Group: de.rec.fahrrad · Group Profile
Author: Ervin PetersErvin Peters Date: Jul 28, 2008 06:39
Sören Reiche am Wed, 23 Jul 2008 06:05:44 -0700:
> Andreas Edler schrieb:
>
>> Wo kann ich
>> nachlesen, dass man einen benutzungspflichtigen Radweg ohne Gehweg gar
>> nicht anlegen darf?
>
> Das steht in der Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 237:
>
> "Auf Straßen ohne Gehweg und Seitenstreifen dürfen Radwege alleine nicht
> gekennzeichnet werden. Hier kann sich aber die Kennzeichnung als
> gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) anbieten."
Reicht es, wenn einseitig ein, zumindest der intention nach, getrennter
Rad- und Gehweg vorhanden ist iund auf der anderen Seite ein Radweg?
Darf eine Bushaltstelle auf der 'nur Radwegseite' sein?
Ist es zulässig wenn einige Grundstücks- und Hauszugänge über den Radweg
führen?
ervin
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"...Get off my planet by sundown..." aus b-movie, Gill Scott Heron
"Das Maß der Wahrheit des produzierten Wissens hängt von der Qualität
der angewandten Interpretation ab." [Joe Weizenbaum +]
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