Da nun das Verfassungsgericht den Zugriff auf die Verbindungsdaten, die
im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sollen nur zur
Verfolgung schwerer Straftaten für zulässig erklärt hat, erklärt man
kurzerhand den Bereich, über den das Verfassungsgericht entschieden hat,
zu einer Spielzeugbegriffswelt und deklariert die gewünschten Zuordnungen
von IP-Adresse zum Anschlussinhaber zu Bestandsdaten um, um bequem an der
Gerichtsentscheidung vorbei bei kurzfristigen Begehrlichkeiten ohne
wichtigen Grund darauf Zugriff zu haben:
http://www.heise.de/newsticker/LG-Offenburg-Ermittlung-von-
Tauschboersennutzern-durch-Staatsanwaltschaft-oder-Polizei-ist-zulaess--/
meldung/107197
Bei Computerproblemen war es bislang hinreichend bekannt, dass man Module
durch Umbenennen bequem austauschen kann, aber die Anwendung auf
politische Probleme erscheint mir innovativ. Vielleicht könnte man auch
spaßeshalber "Demokratie" in "Kommunismus" umbenennen und "Diktatur" in
"Demokratie", damit man lästige Mitentscheidungsbegehren aus der
Bevölkerung
wirksam bekämpfen kann, ohne mit der demokratischen Grundordnung zu
kollidieren.