NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?
  Home FAQ Contact Sign in
de.org.ccc only
 
Advanced search
POPULAR GROUPS

more...

de.org.ccc Profile…
 Up
NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?         


Author: Nomen Nescio
Date: Feb 20, 2007 02:00

Guten Abend,

auf welcher rechtlichen Basis bewege ich mich, wenn
ich beispielsweise den Film "Der ewige Jude":

a) aus den üblichen Quellen herunterlade (z.B. edonkey)
b) ihn dann brenne
c) und privat ansehe?

Ich würde die NS-Filme zu meiner eigenen Bildung sehr
gerne sehen und bin nicht der Meinung, daß durch
Verheimlichung, Verbot und Verschleierung irgendetwas
in der Welt besser wurde.

Es soll ja wohl so sein, daß solche Filme nur unter
"pädagogische Begleitung" gezeigt werden dürfen, man
traut mir also keinen reflektierten Umgang damit zu.

Mache ich mich strafbar, in einem der genannten Punkte?
Oder gibt es auslegbare Gesetze, die Strafen eher bei
den üblichen Verdächtigen zur Anwendung kommen lassen,
wo aber bei anderen ein Auge zugedrückt wird?
Show full article (1.07Kb)
3 Comments
Re: NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?         


Author: Andreas Weller
Date: Feb 20, 2007 04:48

Nomen Nescio schrieb:
> auf welcher rechtlichen Basis bewege ich mich, wenn
> ich beispielsweise den Film "Der ewige Jude":
>
> a) aus den üblichen Quellen herunterlade (z.B. edonkey)
> b) ihn dann brenne
> c) und privat ansehe?

Ich denke, auf einer sehr dünnen :-)
Die Frage ist, ob die Urheberrechte abgelaufen sind - AFAIK ist dies bei
z.B. "mein Kampf" nicht der Fall. Bei den Filmen sollte das IMHO ähnlich
sein...
> Ich würde die NS-Filme zu meiner eigenen Bildung sehr
> gerne sehen und bin nicht der Meinung, daß durch
> Verheimlichung, Verbot und Verschleierung irgendetwas
> in der Welt besser wurde.
>
> Es soll ja wohl so sein, daß solche Filme nur unter
> "pädagogische Begleitung" gezeigt werden dürfen, man
> traut mir also keinen reflektierten Umgang damit zu.
Show full article (3.01Kb)
no comments
Re: NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?         


Author: Ingo Lembcke
Date: Feb 20, 2007 08:30

Hallo,
>auf welcher rechtlichen Basis

Eine Frage, die in diesem Forum nicht rechtsgültig beantwortet werden kann.
Also bitte jemanden fragen, der verbindlich Auskunft geben kann.
Reallife:
man rechtsanwalt
2nd life:
no comments
Re: NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?         


Author: Jan Schejbal
Date: Feb 20, 2007 09:30

Hi,
>a) aus den üblichen Quellen herunterlade (z.B. edonkey)

Wenn du gleichzeitig beim download auch uploadest, verbreitest du den
Film, und das dürfte ne Menge potentiellen Ärger bedeuten. Also such
dir zumindest ne Quelle, wo du nicht hochladen musst. Der Download
normaler Filme ist AFAIK nicht strafbar, oder? (Die Filesharer sind
dran, weil sie auch uppen) Damit dürfte das Urheberrecht als Knüppel
ausscheiden, und ich glaube der private Download für deinen Bedarf (und
sinnvoll wäre vllt. anschließende Löschung/Vernichtung) könnte OK sein.
Aber sicher bin ich mir da nicht. Wenn du den Film auch noch jemandem
anderen zeigen willst, wird es RICHTIG interessant.

Gruß
Jan

--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)
no comments