Hallo,
wie sicherlich bekannt, fallen die vom DHV geprüften und für gut
befundenen Protektoren bei der Nachprüfung der Prüfstelle
http://www.para-academy.eu/deutsch/ durch. Der Grenzwert 20 g wird
mitunter um ein mehrfaches überschritten.
Der Prüfstand der para-academy wurde in einem unabhängigen Gutachten
für gut befunden. Der DHV weigert sich, einer Begutachtung
zuzustimmen. Damit steht fest, welcher Prüfstand fehlerhaft ist.
Der DHV selbst hat die Grenzwerte festgelegt und für die Einführung
der Protektorpflicht gesorgt. Für die existierenden Protektoren ist
die technische Voraussetzung zur Zulassung entfallen bzw. hat nie
bestanden. Das Dilemma lässt sich auf drei Arten lösen:
1. Die Zulassung der DHV-geprüften Protektoren wird widerrufen, die
Piloten müssen sich ein neues, seriös geprüftes Gurtzeug kaufen,
ggf. nach überarbeiteter Prüfanforderung. Zumindest bleibt das
Gurtzeug am Boden, bis eine erfolgreiche Musterprüfung des alten
Musters nach der überarbeiteten Prüfanforderung vorliegt.
2. Erteilte Zulassungen bleiben gültig, völlig unabhängig von der
sicherheitstechnischen Qualität.