Re: Wechsel von 1&1 DSL 2000 zu neuem (guenstigem) Komplettanbieter?         


Author: Thomas Boroske
Date: May 10, 2008 01:00

Rainer schrieb:
> Michael Landenberger wrote:
>> "Rainer" schrieb:
>>
>>> Ehrlich gesagt wundere ich mich auch: Im Mai 2005 waren die
>>> Paketverkäufe bereits in vollem Gange und - soweit ich mich
>>> erinnere - der Verkauf einzelner Bestandteile eingestellt.
>> DSL-Anschlüsse hat 1&1 nie als Einzelprodukt angeboten. Nur die
>> Zugangstarife gab es einzeln.

Was ja an der getrennten nutzbarkeit & kuendbarkeit nichts aendert.

Ginge das eigentlich auch praktisch, z.B. bei Telekom diesen
Starter-Tarif mit zeitbasiert abgerechnetem DSL zu bestellen, und mit
1&1-Flat nutzen, jetzt mal ohne Betrachtung der Sinnhaftigkeit?
> Danke für die Richtigstellung. Stimmt natürlich: Mit Beginn der
> Reseller-Aktivitäten wurde der Vertrieb von Nur-Zugangstarifen
> eingestellt. IMO kann die Konstellation im OP also aus zwei Gründen
> nicht stimmen: erstens, weil 1mal2 den Anschluss nicht getrennt
> angeboten hat und zweitens, weil der Zugangstarif allein im Mai 2005
> nicht mehr verfügbar war.

Ich verstehe diese Argumentation nicht: Was soll denn nun (angeblich
gesichertes) Wissen darueber, was 1&1 zu irgendeinem Zeitpunkt angeboten
haette, daran aendern, dass ich nunmal den Doppelsatz an AGBs bekommen
habe?
Was mE auch ganz prima dazu passt, dass beide Leistungen (Zugang und
Flatrate) in jeder Rechnung getrennt bepreist werden.

IOW: Wie kaeme ich nun dazu, mir dazu die schlechtestmoegliche
Interpretation herauszusuchen, so als Endverbraucher, der mit einem
offenbar gut organisiertem "Kuendigungsmanagement" konfrontiert wird?

Zur Klarstellung: Ja sicher wurde beides "in einem", als "Paket"
zusammen bestellt. Was nun gerade nichts daran aendert, dass es sich
nicht um eine Gesamtleistung handelt (sonst muesste man es auch nicht
Paket nennen), sondern um eine Kombination mehrerer Einzelleistungen,
mit zwei unterschiedlichen AGBen, die unterschiedliche Verlaengerungen-
und Kuendigungsfristen definieren.

Wenn das alles so undurchschaubar ist, waere das eher ein Grund fuer die
Komplettverwerfung der AGB und Rueckfall auf eine irgendwie geartete
gesetzliche Kuendigungsfrist (die ist dann garantiert nicht
"automatische Verlaengerung um 12 Monate").
>> Von daher gibt es nur 2 Erklärungen für
>> separate AGB für DSL-Anschlüsse und Internetzugänge bzw. die
>> widersprechende Hotline-Aussage:
>>
>> 1. Sie sind Resultat des 1&1-typischen AGB-Chaos. Eine Version sagt
>> hü, eine andere, gleichzeitig veröffentlichte Version sagt hott. Das
>> war schon 2002 so, als sich 1&1 großen Ärger eingehandelt hat, weil
>> sie Flatrate-Kunden mit Laufzeitvertrag nach nur wenigen Wochen
>> kurzfristig gekündigt haben. Eine Version der AGB räumte 1&1 eine
>> kurze Kündigungsfrist ein, die Kunden waren jedoch langfristig
>> gebunden. In einer anderen, gleichzeitig veröffentlichten Version
>> war jedoch von gleichlangen Kündigungsfristen für beide Parteien die
>> Rede. 1&1 hat sich natürlich auf die erste Version berufen.
>>
>> 2. Für Anschluss und Zugang gelten tatsächlich unterschiedliche
>> Konditionen. Nur weiß das die Hotline nicht oder will es nicht
>> wissen.
>>
> Der Haken bei dieser Geschichte ist, dass 1mal2 in der
> Auseinandersetzung mit Kunden offenbar selbst dann einen unhaltbaren
> Standpunkt einnimmt, wenn die Sache juristisch klar ist (s. das von mir
> beschriebene Beispiel und das Posting in de.comm.provider.misc -
> "Schikane bei 1&1-Vertragskündigung"). Selbst wenn sich "2." als
> richtig herausstellen würde, verweigert 1mal2 eine Kündigung mit dem
> Argument, es gelten die AGB für Internetzugänge (ist beim von mir
> geschilderten Fall auch geschehen).

Heisst das eigentlich, dass ich damit rechnen muss, nicht wechseln zu
koennen, weil 1&1 den Anschluss irgendwie "blockiert", oder muss ich
"nur" damit rechnen, dass sie weiter abbuchen werden, auch wenn ich
garkeinen Telekom-Telefon-Anschluss und keinen
1&1-DSL-Reseller-Anschluss mehr geschaltet habe?
> Und dann? Dann bleiben 2
> Möglichkeiten: Entweder juristisch vorgehen oder die Angelegenheit
> öffentlickeitswirksam so hochkochen, dass 1mal2 zum Einlenken bereit
> ist. In beiden Fällen aber sind Aufwand und ggf. auch Kosten so hoch,
> dass ihn die meisten scheuen dürften - ganz abgesehen von den Folgen,
> die so etwas vorübergehend für den eigenen Anschluss haben kann.

Hmm.
>> 1&1 ist nicht umsonst Dauergast in der c't-Rubrik "Vorsicht Kunde",
>> zuletzt in der aktuellen Ausgabe (mal wieder mit einem besonders
>> haarsträubenden Fall, beschrieben auch auf
>> <http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20080503/#107187>). Auf den Punkt
>> gebracht hat es folgende Feststellung der c't-Redaktion: "Mehr als
>> die Hälfte der in der c't-Redaktion auflaufenden Beschwerden über
>> DSL-Provider betreffen 1&1" (nachzulesen auf
>> <http://www.heise.de/ct/tv/artikel/65578>). Geändert hat sich
>> offenbar bis heute nix.
>>
> Doch - IMO zum Schlechteren. Dass bei klarer rechtlicher Ausgangslage
> eine Kündigung verweigert wird und selbst der Verweis auf bindende
> Regelungen in den AGB nicht ausreicht, ist mir neu. Das lässt sich
> nicht mit Opferrolle, Irrtum oder mangelnder Mitarbeiterschulung
> erklären, sondern nur mit agressiver Geschäftspolitik bei Anwendung
> unlauterer Mittel.

Scheint wohl Strategie zu sein, die im Zweifel dann heuchlerisch unter
"Missverstaendnissen" versteckt wird. Es hat ja nichts mit
Ueberforderung, "Chaos" oder simplen Irrtuemern zu tun, wenn man sich
anguckt was

Bei mir isses bis jetzt nur so, dass der "Kuendigungs-Bearbeiter" am
Telefon sich immer sturdoof stellte bzgl. der AGB des Netzanschlusses.
Deren Formularautomatik druckt dann natuerlich auch eine Kuendigung mit
festem Termin nach 1&1-Vorstellungen.

Als naechstes werden sie natuerlich maximal eben genau jenes
auszudruckende & einzusendende Formular zur Kenntnis nehmen, egal ob man
dazu noch parallel oder in derselben Sendung eine schriftliche
Kuendigung "zu sofort" beilegt.

Ganz dumme Frage: Koennte 1&1 eigentlich was tun, wenn ich einfach so
meinen T-Net kuendige, bzw. was haette das fuer Auswirkungen auf den
daran haengenden Resale-DSL?

Gibt's konkrete Empfehlungen, wie man nun rechtssicher weiter vorgeht?

MfG
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