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Author: JMSJMS Date: Jan 3, 2008 04:09
Da es bei der polizei/staatsanwaltschaft ja mittlerweile üblich ist,
bei bestimmten verdachtsmomenten den pc zu beschlagnahmen, überlege
ich mir, wie ich mich für solch einen fall vorbereiten kann.
Wie kann ich am besten verhindern, dass der pc mitgenommen wird?
Wie kann ich am besten verhindern, dass die festplatte mitgenommen
wird?
Geschickt wäre es z.b., wenn der pc aus modulen besteht, die gar nicht
in einem zentralen kasten exisitieren. Also im wesentlichen netzteil
und festplatte separat.
Schön wäre vielleicht auch sowas wie eine funk-festplatte, die
irgendwo versteckt ist. Mit w-lan-platten sollte sowas machbar sein.
Man könnte den PC auch ganz woanders hinstellen und per VNC oder einer
terminalsoftware drauf arbeiten. Gibt es vielleicht sogar firmen, die
virtuelle PCs vermieten?
Was fällt euch noch ein?
JMS
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Author: Lutz DonnerhackeLutz Donnerhacke Date: Jan 3, 2008 04:11
* JMS wrote:
> Man könnte den PC auch ganz woanders hinstellen und per VNC oder einer
> terminalsoftware drauf arbeiten. Gibt es vielleicht sogar firmen, die
> virtuelle PCs vermieten?
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Author: Wolfgang DraxingerWolfgang Draxinger Date: Jan 3, 2008 04:23
JMS wrote:
> Wie kann ich am besten verhindern, dass der pc mitgenommen
> wird? Wie kann ich am besten verhindern, dass die festplatte
> mitgenommen wird?
Ehrlich gesagt wäre es mir wurscht, ob sie die Festplatten
mitnehmen, wenn Sie mir das Backup und die restliche Hardware da
lassen.
Oder ich einen der Grünlinge zum Hardware-Händler meines
Vertrauens schicken kann, dass der dort auf meine Rechnung einen
Satz Festplatten holt und einen IT-begabten Beamten mitbringt,
der dann mit Knoppix Images der Festplatten auf die frischen
Dinger zieht und mir und den restlichen Beamten schriftlich
bestätigt, dass dadurch keine beweisrechtlich relevanten Daten
manipuliert wurden.
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Author: Claus FärberClaus Färber Date: Jan 3, 2008 06:43
Wolfgang Draxinger schrieb:
> Ehrlich gesagt wäre es mir wurscht, ob sie die Festplatten
> mitnehmen, ...
> Aber der Rest der Hardware bleibt hier.
Eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme ist kein Wunschkonzert. Was
mitgenommen wird, entscheidet erst einmal die Staatsanwaltschaft (bei
einer Hausdurchsuchung ist immer Gefahr in Verzug, soweit es um die
Beschlagnahme der gefundenen Gegenstände geht).
Meistens ist das Computersystem ja Tatwerkzeug der vermuteten Straftat
und kann daher nicht nur als Beweismittel nach § 94, sondern auch als
möglicher Gegenstand einer Einziehung nach § 111b StPO beschlagnahmt werden.
Claus
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Author: Marcel DunkelbergMarcel Dunkelberg Date: Jan 3, 2008 08:00
Juergen Nieveler schrieb:
> Noch besser: Es gibt Thinclients die komplett in eine Unterputzdose
> passen.
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Author: Carsten ThumullaCarsten Thumulla Date: Jan 3, 2008 09:21
Am Thu, 03 Jan 2008 12:09:18 +0000 schrieb JMS:
> Da es bei der polizei/staatsanwaltschaft ja mittlerweile üblich ist, bei
> bestimmten verdachtsmomenten den pc zu beschlagnahmen, überlege ich mir,
> wie ich mich für solch einen fall vorbereiten kann.
Warum verhindern? Gib ihnen doch das Zeugs
-- und gut. Je schneller sie
wieder weg sind, desto besser isses.
ct
--
2008 -- Bürger schlagen zurück
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Author: Gunter KuehneGunter Kuehne Date: Jan 3, 2008 09:56
Marcel Dunkelberg wrote:
> Juergen Nieveler schrieb:
>> Noch besser: Es gibt Thinclients die komplett in eine Unterputzdose
>> passen.
Oder einen Eigebau Mod PC.
( Mir fällt da spontan der PC in der Beckskiste ein.
Unter dem Motto, Jungs nahmt alle mit das Bier bleibt hier :)
Alles gute zum Neuen Jahr.
gunter
--
Wichtige mail an bastler100atarcorde
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Author: Alexander ZschachAlexander Zschach Date: Jan 3, 2008 10:47
* Claus Färber cfaerber.name> schrub:
>[...]
> Meistens ist das Computersystem ja Tatwerkzeug der vermuteten
> Straftat und kann daher nicht nur als Beweismittel nach § 94,
> sondern auch als möglicher Gegenstand einer Einziehung nach § 111b
> StPO beschlagnahmt werden.
Ebent. Kann beschlagnahmt werden. Und dazu gilt §74 b StGB zu beachten.
,----
| Die Beschlagnahme sämtlicher Daten oder der gesamten
| Datenverarbeitungsanlage darf aber nicht pauschal damit begründet
| werden, dass eine etwaige Datenverschleierung nicht ausgeschlossen
| werden könne. Insoweit bedarf es vielmehr einzelfallbezogener
| Erwägungen.
`----
Zur Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahmung von Rechnern oder
Rechneranlagen gibt es ettliche Urteile, bspw. 4 Qs 188/01 LG
Dresden[2].
Grüße,
- Alex
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Author: Felix ReuthnerFelix Reuthner Date: Jan 3, 2008 14:22
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Author: Andreas GräberAndreas Gräber Date: Jan 3, 2008 15:59
JMS schrieb:
> Da es bei der polizei/staatsanwaltschaft ja mittlerweile üblich ist,
> bei bestimmten verdachtsmomenten den pc zu beschlagnahmen, überlege
> ich mir, wie ich mich für solch einen fall vorbereiten kann.
>
> Wie kann ich am besten verhindern, dass der pc mitgenommen wird?
> Wie kann ich am besten verhindern, dass die festplatte mitgenommen
> wird?
>
> Geschickt wäre es z.b., wenn der pc aus modulen besteht, die gar nicht
> in einem zentralen kasten exisitieren. Also im wesentlichen netzteil
> und festplatte separat.
> Schön wäre vielleicht auch sowas wie eine funk-festplatte, die
> irgendwo versteckt ist. Mit w-lan-platten sollte sowas machbar sein.
>
> Man könnte den PC auch ganz woanders hinstellen und per VNC oder einer
> terminalsoftware drauf arbeiten. Gibt es vielleicht sogar firmen, die
> virtuelle PCs vermieten?
>
> Was fällt euch noch ein? ...
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