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Author: Dirk DadallaDirk Dadalla
Date: Dec 25, 2008 07:43
Hallo,
ich habe vor einigen Wochen Post von der Kanzlei bekommen, die den
Ehevertrag aufgesetzt hat, bekommen.
Meine Frau hat sich dort familienrechtlich beraten lassen. Die Dame will
mehr "Hauswirtschaftsgeld" und der RA hat mich angeschrieben und mir
mitgeteilt, wie sich das Hauswirtschaftsgeld berechnet. Das Schreiben
hat keinen Aufforderungscharakter, sondern soll wohl nur informieren.
Das Schreiben kam zwar von einem anderen RA der Kanzlei (also nicht dem
Notar der den Ehevertrag aufgesetzt hat) aber ich kann mich erinnern,
dass eine Kanzlei, die einmal einen Ehevertrag aufgesetzt hat, nicht
mehr für eine der Parteien familienrechtlich tätig sein darf.
Wo kann ich das nachlesen? Ich würde mich gerne bei der Anwaltskammer
beschwerden. Was wären die Folgen für die Kanzlei? (Ich nehme mal an
KEINE :-))
DD
PS: Achja: Frau wohnt mit Kind noch im Hause ... will aber zum 1.2.
ausziehen ... Gott sei Dank!!!
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Author: Manfred RoeskeManfred Roeske
Date: Sep 8, 2008 13:58
Liebe Leserinnen und Leser dieser Newsgruppe,
hiermit würde ich gerne in Erfahrung bringen, wann die Verjährungsfrist
(von 3 Jahren?) für eine gesetzliche Erbfolge eintritt.
Bei Kenntnis des Todes der Erblasserin / des Erblassers, oder nach
Information des Nachlassgerichtes über den Bestand eines Testamentes?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Roeske
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Author: Gregor DoerpfeldGregor Doerpfeld
Date: Sep 2, 2008 15:42
Hallo Fachleute,
ich habe Unklarheit zu folgendem Sachverhalt:
Im Dezember 07 ist meine Mutter verstorben. Wegen vermuteter Überschuldung
habe ich die Annahme der Erschaft ausgeschlagen. Ich erhielt eine
Mitteilung, dass eine Frau X vom Gericht als Nachlassverwalterin bestellt
wurde.
Die Bestattung wurde von der Stadtverwaltung der Stadt vorgenommen, in der
meine Mutter zuletzt lebte. Von der Stadtverwaltung erhielt ich einen
Kostenbescheid über die Bestattungskosten.
In § 1968 BGB heisst es, dass der Erbe die Kosten für die Bestattung des
Erblassers trägt. Ich habe daher die Bestattungskosten gem.
Gebührenbescheid bei der beannten Nachlassverwalterin gelten gemacht.
Diese teilte mir mit, dass ich Kosten nur dann geltend machen kann, wenn
ich nachweise, dass ich diese Kosten auch wirklich an die Stadt bezahlt
habe. Momentan kann ich aber den Kostenbescheid der Stadt nicht in voller
Höhe bezahlen, ich habe monatliche Teilzahlungen geleistet ohne jedoch
tatsächlich eine Teilzahlungsvereinbarung mit der Stadt getroffen zu haben.
Die Stadt hat dies bisher so hingenommen.
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Author: Holger PollmannHolger Pollmann
Date: Sep 2, 2008 12:38
"Ulrich Hoffmann" schrieb:
Trage doch bitte eine gültige eMail-Adresse in den Header ein.
Im übrigen gehört die Frage nach de.soc.recht.familie+erben, also x-post
und f'up dorthin
> Kann man einen Nachlass ähnlich wie etwa eine GmbH
> liquidieren mit der Folge, dass nach Abschluss des
> Liquidationsverfahrens verbleibende Gläubiger leer
> ausgehen und umgekehrt die Erben vor den Ansprüchen
> neuer unbekannter Gläubiger geschützt sind?
Ja, kann man (wenn genug Masse da ist) - nennt sich, sinnigerweise,
Nachlaßinsolvenz.
Ist nicht genug Masse da, kann der Erbe die Haftung für die
Verbindlichkeiten aus dem Nachlass auf eben den Nachlass beschränken.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
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Author: bavariabavaria
Date: Aug 20, 2008 14:29
Hallo,
habe einen Pflichtteilsstreit hinter mir. Mußte mir einen Anwalt
nehmen, da meine Mutter den Pflichtteil nach dem Tod meines Vaters
nicht auszahlen wollte. Nun meine Frage. Sind die entstandenen
Anwaltskosten bei der Einkommenssteuer als Werbungskosten oder
Sonderausgaben absetzbar?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Mfg
Bavaria
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Author: mhh_79mhh_79
Date: Aug 20, 2008 02:01
Hallo, ich befinde mich in der folgenden Situation und bitte euch um
rechtlichen Rat!
Ich habe vor einem Jahr geheiratet und bin zur Zeit schwanger. Mein
Mann besitzt eine Wohnung (vor der Heirat). Wir leben zur Zeit in
einem Haus, das seinen Eltern gehört. Dieses Haus ist zum Teil
abgebrannt...
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Author: Norbert SchmittNorbert Schmitt
Date: Aug 15, 2008 10:05
Liebe Leser,
folgender Fall beschäftigt mich in der nahen Bekanntschaft:
Ein Ehepaar hat kein Testament und keine Verfügung über den Güterstand
getroffen - ich gehe also von einer Zugewinngemeinschaft aus.
Der Ehemann legt das gemeinsame Vermögen seit vielen Jahren immer wieder in
Wertpapieren an, die nur auf seinen Namen ausgestellt sind.
Nun verstirbt der Ehemann und die Frage nach dem Nachlass wird gestellt:
Sind alle Wertpapiere Bestandteil des Nachlasses und werden daher zur Hälfte
der Witwe und zur anderen Hälfte den Erben 1.Ordnung vererbt?
Oder sind die Hälfte der Wertpapiere, trotz namentlicher Eintragung auf den
Verstorbenen alleiniges Eigentum der Witwe und nur die andere Hälfte der
Wertpapiere (sozusagen die Hälfte des Ehemannes) als Nachlass anzusehen und
nach der Formel Witwe 1/2 gegen Erben 1. Ordnung zu "verteilen"?
Konnte der Ehemann (absichtlich oder unabsichtlich) innerhalb der
Zugewinngemeinschaft vom gemeinsamen Vermögen schöpfend ein eigenes Vermögen
aufbauen, das nun zu 100%% als Nachlass "vererbt" wird?
Hat die Witwe nach Erbaufteilung also
[ ] 50%% des ehemaligen gemeinsamen Vermögens oder
[ ] 75%% des ehemaligen gemeinsamen Vermögens ?
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Author: r3por3po
Date: Jul 26, 2008 08:44
Hallo,
nach der Scheidung stellt sich bei mir nun die Frage nach den Vor- und
Nachteilen des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder.
Die Kinder leben bei meiner Frau. Welche Vor- und Nachteile habe ich in
Sachen Sorgerecht?
Gruß r3po
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Author: Alexander BohnAlexander Bohn
Date: Jul 24, 2008 09:27
Hallo,
in Anbetracht einer bevorstehenden Scheidung suche ich einen guten
Familienanwalt im Raum BO/HER/DO.
Unter gut verstehe ich jemanden, der nicht nur das gesetzlich
festgelegte für einen Mann in Bezug auf sein Kind herausholt, sondern
sich in besonderem Maße als fachkundiger RA für seinen Mandanten einsetzt.
AB
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Author: Alexander SchröderAlexander Schröder
Date: Jul 19, 2008 12:34
Marianne Bloss wrote:
> Marianne Bloss schrieb:
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>> Aus einem Erbfall gibt es Einkünfte aus Verpachtung. Der Erbfall trat im
>> Juli 07 ein und die Pacht wird jährlich im Nov bezahlt.
>>
>> Gilt nun für die Einkommenssteuer der gesamte Jahresbetrag als
>> zugeflossen oder wird der Betrag anteilig von Juli (oder Aug) bis Dez
>> angegeben?
>
> Nachdem hier offenbar niemand Bescheid weiß,
Wie Dir nicht unbekannt ist, existiert de.soc.recht.steuern+buchfuehrung.
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt das Zu- und
Abflußprinzip. Wenn die Jahrespacht im November und damit nach dem
Erbfall gezahlt wird, ist sie also dem Erben/der Erbengemeinschaft
zugeflossen.
Alex
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