Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!
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Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!         


Author: L.H.
Date: Feb 7, 2007 12:24

Dann würden sich die Bettnässer hier nicht so aufführen.

Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
drei Jahren bestraft wird. Aufgrund der unbestimmten und weit
interpretierbaren Formulierungen des Paragraphen 301 ist es nicht möglich,
eine klare Linie zwischen einer Herabsetzung und einer kritischen
Meinungsäußerung zu ziehen.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,464942,00.html
9 Comments
Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgese tz!         


Author: AngryHippo XVI
Date: Feb 7, 2007 12:32

L.H. schrieb:
> Dann würden sich die Bettnässer hier nicht so aufführen.
>
> Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
> Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
> großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
> drei Jahren bestraft wird. Aufgrund der unbestimmten und weit
> interpretierbaren Formulierungen des Paragraphen 301 ist es nicht möglich,
> eine klare Linie zwischen einer Herabsetzung und einer kritischen
> Meinungsäußerung zu ziehen.
>
> http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,464942,00.html

Vielleicht deswegen:

"Aufgrund der unbestimmten und weit interpretierbaren Formulierungen des
Paragraphen 301 ist es nicht möglich, eine klare Linie zwischen einer
Herabsetzung und einer kritischen Meinungsäußerung zu ziehen."
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!         


Author: L.H.
Date: Feb 7, 2007 12:36

Am Wed, 7 Feb 2007 21:24:52 +0100 schrieb L.H.:
> Dann würden sich die Bettnässer hier nicht so aufführen.
>
> Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
> Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
> großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
> drei Jahren bestraft wird. Aufgrund der unbestimmten und weit
> interpretierbaren Formulierungen des Paragraphen 301 ist es nicht möglich,
> eine klare Linie zwischen einer Herabsetzung und einer kritischen
> Meinungsäußerung zu ziehen.
>
> http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,464942,00.html

In Berliner Einbürgerungsanträgen ist von "rassischer Herkunft" die Rede.
Noch ist unklar, wie die Klausel jahrelang unbemerkt in den Papieren stehen
konnte. Behörden und Politiker wollen nichts davon gewusst haben. Einigkeit
herrscht nur in einem Punkt: Der Passus muss weg.
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!         


Author: peter
Date: Feb 7, 2007 12:41

L.H. wrote:
> Dann würden sich die Bettnässer hier nicht so aufführen.
>
> Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
> Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
> großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
> drei Jahren bestraft wird. Aufgrund der unbestimmten und weit
> interpretierbaren Formulierungen des Paragraphen 301 ist es nicht möglich,
> eine klare Linie zwischen einer Herabsetzung und einer kritischen
> Meinungsäußerung zu ziehen.
>
> http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,464942,00.html

Unsinniger Menschenverachtender Paragaph.
Einem Gast der sich danebenbenimmt, entzieht man das Gastrecht.
Einem Eingebürgerten der so etwas tut, entzieht man die vorher verliehene
Staatsbürgerschaft, sowie das Aufenthaltsrecht. Dieses wäre eine Angemessene
Reaktion, ohne große Folgekosten.
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht         


Author: Roland Mösl
Date: Feb 7, 2007 12:55

Weil so ein Paragraph eben nur zu einem rückständigen
Land passt, welches einfach unfähig ist über seine
eigenen Verbrechen in der Vergangenheit etwas zu sagen

--
Roland Mösl
http://politik.pege.org Steuerreform pro Mensch
http://notebook.pege.org mobile Computing
http://auto.pege.org Auto und Verkehr
http://wohnen.pege.org Bauen und Wohnen
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!         


Author: Ingo G Becker
Date: Feb 7, 2007 13:39

Am Wed, 7 Feb 2007 21:24:52 +0100 schrieb L.H.:
> Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
> Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
> großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
> drei Jahren bestraft wird.

Ganz abgesehen davon, dass das Grundgesetzt überhaupt keine Paragraphen
enthält, ist für solche Dinge eher das StGB gedacht.

Also schauen wir doch mal, was das StGB zu bieten hat:

Wie gefällt dir das hier?

§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre
verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgese tz!         


Author: Torben Anschau
Date: Feb 7, 2007 15:13

Hi,

L.H. schrieb:
> Dann würden sich die Bettnässer hier nicht so aufführen.

Besonders die rechten, die sich ja schon über das bißchen § 130 StGB
aufregen und tierisch darunter leiden.
>
> Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
> Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
> großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
> drei Jahren bestraft wird. Aufgrund der unbestimmten und weit
> interpretierbaren Formulierungen des Paragraphen 301 ist es nicht möglich,
> eine klare Linie zwischen einer Herabsetzung und einer kritischen
> Meinungsäußerung zu ziehen.

Genau. Und das ist ein guter Grund warum ein derart weitgehender
Eingriff in die Meinungsfreiheit, geschützt durch Artikel 5 des
Grundgesetzes nicht vorgenommen wird (wahrscheinlich nicht mehr, könnte
mir vorstellen, dass sowas im StGB mal drin war.
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!         


Author: Thomas Schneider
Date: Feb 7, 2007 23:31

L.H. wrote:
> Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
> Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
> großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
> drei Jahren bestraft wird.

Das kann in der BRD nicht funktionieren, da hier das Deutschsein von
Staats wegen verunglimpft wird und die Bevölkerung als BRD-Bürger und
nicht "Deutsche" läuft. Wie sonst kann man Äthiopier zu "Deutschen"
erklären oder gar Bremer Türken mit türkischem Pass als "Deutsche".

BRD ist sowenig Deutschland wie DDR Deutschland war. Deutschland wird
erst dann wiedererstehen, wenn es eine Verfassung bekommt und Friedens-
verträge mit den Weltkriegsalliierten und der UNO schließt. So steht's
geschrieben.

Thomas

--
Meine Artikel geben die persönliche Meinung ihres Verfassers wieder.
Die Artikel können Satire enthalten, die nach des Autors Auffassung
eine tieferliegende Wahrheit berührt. Meine Artikel sollten daher mit
angemessener Intelligenz anstatt wortwörtlich interpretiert werden.
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!         


Date: Feb 8, 2007 00:59

"Werner Sondermann" schrieb im Newsbeitrag
news:45ca57ce$0$27625$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net...
>
> Solcher Art von Gummi-Paragraphen haben wir aber auch in unserem StGB,
> z.B. den berüchtigten § 130.
>
hm....und wir haben jede Menge Nachahmer. In der Ukraine ist zB die
Leugnung des Holodomor verboten. (Stalin ließ ca. 7 Mio verhungern))
Frankreich verbietet jetzt dier Leugnung des Völkermordes an den Armeniern
in der Türkei. In Ruanda wird die Leugnung des Völkermorders an den Tutsis
verfolgt. usw.

PvH
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Re: Weshalb hat Deutschland diesen Paragraphen nicht. Der gehört ins Grundgesetz!         


Author: jan perlwitz
Date: Feb 8, 2007 05:06

Michael Echter aka Lothar Herrmann wrote:
> Dann würden sich die Bettnässer hier nicht so aufführen.
>
> Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestimmt, dass die
> Verunglimpfung bzw. Herabsetzung des "Türkentums", der Republik oder der
> großen Nationalversammlung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu
> drei Jahren bestraft wird. Aufgrund der unbestimmten und weit
> interpretierbaren Formulierungen des Paragraphen 301 ist es nicht möglich,
> eine klare Linie zwischen einer Herabsetzung und einer kritischen
> Meinungsäußerung zu ziehen.
>
> http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,464942,00.html

Warum wuenscht du dir einen Artikel im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland, welcher das "Herabsetzen" des "Tuerkentums" unter Strafe
stellen wuerde?

Dann waerest du doch einer der ersten, die im Knast sitzen wuerden.
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