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Zufahrtsstrasse in ihrer gesamten Länge, bis zum Asylbewerberheim,
überblicken und erwartet mit jedem sich nähernden Fahrzeug
Arbeiter, die Schichtdienst haben und ihren Wagen innerhalb des
umzäunten Geländes parken wollen. Deshalb fährt er das Tor zurück.
Ein Angestellter der Berliner Verkehrsbetriebe, der es bedient, sagt:
„Hier läuft immer jemand draussen herum, auch in der Nacht, so eine
Art Streife.“ Im letzten Jahr, im Sommer, sei sowieso viel los
gewesen, wegen des damals noch belegten Asylbewerberheimes. „Da
war doch häufig Polizei.“
Das Deutsche Rote Kreuz, die Betreiberin des Wohnheims,
versichert, im Oktober 1998 habe dort niemand mehr gewohnt. Der
ehemalige Hausmeister, Herr N., arbeitet jetzt in Treptow. Er sagt,
damals habe er das Gelände „in der normalen Dienstzeit, von acht bis
vier Uhr“ beaufsichtigt. Niemand sei dort gewesen. Er habe alles
kontrolliert und abgeschlossen. Nachts sei ein
Wachschutzunternehmen zuständig gewesen. Zwischen dem 17. und
dem 22. Oktober hat er nichts Auffälliges bemerkt. Man kann sich
auch nicht vorstellen, dass Boris F. sich dort aufgehalten hat.
Wenn die potentieller Mörder Trons den Tatort erkundet haben,
ist ihnen sicher aufgefallen, dass der südliche Zugang zu viele
unkalkulierbare Risiken birgt, um eine willenlose oder gefangene
Person auf diesem Weg in den Park zu transportieren. Der Zugang von
Osten, vom Grünen Weg her, ist wenig wahrscheinlich: Die Rückseite
der gesamten Häuserzeile ist dem Pfad zugewandt, der Verkehrslärm
gedämpft und das Risiko, durch Geräusche oder etwas anderes
zufällig entdeckt zu werden, ist ebenfalls sehr hoch. Ausserdem liegen
zwischen dem Zugang am Grünen Weg und dem Tatort mehrere
hundert Meter unbeleuchteten Wegs.
Es bleiben nur die beiden Eingänge des Parks übrig, die an der
Gutschmidtstrasse liegen. Man könnte mit einem Auto zwischen den
Pollern des Haupteingangs direkt in den Park fahren, die kleinen
Fahrzeuge der Berliner Gartenbaubetriebe tun es ebenso. Dann
müssten sich die Täter sehr sicher gefühlt haben: Einen Park, der nur
für Fussgänger gedacht ist, mit einem Kraftfahrzeug zu befahren, ist
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selbst gegen Mitternacht auffällig. Auch diese Idee ist nicht sehr
wahrscheinlich.
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4. Simulatoren
Es schien ein Routinefall zu sein: jugendlicher Vandalismus und
nächtliche Ruhestörung. Am dritten März 1995, kurz nach
Mitternacht, rufen Anwohner im Berliner Stadtteil Alt-Mahlsdorf die
Polizei. Zwei Männer schlügen mit einem Vorschlaghammer auf eine
Telefonzelle ein. Ein Streifenwagen rückt an, die Täter werden noch
in unmittelbar Umgebung der Zelle gefasst. Auch das Tatwerkzeug
findet sich, es wiegt zehn Kilogramm. Die beiden jungen Männer,
beide sind rund zwanzig Jahre alt, versuchen weder zu fliehen noch
leisten sie Widerstand. Es handelt sich um den Studenten Boris F. und
Daniel S. Letzterem gehört der Wagen, mit dem die Täter zur
Telefonzelle gefahren sind. Beide gestehen bei der Vernehmung ohne
Umschweife die Sachbeschädigung. Die Polizei durchsucht ihre
Wohnungen, es wird nichts gefunden, was auf weitere Straftaten
hindeutet.
Damit ist der Fall jedoch noch nicht erledigt. Der Polizei fällt
auf, dass die Umstände der Tat ungewöhnlich sind. Auch fehlt jede
Spur von einem Motiv. Beide Täter leben in geordneten Verhältnisse
und sind noch nie unangenehm aufgefallen. Um Geld konnte es ihnen
nicht gegangen sein. In der mit dem Hammer traktierten Zelle war ein
Kartentelefon, in dem naturgemäss keine Münzen zu finden sind. Was
also, so grübeln die Beamten, bewegt zwei geistig normale Männer,
mit schwerem Gerät mitten in der Nacht auf ein unschuldiges
Kartentelefon einzuprügeln?
Die Akten landen im Sommer beim Berliner
Landeskriminalamt. Dort nimmt man die bei den Tätern gefundenen
Gegenstände etwas genauer unter die Lupe. Boris F. hatte drei
Chipkarten in seiner Hosentasche. Als diese untersucht werden,
erleben die Kriminalbeamten eine Überraschung: es sind Simulatoren
von Telefonkarten. Jeder, der eine solche Karte besitzt, kann sie wie
eine normale Telefonkarte benutzen, aber unbegrenzt lange und
kostenlos von jeder öffentlichen Zelle aus telefonieren. Im
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Kofferraum des Wagens finden sich mehrere Platinen. Das sind Chips
mit einer Software - ein Programm, das dem Kartentelefon befiehlt,
wie es mit einer Telefonkarte, die in den Schlitz gesteckt wird,
umzugehen hat. Eine Telefonkarte ist in der Hand ihres Besitzers
„leblos“. Die Hardware, das Innere eines Telefons, gibt zunächst
Strom auf die Karte, weil auf der keine Batterie Platz fände. Dadurch
wird die Karte erst in die Lage versetzt, mit dem Telefon zu
kommunizieren. Ist das der Fall, beginnt die Aufgabe des Chips. Der
gibt der Zelle Auskunft über die Seriennummer der Telefonkarte,
verrät, wieviel Geld noch vorhanden ist, endlich erscheint auf dem
Display, dass alles in Ordnung sei - oder nicht. Die gefundenen
Platinen stammten aus anderen Telefonzellen, die die beiden Männer
offenbar auch schon zerhauen hatten.
Wenn die Polizei mit dem Jargon der Computerfreaks vertraut
gewesen wäre, hätte sie schon beim T-Shirt des Boris F. gestutzt. Das
trug die Aufschrift: „alt.2600“. „Alt“ steht für eine Hierarchie der
Diskussionsforen, den sogenannten Newsgroups, im Internet. Die
englischen Abkürzungen grenzen die Themen ein: „sci“ zum Beispiel
- für „science“ - ordnet Newsgroups über wissenschaftliche Themen,
„comp“ steht für Computer-Foren, daneben gibt es noch eine Reihe
weiterer. „Alt“ meint Inhalte, die sich nicht einer der anderen
Hierarchien zuordnen lassen. "alt.2600" meint die Frequenz eines
Tones in Hertz, der auf alten Telefonen das Abrechnungssystem
ausser Kraft setzte.23 Noch heute gibt es ein Diskussionsforum im
Internet mit dem Titel „alt.amiga.2600“. Die Botschaft des T-Shirts
lautete also sinngemäss: Ich begeistere mich für Computer oder gar:
Ich bin ein Hacker.
Stefan Redlich, heute Hauptkommissar und gelernter
Programmierer, war 1995 stellvertretender Leiter des Bereichs
Computerkriminalität beim Berliner Landeskriminalamt. Redlich
erkannte die Brisanz des Fundes. Er beschloss, bei Boris F. noch
23 vgl.
www.atariage.com/2600/faq/index.html?SystemID=2600. Vgl.
http://www.2600.org/
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einmal eine Hausdurchsuchung vornehmen zu lassen. Tron habe in der
Mitte seines Zimmers auf dem Boden gesessen, schildert Redlich die
Situation, „und litt wie ein Kind,“ am meisten nicht wegen der
unangenehmen Situation, sondern weil die Polizisten seine Computer
mitnahmen.
Die gesetzliche Grundlage, Computer zu beschlagnahmen, findet
sich im Parapraphen 269 des Strafgesetzbuches24. Er behandelt die
Fälschung „beweiserheblicher“ Daten. Diesen Passus gibt es erst seit
1986. Damals sahen sich die Juristen genötigt, die Rechtsprechung der
veränderten Realität anzupassen. In umständlichen Deutsch heisst es
dort: „Wer zur Täuschung um Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten
so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte
oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte
oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“ In
besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe „nicht
unter einem Jahr.“
Wer verdächtigt wird, mit seinem Computer eine vorsätzliche
Straftat begangen zu haben, muss damit rechnen, dass nach Paragraf
7425 diese als „Tatmittel“ eingezogen werden. Nur die Tatmittel
werden beschlagnahmt, wenn sie „die Allgemeinheit gefährden“ oder
der Verdacht besteht, dass ein Straftätzer sie noch einmal benutzt. Ein
Schreibtischstuhl zum Beispiel fällt nicht unter die Gegenstände, die
eingezogen werden.
Wer eine Telefonkarte mit Hilfe seines Computers simuliert, das
heisst fälscht, fälscht somit Daten. Der Straftatbestand des
„Computerbetrugs“, der im Paragrafen 263a des Strafgesetzbuches26
geregelt wird, ist weiter gefasst. Dort geht es um die „Absicht, sich
oder einem Dritten eines rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen.“ Darunter fiele auch, umsonst telefonieren zu wollen
24
http://www.nonprofit-management.de/gesetze/stgb/269.htm25 http://www.nonprofit-management.de/gesetze/stgb/74.htm26 http://www.nonprofit-management.de/gesetze/stgb/263a.htm
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oder etwa eine Software zu fälschen oder so zu verändern, dass sie
von anderen gratis benutzt werden kann, obwohl der Hersteller das
nicht so beabsichtigt hat.
In juristischem Deutsch heisst das: „Wer das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines
Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des
Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger
Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten“ beeinflusst, begeht
Computerbetrug. Diese spezielle Betrugsart ist das Gegenstück zur
elektronischen Urkundenfälschung. Eine Urkunde ist nur eine
Urkunde, wenn der Hersteller darauf zu erkennen ist. Für
Telefonkarten trifft das zu, denn sie haben jeweils eine Seriennummer
und eine Signatur, in Deutschland von der Telekom.
Stefan Redlich erinnert sich noch genau an die
Hausdurchsuchung bei Boris F. Sie verlief etwas anders als er es
gewohnt war. „Bei anderen jungen Männern finden sich irgendwelche
Mädchenbilder“, das sei die langjährige Erfahrung der Polizei. Bei
Tron jedoch „fanden wir nur Schaltpläne.“ Auch an der Wand hing
der Schaltplan eines Amiga-Computers. Boris machte aus seinenKenntnissen keinen Hehl, sondern war darauf stolz. Zur Überraschung
der Polizei schilderte er, als man ihn noch einmal vernahm, ohne
Umschweife seine Taten, die ja in den Augen der Staatsanwaltschaft
strafrechtlich relevant waren, und schien sogar stolz darauf zu sein.
Stefan Redlich zitiert einen Satz Trons: „Man kann das Anwenden
von mathematischen Formeln doch nicht unter Strafe stellen?!“ Der
Beschuldigte ist offenbar verwundert, dass er etwas Verwerfliches
getan haben soll, von dem er annahm, es sei nichts Unrechtes daran zu
finden. Der Hauptkommissar fasst seinen Eindruck von Boris mit den
Worten zusammen: „Er war der absolute Freak“.
Das klingt aus dem Mund eines Kriminalbeamten, der sich mit
Computern gut auskennt, nicht abwertend. Eher spürt man eine
gewisse Hilflosigkeit, das Phänomen Tron nirgendwo in gewohnte
Raster einordnen zu können, eine Mischung aus Unverständnis,
Neugier und vielleicht sogar heimlicher Bewunderung. Boris erschien
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ihm nicht naiv, meint Redlich. Er habe seinem Leben nur einen
anderen Schwerpunkt gegeben als die meisten seines Alters. Tron sei
„sympathisch und absolut authentisch“ gewesen. „Aber“, entfährt es
dem Kriminalbeamten, „so etwas ist doch nicht normal.“
Und noch etwas war bei Tron anders als bei ähnlichen Fällen. Es
schien, als sei es dem Studenten nicht darum gegangen, einen
finanziellen Vorteil durch die Simulatoren zu bekommen. Die Polizei
fand heraus, dass er die Karten nicht verkauft hatte, obwohl ein
potentieller Kunde ihm einen kompletten Amiga-Computer dafür
geboten hatte. Die Telefonkarten seien „ausschliesslich für ihn selbst“
und „gute handwerkliche Arbeit“ gewesen, Herstellungskosten
ungefähr vierzig Mark. Auf dem Schwarzmarkt hätten sie rund
tausend Mark eingebracht. 1995 war dieser Schwarzmarkt noch recht
klein und die Preise dementsprechend hoch.
Den Stolz, etwas gebaut zu haben, was ihm niemand zugetraut
und das auch niemand erwartet hätte, hört man noch einige Jahrespäter aus Trons Äusserungen heraus: In einem Interview zum Film
„Hacks“ von Christine Bader sagt er - seine Stimme lässt er verzerren:
„Ich bin der erste, der das deutsche Telefonkartensystem geknackt hat.
Das deutsche System ist eines der sichersten, das schwerste in
Europa.“
Am 13. September 1995 erschien in der „Berliner Zeitung“ ein
Bericht über den Prozess gegen Tron27. Boris F. hatte eine
sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung dafür bekommen, dass er
den Simulator hergestellt hatte, und weitere sechs Monate wegen der
Beschädigung der Telefonzelle, beide Strafen wurden zu insgesamt
zehn Monaten zusammengezogen. Die Zeitung schrieb, diese
Betrugsaffäre sei bislang einmalig in Deutschland. Der Mann habe
„die sogenannten Chipkarten-Simulatoren in einer eigenen Werkstatt
konstruiert und programmiert.“ Die Fahnder seien ihm nur „zufällig“
auf die Schliche gekommen. Der Student habe angegeben, die
Fälschungen „nur für sich selbst zum kostenlosen Telefonieren sowie
27
http://www.BerlinOnline.de/archiv/berliner_zeitung/ (ungültig)
IT'S NOT WHAT IT LOOKS LIKE!
It's nowhere you'll ever find it.
It simply isn't true.
one cannot rule out the possibility that ...
He didn't succeed, but it wasn't for lack of trying.
Enough has been said!
to be continued ...