Heiko Recktenwald schrieb:
> Stephan Lahl wrote:
>>> Wenn es denn einen Krieg gegeben haette. Was war denn der 9/11? Wer war
>>> denn da aktiv?
>>
>> Die Al Quaida als private Söldnertruppe, deren Anführer den USA bereits
>> vorher wiederholt den Krieg erklärt hatten. Es ist ja gerade das
>> juristische Problem, daß das Völkerrecht heute reichlich realitätsfern
>> Krieg nur noch als Auseinandersetzung zwischen völkerrechtlich
>> anerkannten
>> Regierungen definiert.
>
>
> Denke, das juristische Problem ist eher, dass man organisierte
> Verbrecher, was die USA definieren koennen wie sie wollen, mit
> kriegerischen Mitteln angehen will.
Wenn man es mit militärisch ausgebildeten und bewaffneten Organisationen
mit Sturmgewehren, MGs, Panzerfäusten, Granatwerfern, Minen, etc. zu tun
hat, wird die Zustellung von Haftbefehlen auf dem normalen Dienstweg
nunmal schwierig.
Insbesondere wenn sie ihre Basen im Ausland haben.
Sanktionen haben sich in letzter Zeit nicht so wahnsinnig toll bewährt
und sind im übrigen auch kein kriminalistisches Mittel. :)
> Krieg und Bestrafung geht nicht zusammen.
Im Falle von Kriegsverbrechen schon. Aber der Nachweis, wer bei einem
Überfall "nur dabei war" und wer geschossen hat, ist schwierig.
Man kann schlecht Schlachtfelder genauso akribisch bearbeiten, wie einen
normalen Tatort.
> Was ist denn die Versenkung eines amerikanischen
> Kriegsschiffes in Afrika? Krieg?
Da sind wir mitten in der fiesen Grauzone.
In dem Land, in dessen Gewässern der Angriff stattfand, ist es
sicher eine Straftat.
Aber gleichzeitig ist im Falle der Al Quaida auch die Grenze zur
kriegerischen Handlung überschritten.
Bei sowas spielt die Motivation und Organisationsform der Angreifer
halt auch eine Rolle.
>> Wer
>> uniformiert in organisierten Einheiten kämpft, wird nach Gefangennahme
>> Kriegsgefangener. Als Uniform reicht schon eine standardisierte Binde am
>> Arm, wenn dies bekannt gemacht wird. Wer nicht uniformiert erwischt wird,
>> ist... was?
>
> Verbrecher?
Natürlich.
Aber im Ausland während eines Feuergefechts mit einer Knarre
erwischt zu werden, ist ein seltsamer Straftatbestand.
Insbesondere bei denen, die angeblich nur rein zufällig im
Schützengraben rumlagen. Aus touristischen Gründen und nur zum
Selbstschutz mit einer Kalaschnikow.
Wie soll das entsprechende Gesetz aussehen?
>> Früher waren diese Leute vogelfrei. Sind sie für die meisten Staaten auch
>> heute noch. Auf eigenem Territorium kann man die Leute einer
>> Strafverfolgung zuführen. Aber wenn man sie im Ausland beim Kampf
>> gefangen
>> genommen hat? Dafür wird man eine rechtliche Regelung finden müssen.
>
> Spassvogel!
Das ist nicht witzig. Was macht man mit Leuten, die man in einem
Gefecht in einem failed state gefangengenommen hat?
Freilassen, um sie am nächsten Tag erneut bekämpfen zu müssen?
Für Internierung oder Haft braucht man eine Rechtsgrundlage.
Die wäre wohl auf UN-Ebene am besten aufgehoben.
>> Nein, nicht unbedingt. Ich denke generell an bewaffnete
>> Auseinandersetzungen
>> zwischen einer regulären staatlichen Armee und einer international
>> operierenden Privatarmee ohne Staat.
>
> Ich denke immer noch an Schaeuble, der Usama abschiessen will.
Na abschießen wäre ja dumm - da könnte man ihn viel besser festnehmen.
Für ein Gerichtsverfahren gegen ihn wären die Beweise allemal da.
Dummerweise lässt er sich halt nicht festnehmen.
Die letzten Versuche, in der (vermutlichen) Gegend Haftbefehle
zuzustellen, haben mit einer Niederlage der pakistanischen Militärs geendet.
Ich glaube, Schäuble denkt da eher an explosive Luftfracht,
was aber nicht seine Zuständigkeit ist.
> Stauffenberg? Ein Aufschrei des Gewissens? Bla! Die NATO? Megabla!
Was soll Stauffenberg damit zu tun haben?
Hätte er den Rechtsweg einhalten und Strafanzeige stellen sollen,
oder wie ist Dein Kommentar zu verstehen? :)
>> Und da war es noch bis zu Erstarken der UNO ganz normal und und
>> akzeptiertes
>> Recht, ungekennzeichnete Kombatanten an die nächste Wand zu stellen.
> Partisanen?
Auch. Die Partisanenbekämpfung hat mit ihren Massakern das Ende der
Standgerichte eingeleitet.
>> Die Partisanenbekämpfung der Nazis und die Kolonialkriege danach
>> (Algerien
>> z.B.) haben da glücklicherweise einiges geändert.
>
> Du meinst ein Strafrichter in Rom?
Hmm? Ich denke an die öffentliche Meinung im Westen, die es halt
nicht mehr einfach ignoriert oder gar begrüßt, wenn Gefangene
erschossen werden. Das hat einiges zum besseren verändert.
>> Und was macht man mit Kriegsgefangenen, die zu keiner
>> regulären Truppe gehörten?
>> Eine strafrechtliche Behandlung wäre eine Farce.
> Wieso?
"Können sie zweifelsfrei beweisen, daß der Angeklagte auf sie
geschossen hat?"
- "Wir haben ihn in der gegnerischen Stellung am Maschinengewehr erwischt."
"Haben sie sein Gesicht gesehen, während er schoss?"
- "Als wir sein Gesicht sehen konnten, war er schon kampfunfähig"
"Haben sie seine Fingerabdrücke am MG gefunden, haben sie
Schmauchspuren an ihm gesichert, Tatortfotos gemacht und nach
möglichen Zeugen vor Ort gefragt ?"
- "MITTEN IM STRASSENKAMPF? UNTER ARTILLERIEBESCHUSS?!"
"Nur ruhig. Sie können also gar nicht beweisen, daß er überhaupt
gekämpft hat.
Tatsächlich sagt mein Mandant, daß er nur die Hektik nutzen wollte,
um das MG einzusammeln. Er ist nämlich Waffenschrotthändler und
macht das ständig. Die anderen 30 Mitglieder seiner Schrott- und
Waffenhandlung haben das alle bestätigt.
Das gilt im übrigen auch für die Handgranaten, die er angeblich bei
sich hatte. Im übrigen wichtige Beweismittel, die sie VORSÄTZLICH
vernichtet haben, als sie sie auf angeblich feindlich
gesinnte Bewaffnete geworfen haben. "