Anhoerung zum BKA-Gesetz
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Anhoerung zum BKA-Gesetz         

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Author: Dominic Valerie Casare
Date: Sep 15, 2008 10:49

Experte: Befugnisse durch BKA-Gesetz werden auch genutzt

Innenausschuss (Anhörung II)

Berlin: (hib/HLE) Das geplante BKA-Gesetz wird nach Ansicht von Experten
eine erhebliche Verschiebung der Polizeiarbeit zur Folge haben. Der
Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy stellte am Montag in
einer Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages fest, die
Bundesländer könnten ihre Befugnisse zur Terrorabwehr zum Teil nicht
ausfüllen. Es fehle oft an technischen Möglichkeiten oder der Wille sei
nicht da. "Das wird auf Bundesebene nicht der Fall sein", sagte Gusy in
der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ( 16/9588
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/095/1609588.pdf> ). Von den
neuen Befugnissen des Gesetzes, das unter anderem die so genannte
Online-Durchsuchung und Telekommunikations-Überwachungsmöglichkeiten
vorsieht, "wird in großem Umfang Gebrauch gemacht werden", gab sich der
Experte überzeugt. Zahlreiche Normen in dem Entwurf seien sehr
detailfreundlich. Daher sei das Gesetz in zahlreichen Bereichen schwer
anwendbar. Komplizierte Datenschutz-Maßnahmen würden noch keinen
wirkungsvollen Datenschutz gewährleisten, so Gusy.

Der Passauer Verfassungsrechtler Dirk Heckmann sagte, er könne dem
Gesetzentwurf "weitgehende Verfassungskonformität bescheinigen". Dies
gelte auch für den Bereich der Online-Durchsuchungen. Kritisch wandte
der Sachverständige ein, dass Ärzte und Journalisten keinen
hundertprozentigen Schutz vor Ausspähversuchen genießen würden. Ärzten
werde jedoch "nicht weniger Persönliches anvertraut als Pfarrern", so
Heckmann. Im Gegensatz zu anderen Gutachtern kritisierte der Berliner
Staatsrechtler Martin Kutscha, er habe bisher kein Argument für die
unabdingbare Notwendigkeit der Online-Durchsuchung gehört. Es werde
zwangläufig zu nicht zulässigen Eingriffen in den privaten Kernbereich
kommen. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Computer völlig
Unbeteiligter ausgeforscht werden", sagte Kutscha. Der Wissenschaftler

verlangte, der Schutz des Kernbereichs des Privatlebens müsse in einer
zentralen Bestimmung geregelt werden und nicht wie im Entwurf zu jeder
einzelnen Maßnahme. Christoph Möllers (Universität Göttingen)
bemängelte, der Entwurf sei von dem Grundsatz geprägt "Wir geben allen
Behörden, die wir haben, alle Kompetenzen, die wir kennen". Möllers
sagte, er vermisse ein Organisationskonzept. Auch der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte, der Gesetzgeber gehe
immer weiter in den Bereich der "nachrichtendienstlichen Mittel" hinein.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, sprach sich
eindringlich für den Gesetzentwurf aus. Das Bundeskriminalamt werde nur
in vier bis fünf Ausnahmefällen pro Jahr tätig werden. Ziercke wies
Kritik zurück: "Das BKA wird nicht zu einem deutschen FBI und nicht zu
einer mächtigen Geheimdienstzentrale."

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Quelle:

Deutscher Bundestag - PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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