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Author: TomTom
Date: Sep 3, 2008 05:35
Hallo User!
Vielleicht hat ja jemand für folgenden Fall außer Mitleid eine Idee
den Unterhalts-Zahlbetrag zu mindern.
Nach Abzug von Kindsunterhalt etc. verbleiben 1000 EUR aus dem
Einkommen des Ehemanns. Diese werden um weitere 1000 EUR für den
Wohnwert seines bezahlten selbstgenutzten Hauses erhöht. (Ein
gemeinsammes Kind wohnt übrigens mit beim Vater). Von diesen 2000 EUR
sollen 1000 EUR für zunächst Trennungsunterhalt und danach für
Nachehelichen Unterhalt an die Ex gehen. Für den Mann bleiben also
rechnerisch 1000 EUR (+ Betreuungsbonus und 1/7 Erwerbsanreiz) übrig,
Tatsächlich kann man mit dem Wohnwert natürlich nicht bei Aldi
einkaufen gehen.
Kennt jemand OLG oder BGH Urteile, die dahin gehen, dass auch
Tatsächlich Bargeld übrig bleibt oder muß sich der Ex-Ehemann damit
abfinden und...
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Author: Martin BorczinMartin Borczin
Date: Aug 30, 2008 02:30
Hallo NG,
gestern kam folgende Mail von meiner Ex. Es geht um meinen Sohn, der
bald eine Ausbildung beginnt:
Da er dann sein eigenes Ausbildungsgeld bekommt und das auf sein Konto
gehen soll, muss er ja auch darüber verfügen können und zwar ohne
besondere Auflagen. Es wäre daher hilfreich, wenn Du Dein Einverständnis
bei der Bank geben würdest. Da er bald 18 wird, ist das eigentlich
sowieso nur noch eine Formsache. Wenn Du nicht damit einverstanden bis
bzw. das nicht machen willst, bitte ich um kurze Info, dann geht sein
Gehalt auf mein Konto und der Restunterhalt auch.
Natürlich habe ich nichts dagegen, dass er schon vor seinem 18.
Geburtstag die Ausbildungsvergütung auf das (bereits vorhandene) eigene
Konto überwiesen bekommt, das möchte ich ihm auch nicht verbauen. Nur
die Erlaubnis zum Aufnehmen von Krediten oder Überziehen des Kontos
würde ich weiterhin verweigern. Die unheilvolle Konstellation JA und Ex.
haben allerdings noch nie etwas sinnvolles, geschweige denn gutes
bewirkt, daher klingeln bei mir mal wieder die Alarmglocken. Ich bin
misstrauisch. Er hat bereits eine "eigene" Wohnung, die allerdings von
seiner Mutter gemietet wurde.
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Author: Siegfried BergerSiegfried Berger
Date: Aug 27, 2008 01:05
...sendet heute (Mittwoch) um 12.00 h:
"Entsorgte Väter - Wenn Mütter mit Kindern Druck machen";
ein Film von Anne Schanz
Wollte ich mal erwähnt haben.
Gruß Siegfried.
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Author: Sebastian KarkusSebastian Karkus
Date: Aug 23, 2008 06:40
Hallo Experten,
folgender Zusammenhang: trotz regelmäßiger Unterhaltsleistungen (teilweise
bis *unter* den Mindestsatz) initiiert die gegnerische Anwältin eine
Gehaltspfändung zum Monatsende, wie so üblich.
Die Folge ist, daß der Arbeitgeber nur das Gehalt abzüglich des angeblich
unbezahlten und gepfändeten Unterhalts auszahlt (oder eher: dies muss).
Die Bank ihrerseits führt zum Monatsanfang, wie bisher auch, dennoch die
Unterhaltsüberweisung durch, somit der Unterhaltsverpflichtete am
Monatsanfang durch die doppelte Zahlung schlichtweg pleite ist und keinen
Cent hat, um laufende Kosten, geschweige denn die Miete zu bezahlen.
Es folgt das gängige Beschaffen von Belegen, daß der Unterhalt regelmäßig
bezahlt wurde, Post des eigenen Anwalts an die Gegenseite und anschließende
Rückerstattung des Geldes (ggf. samt Zinsen, die entstanden sind oder
anderer !nachweisbarer! Vermögensschäden) Dauer des ganzen ~4 Wochen.
Soweit so "gut", lassen wir die laufenden Probleme im besagten Monat außer
Acht. Die Gegenseite "argumentiert" mit einem "Versehen", somit man geneigt
ist, dies zu glauben, da ja genügend Schlamm gewaschen wird und froh ist,
ein Problem weniger zu haben.
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Author: Guybrush ThreepwoodGuybrush Threepwood
Date: Aug 10, 2008 04:25
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder Post vom JA zwecks Einkommensüberprüfung bekommen. Wie
immer, ist wieder das Standartformular dabei, wo man sein Einkommen, das
Einkommen des (neuen) Ehepartners sowie sämtliche Ersparnisse eintragen
soll.
Ich habe bisher immer gezahlt und auch nie meine Zahlungen eingestellt.
Nun würde ich aber gerne wissen, ob es wirklich rechtens ist, Informationen
über das Gehalt meines Ehepartners und meiner Ersparnisse einzufordern. Was
passiert, wenn ich mich weigere, diese Infos rauszugeben? Gibt es da eine
gesicherte Gesetzeslage?
Desweiteren frage ich mich, ob eine geänderte Steuerklasse seit Geburt des
Kindes eine Auswirkung hat. Also zur Zeit der Geburt des Kindes war ich
Steuerklasse 1, nun bin ich aber mittlerweile verheiratet und zahle deswegen
weniger Steuern. Folglich ist deswegen mein Nettoeinkommen höher. Was zählt
zur Ermittlung des Nettoeinkommens, mein aktuelles Einkommen als
Verheirateter oder ein fiktives (niedrigeres) Einkommen als Single?
--
Gruß Guybrush
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Author: r3por3po
Date: Jul 30, 2008 14:20
Hallo,
nach der Scheidung stellt sich bei mir nun die Frage nach den Vor- und
Nachteilen des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder.
Die Kinder leben bei meiner Frau. Welche Vor- und Nachteile habe ich in
Sachen Sorgerecht?
Gruß r3po
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Author: Roman RacineRoman Racine
Date: Jul 29, 2008 03:35
Liebe Leserschaft,
Zwischen dem 27.7. und heute um ca. 12 Uhr kam es wegen einer Umstellung bei
albasani.net (dort ist das Modinterface gehostet) zu einer Störung des
Moderationsinterfaces. Eingehende Mails blieben darum in der Mailqueue
hängen und wurden nicht mehr vom Moderationsinterface in die Datenbank
eingelesen.
Dies ist mittlerweile geschehen, die Queue ist nun abgearbeitet. Nach meinem
Wissen ist nichts verloren gegangen, sollte trotzdem etwas fehlen, bitte
ich darum, mich zu kontaktieren. Ich bitte um Entschuldigung wegen der
Unannehmlichkeiten.
Gruss
Roman Racine
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Author: Michael KoslowskiMichael Koslowski
Date: Jul 27, 2008 08:15
Hallo allerseits
Ich bin jetzt schon mehrere Jahre geschieden und überlege, eine
Unterhaltsabänderungsklage einzureichen. Es geht jetzt nur noch um den
Unterhalt der Ex, ein Kind ist nicht mehr beteiligt.
Diese Klage möchte ich aber möglichst ohne Hilfe eines Anwaltes
durchziehen.
Gibt es da im Internet irgendwo entsprechende Hilfen? Damit meine ich
etwa Formblätter, Beispielklagen oder ähnliches.
Oder ist eurer Ansicht nach anwaltliche Unterstützung unbedingt nötig?
Michael
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Author: thomas.kruegel71thomas.kruegel71
Date: Jul 22, 2008 01:10
Hallo liebe NG,
ich habe mich vor kurzem von meiner Freundin getrennt.Wir waren
mehrere Jahre zusammen und habe eine nicht gemeinsame Tochter. Wir
hatten aber getrennte Wohnungen, sie hat aber meistens bei mir gelebt.
Ich habe aber mal gehört, wenn man eine eheähnliche Beziehung
vorgelegen hat, daß man auch Unterhalt zahlen muss ?!
Muss ich jetzt hier mit Unterhaltsansprüchen rechnen ?
Gruss Thomas
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