Author: Markus RitterMarkus Ritter Date: Mar 27, 2008 07:29
Sebastian Niemeyer schrieb:
> Hallo ich studiere nun im 2. Semester Informatik, leider meint der Bund
> mir unbedingt einen Musterungsbescheid schicken zu müssen.
Wann fangen die Semster bei Euch denn an?
Wenn Du in ein paar Tagen bereits im 3. Semester bist, fällst Du unter
§12 IV 3a WPflG:
Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt
werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher,
insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine
besondere Härte bedeuten würde.
Eine solche liegt in der Regel vor,[..] wenn die Einberufung des
Wehrpflichtigen [..] ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem
zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht
ist, [..] unterbrechen [..] würde.
Ansonsten musst Du halt schauen, dass Du T3 gemustert wirst, das ist im
Normalfall nicht so schwer, mittlerweile sind annähernd 42%% aller
Gemusterten untauglich. Es darf halt nicht so aussehen, als würdest Du
es darauf anlegen, untauglich gemustert zu werden.
Markus
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