Author: david.muellerdavid.mueller Date: Apr 28, 2007 12:42
Mahlezeit...
On 28 Apr., 19:20, "Alexander 'alwi' Wittek" gmx.net>
wrote:
> Fakt ist das der Verkäufer entscheiden kann
> a) auf seinen Bedingungen zu beharren (und möglicherweise einen
> Rücktritt hinzunehmen)
Wieso denn Rücktritt hinnehmen? Falls es sich um keinen gewerblichen
Verkäufer handelt (was ich hier mal annehme), fällt das flach. Falls
der Käufer nicht mit den vorher bekannten Zahlunsgedingungen
klarkommt, kann er nicht einfach zurücktreten.
> Tritt bei "a" der Rücktritt ein wird er vermutlich eine rote kassieren
Nö. "Nicht bezahlten Artikel melden" und fertig.
> Dann gäb´s noch ein "c" - Der Verkäufer riskiert´s und rechnet die
> Gebühren zum NN-Betrag dazu.
> Dann bleibt er schlimmstenfalls auf den Gebühren sitzen (bei
> Annhmeverweigerung), hat aber die Ware noch.
Ich denke mal, das Problem wird hier nicht sein, dass der Käufer eine
Betrugsabsicht hat (ich wüsste uach nicht, wie man hier betrügen
können sollte, ausser die Post zu berreichern...) sondern schlicht...
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