahrelange Erfahrung & dann mehrere Monate Arbeit)
>
>> Wenn ja, erübrigen sich Deine nachfolgenden Ausführungen über Trainer A und B,
>> denn die Urheberrechtsverletzung hat eindeutig der Seminaranbieter
>> vorgenommen, der das Seminar eben auf seiner Seite veröffentlicht hat.
>
> Nicht, wenn er die Unterlagen von [B] erhalten hat, sorry.
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Author: Armin WolfArmin Wolf Date: Jun 11, 2008 07:23
"Martin Schoenbeck" schrieb
> Du meinst, wenn mir jemand urheberrechtlich geschützte Werke gibt, an denen
> er keine Rechte besitzt, und ich veröffentliche die dann, dann kann ich den
> Rechteinhaber seelenruhig an diesen Dritten verweisen? Und wovon träumst Du
> nachts?
Davon, daß derjenige, der mir ein Werk gegen Rechnung zur Veröffentlichung
verkauft, auch diese Rechte vom Autor erworben hat. (z.B. Fotokauf im Internet)
Bevor [A] nicht klar dargelegt hat, daß er Inhaber eines Rechtes ist, muß hier
niemand reagieren.
Wenn [A] darlegen kann, daß er Inhaber dieses Rechtes ist, genügt ein kurzes
Googeln, um nachzuweisen, daß [A] durch Veröffentlichung ohne Copyright-
Vermerk keinen Anspruch mehr auf eine Vergütung seiner paar Zeilen Text
hat.
Erst wenn das nicht funktioniert, muß sich der Verleger Gedanken machen.
Hierbei stellt sich die Frage, ob der Verleger nicht von [A] das Recht zur Ver-
öffentlichung erhalten hat, und in wiefern der angebliche Widerruf rechtens war.
-> Beweisfrage...
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Author: Martin SchoenbeckMartin Schoenbeck Date: Jun 11, 2008 08:04
Hallo Armin,
Armin Wolf schrieb:
> "Martin Schoenbeck" schrieb
>
>> Du meinst, wenn mir jemand urheberrechtlich geschützte Werke gibt, an denen
>> er keine Rechte besitzt, und ich veröffentliche die dann, dann kann ich den
>> Rechteinhaber...
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Author: Tom RohwerTom Rohwer Date: Jun 11, 2008 08:39
Hans-Peter Diettrich wrote:
> Tom Rohwer schrieb:
>> Unter Umständen kommt ja auch "unlauterer Wettbewerb" in Frage.
> Das war auch mein erster Gedanke. Wenn Trainer A *sein* Seminar mit
> genau diesem Text (Webseite...) beworben hat, und (möglichst) weiterhin
> bewirbt, dürfte IMO die direkte Verwendung durch andere Wettbewerber
> eine unerlaubte Leistungsübernahme sein.
Wobei es vermutlich noch kein unlauterer Wettbewerb ist, ein
inhaltsgleiches Seminar anzubieten und das - naturgemäß - mit denselben
Worten zu bewerben.
Stell Dir mal vor, zwei Konkurrenten bieten einen "Schulungskurs
'Freischwimmer' für Zweitklässler" an, und bewerben den mit einer
10-Punkte-Beschreibung.
Ich bezweifle, daß das "unlauterer Wettbewerb" wäre, wenn der eine den
Kurs mit denselben Worten anpreist wie der andere - was will man da denn
auch schon groß dran verändern.
Wenn Max Bahr plötzlich damit wirbt "10 Prozent Rabatt auf alles - außer
Tiernahrung"...
.. was will man da wettbewerbsrechtlich abmahnen...?
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